Das Regulierungsinstrument der „Funktionalen Trennung“Die Richtlinie zum „EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste“ sieht die Einführung des Regulierungsinstruments der „Funktionalen Trennung“ vor. Damit sollen nationale Regulierer die Bereiche Netz und Service bei Netzbetreibern funktional voneinander trennen können.
„Die funktionale Trennung“
Zu den schärfsten Waffen der nationalen Regulierungsbehörden soll künftig gehören, marktdominierenden Netzbetreibern die „funktionale Trennung“ von Netz und Service in getrennte Unternehmenseinheiten anordnen zu dürfen. Anders als marktbeherrschende Energiekonzernen sollen Telekommunikationsunternehmen Netz und Service behalten dürfen, doch sie müssen klar trennen zwischen den Zuständigkeiten für die Infrastruktur und für die Dienstleistungen.
Mit der „funktionalen Trennung“ würden der eigene Vertrieb sowie neue Marktteilnehmer vor die gleichen Teilnahmevoraussetzungen gestellt, glaubt die EU-Kommission. Außerdem würden Diskriminierungen preislicher, aber auch nicht-preislicher Art wie Zeitverzögerungen bei der Bereitstellung der Dienste oder der unterschiedlichen Informationspolitik gegenüber eigenen und fremden Kunden abgeschafft. Auf diese Weise würden nicht-preisliche Diskriminierungen beseitigt und der Wettbewerb erneut angeregt werden.
Kommissarin Viviane Reding begründet diese Regelung damit, dass die Monopolisten noch immer die breitbandigen Übertragungswege beherrschen und damit den Wettbewerb erschweren. Dies sei der Grund dafür, dass sich Hochleistungsnetze in der EU noch nicht flächendeckend durchgesetzt haben. Mit dem Instrument der „funktionalen Trennung“ könnten nun die Flaschenhälse bei der Netzversorgung überwunden werden. Vor allem in ländlichen Gegenden müssen durchschnittlich ein Drittel der Bewohner ohne einen schnellen Internetzugang auskommen. Durchschnittlich beträgt die Breitband-Penetration in der EU nur 18,2 Prozent mit den Spitzenreiter Dänemark (37,2%) und die Niederlande (33,1%).
Gute Erfahrungen mit der „funktionalen Trennung“ konnte laut EU-Kommission bereits Großbritannien machen. In der Folge konnte der Markt deutlich dereguliert werden. Nachdem British Telecom 2005 die funktionale Trennung angekündigt hatte, stiegen seine Aktienpreise. Zu Beginn gab es lediglich 105.000 entbündelte Zugänge, inzwischen sind es drei Millionen. Italien, Schweden und Polen erklärten bereits, die „funktionale Trennung“ einführen zu wollen.
Reaktionen
Die British Telecom erklärte, dass es die Einführung des Instruments der „funktionalen Trennung“ unterstütze. Es solle zwar nicht in jedem Mitgliedsstaat angewandt, aber als Handlungsoption der Regulierer soll es zur Verfügung stehen.
Die European Regulators Group (ERG) sowie die European Competitive Telecommunications Association begrüßten die Einführung des Instruments. Die ERG wies jedoch darauf hin, dass in jedem Fall die Einführung einer „funktionalen Trennung“ sorgfältig abzuwägen sei, da mitunter die Implementierungskosten die zu erwarteten Vorteile übersteigen können. Sie sei außerdem nur noch schwer zurückzunehmen.
Die Deutsche Telekom AG kritisierte die Vorschläge der EU-Kommission. So warnte ein Telekom-Sprecher davor, dass nun „Investitionen in Milliardenhöhe verhindert werden und Europa im internationalen Standortwettbewerb massiv zurückfallen wird.“ Auch VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner sieht den Wettbewerb „ohne Not aufs Spiel“ gesetzt und fürchtet „mehr Bürokratie, verringerte Effizienz, Kompetenzverlust der nationalen Regulierer sowie Arbeitsplatzverluste“.
Was macht das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen und Monaten vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgiebig mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Erste Anhörungen finden am 27. Februar 2008 statt. Am 6. März 2008 wird ein weiteres Treffen stattfinden. Erika Mann hat die Funktion der Schattenberichterstatterin zum Thema „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) übernommen.
Haltung von Erika Mann
Ich lehne die Einführung des Regulierungsinstruments „Funktionale Trennung“ ab. Sie mag in manchen Mitgliedstaaten zu einem frühen Zeitpunkt der Marktliberalisierung notwendig gewesen sein. In den meisten Mitgliedstaaten ist jedoch die Liberalisierung so weit vorangeschritten, dass ein derart radikales Vorgehen dort mehr schaden als nutzen würde. Die Kommission kommt mit dem Vorschlag etwa ein Jahrzehnt zu spät.
Gleichwohl ist insbesondere im Bereich Infrastrukturen hinsichtlich des Breitband-Bereichs eine Ex-Ante-Regulierung auf längere Zeit notwendig. Hier handelt es sich um einen wichtigen Schlüsselbereich für eine nachhaltige Entwicklung der Informationsgesellschaft.
Weitere Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex finden Sie auch hier:
- Reduzierung der Ex-Ante-Regulierung
- Breitbandversorgung im ländlichen Raum
- Überwindung der Breitbandkluft
Weiterführende Links
- European Regulators Group (ERG), http://erg.eu.int
- European Competitive Telecommunications Association (ECTA), http://www.ectaportal.com/en
Dokumente
- Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und –dienste. http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/proposals/697/com_2007_0697_de.pdf
- Adoption process - COM(2007)697. http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=196418

