Erneute Klage der Kommission zum VW Gesetz angekündigt

Die Europäische Kommission wird erneut eine Klage gegen die Bundesregierung bezüglich des so genannten VW-Gesetzes beim EuGH einreichen. Die Bundesregierung musste aufgrund eines Beschlusses des EuGH vom 23. Oktober 2007 eine Änderung an dem ursprünglichen Gesetz vornehmen. Die Kommission argumentiert nun, dass die erfolgte Anpassung der Bundesregierung ihre Bedenken in Bezug auf die Sperrminorität des Landes Niedersachsen nicht ausreichend berücksichtigt habe und wird demzufolge offensichtlich erneut ein Verfahren vor dem EuGH eröffnen.

Erika Mann führt sowohl mit dem Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy als auch der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in diesem Zusammenhang kritische Gespräche und wird in den kommenden zwei Wochen mit Beiden zusammentreffen. Die Argumentation von Erika Mann stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die Kommission und der EuGH in ihren Bewertungen einen sehr puristischen und formal juristischen Ansatz verfolgen, der nicht zeitgemäß ist. Ein solcher Ansatz könne den historischen und gesellschaftlichen Kontext, der der Entstehung des VW-Gesetzes zu Grunde liegt, nicht erfassen und sei somit im Konflikt mit politischen Realitäten und dem Anliegen der Belegschaft und des Unternehmens. Die Europäische Union provoziere durch solch eine abstrakte Sichtweise, dass Distanz zwischen der EU-Ebene und der Bevölkerung entstehe und Euroskeptizisimus zunehme. Im Übrigen steht der Kommission keine Befugnis im Bereich der Satzung des Unternehmens zu. Außerdem berücksichtigte selbst die Rechtsprechung des EuGH solch einen Interpretationsansatz, führte allerdings an, dass die Bundesregierung die Bedeutung für den Erhalt dieses Gesetzes nicht ausreichend begründen konnte.

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11. September 2008 17:31