Die Digitale Dividende

Aktuell

Die EU-Kommission will, dass die mit dem Übergang von analoger zu digitaler Übertragung im Jahr 2012 entstehende digitale Dividende effizient und innovativ für neue, andere Dienste genutzt wird. In der Mitteilung über den möglichen Umgang mit der zu erwartenden digitalen Dividende erläutert sie, wie eine marktorientiertere Belegung der Frequenzbänder erreicht werden soll. D

Die digitale Dividende

Mit dem Umstieg von Rundfunk und Fernsehen von analoger zu digitaler Übertragung wird ein Teil des bislang verwendeten Frequenzspektrums frei. Der Grund: Digitales Fernsehen verwendet das Spektrum 6 bis 15 mal effizienter als analoges Fernsehen. Die so frei werdenden Frequenzen werden als „digitale Dividende“ bezeichnet. Die Kommission schätzt die digitale Dividende auf über 300 MHz im UHF-Band.

digitale Dividende

Quelle: EU-Kommission (2007): Reaping the full benefits of the digital dividend in Europe, S. 10

Bei den fraglichen Frequenzen handelt es sich um eine hochwertige Ressource: Für die mobile, feste und flächendeckende Funkanwendungen eignen sie sich am besten. Frequenzen in höheren Bereichen, wie sie etwa UMTS (2,1 GHz) oder WiMAX (3,5 GHz) nutzen müssen, haben eine geringere Reichweite. Eine Flächenversorgung ist hier allein aus Gründen des aufwändigen Infrastrukturaufbaus schwieriger.

Sowohl für UMTS, als auch für WiMAX bietet die digitale Dividende daher exzellente Perspektiven. Unter anderem ließe sich auch die „digitale Kluft“ in der Breitbandversorgung des ländlichen Bereichs schließen. Weitere Chancen bestehen für neue innovative Dienste, aber auch für die Nische Qualitätsfernsehen. Das frei gewordene Spektrum könnte etwa für interaktive Dienste genutzt werden: Zuschauer könnten Szenen aus verschiedenen Winkel betrachten, Hintergrundinformationen abrufen, Einkäufe direkt erledigen oder auch an Quizshows teilnehmen.

Perspektiven

Der Markt für drahtlose Serviceangebote wird von der Kommission auf 250 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Bereits jetzt lässt sich ein Viertel der Wachstumsraten in Europa auf die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zurückführen. Im IKT-Sektor werden europaweit Umsätze in Höhe von 649 Milliarden Euro erzielt (2006). Der Telekom-Sektor alleine macht davon 45 Prozent aus. Vier Prozent aller Beschäftigten in der EU arbeiten in diesem Bereich. Viviane Reding zufolge wurden in der EU im Jahre 2006 rund 47 Milliarden Euro in die Telekommunikation investiert, mehr als in den USA.

Allein in Großbritannien, so schätzt die Kommission, wird der Wert der digitalen Dividende auf zwischen 7,5 und 15 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren geschätzt. In der Europäischen Union soll der Gesamtwert der von Funkfrequenzen abhängigen Dienste 250 Milliarden Euro betragen. Das Potenzial für mobiles Fernsehen schätzt die Kommission für das Jahr 2001 auf zwischen 7 und 20 Milliarden Euro mit zwischen 200 und 500 Zuschauern weltweit.

Wenn die Vergabepraxis für die Frequenzen jedoch unverändert bleibt, könnten diese Möglichkeiten nicht so schnell erschlossen werden, wie etwa in den USA oder Japan. In den USA werden die Rundfunkanstalten rund die Hälfte des UHF-Spektrums nach der Analog-auf-Digital-Umstellung 2009 frei geben. Sie sollen dann neuen Diensten über technologieneutrale Auktionen zugesprochen werden. Außerdem sollen „intelligente Dienste“ die „weißen Stellen“ auf der Frequenzkarte, die von der Fernsehnutzung unberührt sind, ebenfalls nutzen dürfen. In Japan werden frei gewordenen Frequenzen ebenfalls über Auktionen neu verteilt.

In Deutschland erhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Frequenzen derzeit von den einzelnen Bundesländern zugeteilt. Die EU-Kommission wirft den Rundfunkanstalten nun vor, mit den Frequenzen so umzugehen, als wären sie ihr Eigentum. Sie wirft ihnen vor, dass sie die von ihnen nicht benötigten Frequenzen nicht mehr frei geben, sondern sie mit Nischenangeboten auffüllen, um Mitbewerber fern zu halten.

Frequenzmanagement

Das RRC-06-Abkommen gibt den fernmelderechtlichen Rahmen für die Ressourcennutzung vor. Über die konkrete Ausgestaltung bestimmen die Vertragsländer selbst. Rundfunkanstalten und Unternehmen müssen sich also jeweils mit den nationalen Regulierungsbehörden und Vergaberegeln auseinandersetzen.

Im November 2007 beschäftigte sich die Weltfunkkonferenz WRC 07 mit der Neuverwendung der digitalen Dividende. Dabei kam es zu ersten Beschlüssen. So soll der obere Teil der UHF-Frequenzen von 790 bis 862 MHz spätestens ab 2015 weltweit zur Nutzung für den Mobilfunk freigegeben werden. In Europa wurde dieser Bereich exklusiv primär dem Rundfunk zugewiesen. Künftig soll eine co-primäre Zuweisung gemeinsam mit den Mobilfunkdiensten erfolgen.

Obgleich einzelne Länder wie Deutschland bereits eigene Pläne zur Nutzung der digitalen Dividende entwickelt haben, will die Kommission angesichts der grenzüberschreitenden Dienste einen koordinierten Ansatz für ein Frequenzspektrum-Management entwickeln. Die Mitgliedstaaten sollen ihre strikt nationalen Regulierungsansätze in diesem Bereich aufgeben. Unternehmen seien nämlich nur dann bereit in die neuen Technologien zu investieren, wenn sie dies europaweit tun könnten.

Nach den Plänen der EU-Kommission soll es keine Rolle spielen, welche Technologie für eine bestimmte Bandbreite benutzt wird – umgekehrt soll jeder elektronische Kommunikationsdienst jede Frequenz nutzen dürfen. Außerdem soll mehr als bisher der unlizenzierte Gebrauch von Frequenzen möglich sein. Exklusive Nutzungsrechte sollen in vereinbarte Frequenzbereiche transferiert werden. Wie dies geschehen soll, über eine Vergabe oder ein Versteigerung, ist noch nicht entschieden.

Konfliktfelder in Deutschland

Die Nutzung der digitalen Dividende wird vor allem in Bezug auf das Vergabeverfahren diskutiert. Die Bundesländer sind bislang zuständig für terrestrische Frequenzen und die Formulierung von Bedarfen. Die dafür notwendigen Kapazitäten werden geplant und von potentiellen Netzbetreibern beantragt. Sie melden ihr Interesse bei der Bundesnetzagentur an, die wiederum für eine Zuordnung unter telekommunikationsrechtlichen Bedingungen verantwortlich ist.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Interesse, dass dieses etablierte Belegungsprivileg der Länder weiter gewahrt bleibt. Der Verband privater Rundfunk und Telekommunikation VPRT aber verlangt ein marktorientiertes einheitliches Vergabe- und Ausschreibungsverfahren. Ein unabgestimmtes Vergabeverfahren in einigen Bundesländern würde eine einheitliche Nutzung der Frequenzen zur erfolgreichen Umsetzung marktgerechter Geschäftsmodelle unmöglich machen. ARD und ZDF betonen hingegen, dass der Rundfunk wie bisher Vorgang haben solle vor neuen Bedarfen aus der Telekommunikationsbranche.

Was macht das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen und Monaten vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgiebig mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Erste Anhörungen finden am 27. Februar 2008 statt. Am 6. März 2008 wird ein weiteres Treffen stattfinden. Erika Mann hat die Funktion der Schattenberichterstatterin zum Thema „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) übernommen.

Haltung von Erika Mann

Die Frage des Frequenzspektrums-Managements ist eine Schlüsselfrage der digitalen Gesellschaft. Die Nutzung der digitalen Dividende ist von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung insbesondere von breitbandigen und mobilen Internetdiensten. Gleichwohl muss die Frequenzvergabe so gestaltet werden, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten weiterhin ihrem Auftrag gerecht werden können. Darüber gilt es eine öffentliche Debatte anzuregen.

Die in Deutschland gefundene Lösung könnte auch als Modell für Europa gelten: So müssen sich dort die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie private Unternehmen um die Frequenzen bewerben. Eine Versteigerung der Frequenzen, wie von manchen Kritikern angedeutet, sieht die Kommission im Übrigen nicht vor. Noch ist es völlig offen, wie die Vergabe erfolgen soll. Meiner Meinung nach sollte diese über ein Vergabeverfahren geregelt werden. Ein europäisches Frequenzmanagement halte ich nur in den Frequenzbereichen für notwendig, in denen aus technischer Sicht eine Regelung innerhalb der nationalen Grenzen nicht möglich ist. Der heikelste Bereich ist im Moment aus meiner Sicht der militärische Bereich, in dem nationale Interessen betroffen sind.

Ich halte es für fraglich, dass sich mit Hilfe von WiMAX die „weißen Flecken“ in der ländlichen Breitbandversorgung schließen lassen. Technisch ist dies wohl möglich, doch der infrastrukturelle Aufwand ist sehr hoch und die so zu erzielenden Übertragungsgeschwindigkeiten vergleichsweise niedrig. Ich warne daher zu versuchen, damit das Problem der Breitbandkluft lösen zu wollen. Dies ginge an der technologischen Realität vorbei.

Gleichwohl möchte ich die Kommission anregen, sich auch mit den breitbandigen Übertragungsmöglichkeiten zu beschäftigen, die sich über die bestehenden Stromnetze ergeben. Hier sehe ich Chancen, die Breitbandkluft flächendeckend zu überwinden.

Weitere Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex finden Sie auch hier:

Mögliche Teilnehmer der Debatte

  • Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
  • Herbert Tillmann, Technischer Direktor Bayerischer Rundfunk; Vorsitzender der Produtions- und Technikkommission von ARD und ZDF
  • Arne Börnsen, Berater, Moderator des IT-Dialogs der Friedrich-Ebert-Stiftung, ehemaliger SPD-Bundestagsabgoerndeter, ehemaliger Vizepräsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
  • Karl-Heinz Neumann, WIK

Positionen

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10. Oktober 2008 10:48