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Hintergrund

Eine wichtige Maßnahme zur Schaffung eines funktionierenden und wettbewerbsorientierten Energiebinnenmarktes in der EU ist das 3. Strom- und Gasbinnenmarktpaket, das die Kommission am 19. September 2007 verabschiedet hat.

Im Zentrum des Paketes steht die vollständige Eigentumsentflechtung (Full Ownership Unbundling) der Stromübertragungs- und Gasfernleitungsnetze (Transportnetze) von der Erzeugung bzw. Gewinnung und vom Vertrieb. Demnach dürfen Unternehmen, die die direkte oder indirekte Kontrolle über ein Erzeugungs- oder Vertriebsunternehmen ausüben, nicht gleichzeitig an einem Netz Beteiligungen halten oder Rechte ausüben. Umgekehrt darf derjenige, der die direkte oder indirekte Kontrolle über ein Netz ausübt, nicht gleichzeitig die Kontrolle an einem Erzeugungs- oder Vertriebsunternehmen ausüben, daran Beteiligungen halten oder Rechte ausüben. Minderheitsbeteiligungen ohne Kontrollmöglichkeit an einem Netz und -gleichzeitig - an Erzeugungs- oder Vertriebsunternehmen.

In Ausnahmefällen sollen die Mitgliedstaaten jedoch (unter Zustimmungsvorbehalt der Kommission) von der vollständigen Eigentumsentflechtung absehen können und stattdessen einen Unabhängigen Netzbetreiber (Independent System Operator, ISO) einrichten können. In diesem Fall dürfen vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen (EVU) das Eigentum an den Netzen behalten, sie müssen jedoch den Netzbetrieb dem ISO überlassen. Der ISO muss seinerseits den Vorgaben der Eigentumsentflechtung entsprechen. Er darf daher weder mittelbar noch unmittelbar den vertikal integrierten EVU kontrollieren, an diesem beteiligt sein oder Rechte innehaben - gleiches gilt umgekehrt. Der ISO ist insbesondere zuständig für Netzzugang, Erhebung der Netzentgelte und Erlöse aus Engpassmanagement, den Betrieb, die Wartung und Ausbau des Netzes, einschließlich Planung, Bau und Inbetriebnahme neuer Einrichtungen. Der Netzeigentümer ist u.a. verpflichtet, die vom ISO beschlossenen und von der Regulierungsbehörde genehmigten Investitionen zu finanzieren oder der Finanzierung durch einen Dritten, einschließlich des ISO, zuzustimmen. Es ist vorgesehen, das der ISO durch die nationale Regulierungsbehörde benannt und die EU-Kommission bestätigt wird.

Das Legislativpaket enthält auch Schutzvorkehrungen für den Fall, dass Unternehmen aus Drittländern bedeutende Anteile erwerben oder sogar die Kontrolle über ein EU-Netz übernehmen wollen. In diesem Fall müssen sie sich nachweislich und unwiderruflich den gleichen Entflechtungsanforderungen unterwerfen wie EU-Unternehmen. Ist ein Käufer nicht in der Lage, seine direkte und indirekte Unabhängigkeit von Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten nachzuweisen, kann die Kommission einschreiten.

Um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und einheitliche Bedingungen für die Betreiber zu schaffen, schlägt die Kommission die Schaffung eines neuen europäischen Netzes der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber vor. EU-Netzbetreiber sollen darin zusammenarbeiten und gemeinsame Marktvorgaben, technische Bestimmungen und Sicherheitsnormen entwickeln und die auf EU-Ebene notwendigen Investitionen planen und koordinieren.

Neben der eigentumsrechtlichen Entflechtung ist eine strenge Preisaufsicht geplant. Außerdem sollen Regulierungsbehörden erheblich mehr Macht bekommen und auf europäischer Ebene von einer neuen Regulierungsagentur ("Agency for the Cooperation of Energy Regulators") koordiniert werden. In Deutschland werden Strom- und Gasversorgungsunternehmen mit mehr als 100.000 Kunden seit 2006 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beaufsichtigt. Kleinere Unternehmen werden von den jeweiligen Landesbehörden beaufsichtigt.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Schaffung des gemeinsamen Energiebinnenmarktes ist der sogenannte „Priority Interconnection Plan“, der 2002 vom Europäischen Rat in Barcelona beschlossen wurde. Der Plan sieht vor, dass die betroffenen Mitgliedsstaaten bis 2010 das Ziel erreichen, mit ihren Nachbarstaaten bei Übertragungsleitungen von Strom und Gas so verbunden zu sein, dass die so genannten Interkonnektoren-Kapazitäten mindestens 10 Prozent der inländischen installierten Kapazität betragen. Deutschland verfügt bereits heute über eine so genannten Verbundgrad von 15%.

11. April 2008 16:46

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20. November 2008 13:44
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