Die wichtigsten Positionen in der Übersicht

Der Vorschlag der Kommission

Die Kommission sieht die eigentumsrechtliche Entflechtung zwischen Energieunternehmen (Strom- und Gasanbieter) und Netzbetreiber vor. Dabei sind zwei Modelle denkbar:

Volle eigentumsrechtliche Entflechtung

Hierbei darf ein Unternehmen (Vertrieb/Produktion) keinerlei Beteiligung oder sonstige Rechte an einem im Übertragungsnetzbereich tätigen Unternehmen haben. Die eigentumsrechtliche Entflechtung soll durch Aktiensplitt oder Verkauf stattfinden. Für Staatsunternehmen ist dies nicht vorgesehen. Hier genügt eine organisatorische Trennung in zwei verschiedenen Ministerien. Verteilnetzbetreiber müssen ebenfalls nicht eigentumsrechtlich entflochten werden.

Unabhängiger Systembetreiber (Independent System Operator ISO)

Dieses Modell ist als Alternative zur eigentumsrechtlichen Entflechtung gedacht. Allerdings nur als “zweitbeste Lösung“ nach einer Einzelfallgenehmigung durch die Europäische Kommission. In diesem Fall können vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zwar Eigentümer der Übertragungsnetze bleiben, müssen aber alle anderen Rechte an dem Netz an den ISO abgeben, der für den gesamten Netzbetrieb verantwortlich ist. Der Netzeigentümer erhält eine feste Dividende, hat aber auch bestimmte Pflichten wie etwa Reparaturen und Netzausbau.

Weitere Informationen:

http://ec.europa.eu/energy/electricity/package_2007/index_en.htm



Die Situation im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament hatte sich Mitte 2007 in einer (unverbindlichen) Resolution für die eigentumsrechtliche Entflechtung als das favorisierte Modell ausgesprochen. Hier hat das Parlament jedoch zwischen Gas und Strom unterschieden.

Derzeit werden die dann rechtsverbindlichen Berichte im Europäischen Parlament behandelt. Die Berichterstatter für die beiden Richtlinien (Strom und Gas) haben sich in ihren Berichtsentwürfen für ebenfalls für die eigentumsrechtliche Entflechtung ausgesprochen. Die Berichterstatterin für den Elektrizitätsbinnenmark weißt jedoch darauf hin, dass alternative, effektive Modelle ebenfalls von ihr in Erwägung gezogen würden.

Berichtsentwürfe der Berichterstatter im EP

Elektrizitätsrichtlinie,  Gasrichtlinie



Alternativmodell mehrerer EU-Mitgliedstaaten

Am 29. Januar 2008 haben sich acht EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, Österreich, Deutschland, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Litauen und die Slowakische Republik) in einem Brief an das Europäische Parlament und die Kommission gewandt und darin ein alternatives Modell zum vollen "Unbundling" vorgelegt, welches als "Effektive und Effiziente Entflechtung" (EEU) bezeichnet wird. Dieses Modell basiert auf zwei Säulen:

  • Organisation und Steuerung des Unternehmens welche eine effektive Unabhängigkeit der TSO gewährleisten soll; strenge Vorgaben und Verpflichtungen, die konsequent durch einen "Richtlinienbeauftragten" und die öffentliche Behörde umgesetzt und überwacht werden müssen.
  • Investitionen in Netze, Marktintegration und Anbindung neuer Kraftwerke; klar definierte Kompetenzen und Regeln sollen ausreichende und effiziente Investitionen in die Netze sicherstellen. Nationale 10-Jahres-Pläne zur Entwicklung der nationalen Netze sollen die Marktteilnehmer auf nationalem Niveau mit ausreichend Informationen über Entscheidungen der Übertragungsnetzbetreiber (Transmission System Operators (TSO) versorgen. Wenn ein TSO nicht ausreichend (wie im 10-Jahres-Plan festgelegt) in die Infrastruktur investiert, sollen die Regulierungsbehörden einen Vergabeaufruf an dritte Investoren starten oder den TSO zwingen können, die nötigen Investitionen vorzunehmen.
11. April 2008 16:51