Reduzierung der Ex-Ante-RegulierungAktuell
Im Zusammenhang ihres Telekom-Pakets hat die Kommission im November 2007 eine überarbeitete Märkteempfehlung vorgestellt. Sie sieht vor, nicht mehr wie bisher 18 Märkte, sondern nur noch 7 Märkte vorab regulieren zu lassen. Die Empfehlung ist eine Kommissionsentscheidung, die bereits Ende 2007 in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie zum „EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste“ sieht außerdem vor, dass die nationalen Regulierer künftig die Kommission nicht mehr über die Ergebnisse der einzelnen Marktanalysen unterrichten. Das Verfahren zur Marktüberprüfung soll insofern vereinfacht werden, als dass „on demand“-Benachrichtigungen für definierte Schlüsselmärkte erstellt werden.
Hintergrund
Gemäß dem derzeit gültigen Rechtsrahmen muss jede nationale Regulierungsbehörde die Intensität des Wettbewerbs in den von der EU-Kommission benannten Märkten untersuchen. Wenn es in Märkten nicht genügend Wettbewerb gibt, soll der Regulierer die Unternehmen bestimmen, die über beträchtliche Marktmacht verfügen. Diese werden dann einer sektorspezifischen Ex-Ante-Regulierung unterworfen.
Die nationalen Regulierer müssen ihre Marktanalysen von der Kommission und den anderen nationalen Regulierern notifizieren lassen. Wenn die Kommission eine vorgeschlagene Maßnahme als ein Hindernis für den Binnenmarkt ansieht, kann nach einer weiteren Untersuchungsphase verlangen, dass der Regulierer seine vorgeschlagenen Maßnahmen zurückzieht. Bislang forderte die Kommission dies erst in einer Handvoll von Fällen.
Die jetzt in Kraft getretene Märkteempfehlung streicht zehn Märkte von der Liste der von der Regulierungsbehörden zu beobachtenden Märkte und fasst zwei Märkte zu einem zusammen. Damit soll die Regulierung vereinfacht und erleichtert werden. Das bedeutet, dass in den meisten Märkten nun das normale Wettbewerbsrecht herrscht.
Gleich zwei der verbleibenden sieben kritischen Märkte gehören zum Bereich Breitband:
- Im Markt „Breitbandzugang für Großkunden“ geht es darum, neuen Marktteilnehmern es zu ermöglichen, neue Breitbanddienste über ihre eigenen Netze sowie über die lokalen Netzteile des marktbeherrschenden Unternehmens anzubieten.
- Im Markt „Entbündelter Großkunden-Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ geht es darum, den Kunden über die „letzte Meile“ des öffentlichen Festnetzes breitbandig anzuschließen. Hier können neue Unternehmen sowohl Sprach-, als auch Datendienste über den „Local Loop“ anbieten, den sie beim marktbeherrschenden Unternehmen anmieten.
Zu den weiteren Märkten, die ebenfalls vorab reguliert werden sollen, gehört der Markt für den „Privatkunden- und Geschäftskunden-Anschlüsse“, der früher in einen Markt für Privat- und in eine für Businesskunden unterteilt war.
Ferner vorab reguliert werden die Märkte für den „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten“ und für die „Anrufzustellung in einzelnen Telefonnetzen an festen Standorten“.
Schließlich wird der Markt für die „Abschlusssegmente von Mietleitungen für Großkunden“ weiterhin reguliert.
Weiterhin vorab reguliert wird der Markt „für die Anrufzustellung in einzelnen Mobiltelefonnetzen“. Aus der Ex-Ante-Regulierung entlassen werden hingegen die Märkte für das Auslandsroaming sowie für den „Zugang und den Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobilfunknetzen“.
Die Märkteempfehlung ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende 2007 wirksam geworden. Wie sie sich auf die Regulierungspraxis der nationalen Regulierer auswirken wird, hängt von den Ergebnissen der jeweiligen noch durchzuführenden Marktuntersuchungen ab. Allein der Wegfall eines Marktes aus der Empfehlung heißt nämlich noch nicht, dass auch die Regulierung automatisch wegfällt.
Die Richtlinie für eine „Bessere Regulierung“ sieht außerdem vor, dass die nationalen Regulierer künftig die Kommission nicht mehr über die Ergebnisse der einzelnen Marktanalysen unterrichten. Das Verfahren zur Marktüberprüfung soll insofern vereinfacht werden, als dass „on demand“-Benachrichtigungen für definierte Schlüsselmärkte erstellt werden. Gleichwohl hängt diese Frage eng mit der Einrichtung der europäischen Regulierungsbehörde EECMA zusammen.
Weitere Informationen: EECMA - die europäische Regulierungs-Superbehörde
Was macht das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen und Monaten vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgiebig mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Erste Anhörungen finden am 27. Februar 2008 statt. Am 6. März 2008 wird ein weiteres Treffen stattfinden. Erika Mann hat die Funktion der Schattenberichterstatterin zum Thema „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) übernommen.
Haltung von Erika Mann
Ich begrüße, dass die Märkteempfehlung der Kommission elf Märkte aus der Ex-Ante-Regulierung ausnimmt. Ein „on demand“-Benachrichtigung für definierte Schlüsselmärkte ist ebenso sinnvoll. Die Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde lehne ich allerdings ab.
Ich möchte, dass die Märkte zügig in den Bereich der Wettbewerbsbehörde überführt werden. Der Personalaufbau muss innerhalb der Generaldirektion vollzogen werden. Eine Überprüfung innerhalb der nächsten fünf Jahre ist notwendig, weil diese Märkte dann weitgehend in den Wettbewerb entlassen werden sollen.
Für mich ist jedoch fraglich, ob nicht auf längere Sicht eine Ex-Ante-Regulierung für die Breitband-Märkte notwendig ist, da es sich bei der Breitbandversorgung um einen Schlüsselbereich für eine nachhaltige Entwicklung der Informationsgesellschaft handelt.
Weitere Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex finden Sie auch hier:
- Die digitale Dividende
- Stärkung der Verbraucherrecht
- Breitbandversorgung im ländlichen Raum
- Überwindung der Breitbandkluft
Dokumente
- Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste. http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/proposals/697/com_2007_0697_de.pdf
- EMPFEHLUNG DER KOMMISSION über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/proposals/879/l_34420071228de00650069.pdf
- Explanatory note: Accompanying document to the Commission Recommendation on Relevant Product and Service Markets within the electronic communications sector susceptible to ex ante regulation in accordance with Directive 2002/21/EC of the European Parliament and of the Council on a common regulatory framework for electronic communications networks and services. http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/proposals/sec2007_1483_final.pdf
Weiterführende Links
- Unterrichtung durch die Bundesregierung, Tätigkeitsberichte 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gemäß § 121 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und § 47 Abs.1 des Postgesetzes, BT-Drucksache 16/7700, 17. 12. 2007. http://dip.bundestag.de/btd/16/077/1607700.pdf

