Die Bedeutung des Pakets für die StadtwerkeDie Kommission bezieht sich in ihrem Vorschlag stets auf die Betreiber der Übertragungsnetze (Transmission System Operators (TSO), also auf Fernleitungs-/Hochspannungsnetze. Entscheidend ist, dass konkret darauf hingewiesen wird, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung für Verteilernetzbetreiber (also auch Stadtwerke) nicht vorgesehen ist, da die derzeitigen Rechtsvorschriften nach Meinung der Europäischen Kommission für Verteilernetzbetreiber ausreichend sind.
"Die Kommission gelangte außerdem zu dem Schluss, dass die derzeitigen Rechtsvorschriften und Vorschriften für die funktionale Entflechtung für Verteilernetzbetreiber ausreichend sind. Sie schlägt daher keine Anwendung der ... Vorschriften für die eigentumsrechtliche Entflechtung auf die Verteilernetzbetreiber vor."
(KOM (2007)0528, Seite 22)

