Seite druckenDie EU-Kommission will Divergenzen zwischen den nationalen Regulierungsansätzen beseitigen und eine neue europäische Regulierungsbehörde einrichten. Ihr soll auch die 2004 gegründete europäische Sicherheitsagentur ENISA zugeschlagen werden. Dagegen haben sich nicht nur zahlreiche Telekommunikationsunternehmen ausgesprochen, auch die deutsche Bundesregierung wendet sich gegen diesen Kommissionsvorschlag.
Hintergrund
EECMA
Die EU-Kommission schlägt vor, eine neue europäische Regulierungsbehörde namens „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) zu gründen. Die EECMA soll als unabhängige Einrichtung die EU-Kommission und die nationalen Regulierungsbehörde in regulatorischen Fragen unterstützen und die damit European Regulators Group (ERG) ersetzen. Sie soll dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig sein. Ziel ist es, in allen europäischen Mitgliedsstaaten dieselben Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
Unterstützung soll die neue europäische Behörde nationalen Regulierungsbehörden vor allem dann gewähren, wenn diese unter Druck seitens ihrer Regierungen geraten. Als Handhabe hierfür verlangt die Kommission ein Veto-Recht über nationale Regulierungsmaßnahmen.
Die Richtlinie für eine „Bessere Regulierung“ sieht außerdem vor, dass die nationalen Regulierer künftig die Kommission nicht mehr über die Ergebnisse der einzelnen Marktanalysen unterrichten. Das Verfahren zur Marktüberprüfung soll insofern vereinfacht werden, als dass „on demand“-Benachrichtigungen für definierte Schlüsselmärkte erstellt werden. Gleichwohl hängt diese Frage eng mit der Einrichtung der europäischen Regulierungsbehörde EECMA zusammen.
Die EECMA soll Stellungnahmen vor allem zu folgenden Fällen abgeben:
Die neue europäische Behörde soll sich vor allem grenzüberschreitende Wettbewerbsfragen widmen, für die es bislang in jedem der 27 Staaten eigene Lösungen gibt. Eine europäische Einigung konnte deshalb bislang nur über einen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ erreicht werden, kritisiert die Kommission. Gescheitert waren in der Vergangenheit die Regulierungsbehörden etwa in der Frage des Auslandsroaming in Mobilfunknetzen. Eine Lösung konnte erst auf Initiative der EU-Kommission herbeigeführt werden.
Die EECMA soll bis 2012 145 ständige Mitarbeiter haben. Sie soll über einen jährlichen Haushalt von 20 Millionen Euro im ersten Jahr und über 27 Millionen Euro ab dem dritten Jahr verfügen können. Die Mitarbeiterzahl ist vergleichsweise gering – die britische Regulierungsbehörde etwa verfügt über 800 Mitarbeiter. Deutschland, die Niederlande, Ungarn und Polen sollen bereits Interesse signalisiert haben, die neue Europäische Regulierungsbehörde bei sich anzusiedeln.
Folgende Grafik zeigt den vorgeschlagenen Aufbau der EECMA:
Quelle: BT-Drucksache 16/7700, S. 44
ENISA
Die Kommission beschäftigt sich in einer Evaluierung auch mit der künftigen Rolle der europäischen Sicherheitsagentur ENISA. Sie verfügt derzeit über einen Haushalt von 8 Millionen Euro und 50 Mitarbeiter. Die derzeitige ENISA-Regulierung führe dazu, so die Evaluierung, dass die Agentur nur unzureichend ausgestattet sei und den künftigen Herausforderungen nicht angemessen begegnen könne. Die Kommission schlägt daher vor, die erst 2004 ins Leben gerufene IT-Sicherheitsbehörde künftig unter dem Dach der EECMA anzusiedeln.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das feststellte, dass die ENISA relevant für die richtige Umsetzung der europäischen Telekom-Regeln sei. Außerdem konstatiert die Evaluierung, dass die nur mit 44 Mitarbeitern ausgestattete Behörde nicht in der Lage sei, einen ausreichenden Beitrag zur Netzwerksicherheit im Binnenmarkt zu leisten. Sie fordert deshalb eine Reform der Sicherheitsbehörde.
Die Kommission erhofft sich von der Integration von ENISA in der EECMA zahlreiche Synergien. Die neue Behörde könnte sich etwa noch intensiver als bisher um Netzwerk- und IT-Sicherheitsfragen kümmern. Die Kommission erwartet eine Verabschiedung der von ihr jetzt vorgeschlagenen Richtlinien für das Jahr 2009. Spätestens 2011 soll die EECMA die Behörde übernehmen.
Positionen
Die deutsche Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des Vetorechts der EU-Kommission ab. Wirtschaftsstaatssekretär Bernd Pfaffenbach erklärte, es gebe weder eine hinreichend politische noch ökonomische Rechtfertigung für eine Stärkung zentraler Regulierungsinstanzen sowie die Schaffung neuer Bürokratie. Eine neue Behörde sei mit dem "Gebot der Subsidiarität und Erforderlichkeit" nicht vereinbar. Die nationalen Regulierer sollten vielmehr gestärkt und Unterschiede nationaler Märkte beachtet werden.
Die nationalen Regulierungsbehörden plädieren in einer gemeinsamen, von der ERG veröffentlichten Stellungnahme dafür, die bisherige Balance zwischen der Kontrolle der Ergebnisse der Marktuntersuchungen durch die EU-Kommission einerseits und der den Regulierungsbehörden obliegenden Regulierungsverfügungen andererseits beizubehalten. Sie sprechen sich ausdrücklich gegen ein Vetorecht der Kommission hinsichtlich dieser Entscheidungen aus. Die einzelnen Telekommunikationsmärkte seien zu unterschiedlich für eine einheitliche europäische Regulierung.
Was macht das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen und Monaten vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgiebig mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Erste Anhörungen finden am 27. Februar 2008 statt. Am 6. März 2008 wird ein weiteres Treffen stattfinden. Erika Mann hat die Funktion der Schattenberichterstatterin zum Thema „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) übernommen.
Haltung von Erika Mann
Ich lehne den abenteuerlichen Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde ab. Mit der EECMA wird lediglich eine zusätzliche Verwaltungsebene in den Entscheidungsprozess eingezogen. Zudem sind die nationalen Märkte extrem unterschiedlich und lassen sich nur schwer vergleichen. Es ist offensichtlich, dass eine Lösung, die für Großbritannien passend erscheint, nicht unbedingt auch für Spanien oder Deutschland gut sein muss.
Allerdings halte ich angesichts von paneuropäischen Diensten eine weitergehende, engere Vernetzung der nationalen Regulierer für wichtig und notwendig. Sie müssen sich im Rahmen der ERG besser untereinander koordinieren, hierfür ihre Zusammenarbeit in weiten Bereichen formalisieren, um so letztlich aus ihrer Mitte heraus eine bessere Transparenz herstellen zu können.
Eine derart verbesserte Kooperation würde eine Lösung in Form einer erneuten Bürokratisierung bzw. einer neuen europäischen Superbehörde erübrigen. Insofern müssten sich die ERG von einer europäischen Arbeitsgruppe zu einem europäischen Regulierungsverbund weiterentwickeln. Sie können dann auch genuin paneuropäische Dienste vorstellen, aber ohne Vetorechte oder sonstige Rechte der Kommission. Ich bin außerdem dafür, ein solches Modell erst einmal auf fünf Jahre zu begrenzen.
Ich spreche mich auch ausdrücklich gegen eine Integration der Sicherheitsbehörde ENISA in die geplante EECMA aus. Eine derartige Reform garantiert weder eine bessere Ausstattung, noch eine effizientere Arbeitsweise.
Eine Reform sollte vielmehr ENISA einen Sitz gewähren, der für europäische Mitarbeiter in einem Zeitraum von wesentlich weniger als zwei Tagen erreichbar ist. Offensichtlich war nicht bekannt, dass das kretische Heraklion nur mit Charterflügen für erreichbar ist. Wichtig ist für ENISA zudem eine neue und vernünftige Aufgabenbeschreibung. Entscheidend für eine wirksame Tätigkeit ist schließlich eine konsequente Vernetzung mit nationalen Behörden, die ähnliche Aufgabenstellungen bearbeiten. Wenn dies nicht gelingt, plädiere ich dafür, ENISA zu schließen.
Ich warne außerdem eindringlich davor, die Verantwortung für die Behörde mit Blick auf das wichtige Thema der sicheren kritischen Infrastrukturen in den dritten Pfeiler zu überführen. Damit würde eine europäische Überwachungsbehörde gegründet, die nicht mehr der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterstünde. Es ist zwar wichtig, dass sich EECMA mit dem Thema der kritischen Infrastrukturen befasst, doch die Behörde deshalb in den dritten Pfeiler zu überführen lehne ich entschieden ab.
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