Seite drucken„Um die Herausforderungen des Klimawandels, der steigenden Importabhängigkeit und des globalen Wettbewerbs bewältigen zu können, braucht die EU einen offenen und gerechten Energiebinnenmarkt. Dabei geht es uns darum, dass den Verbrauchern und Unternehmen bessere Bedingungen eingeräumt werden und dass sich auch Unternehmen aus Drittländern an unsere Regeln halten“
EU-Kommissionspräsident Barroso
Kommentar Erika Mann
Die Vorschläge der Europäischen Kommission insbesondere das umstrittene "Full Ownership Unbundling" haben im Februar 2008, also noch vor einer politischen Entscheidung, erste Konsequenzen hervorgerufen. Der deutsche Energiekonzern E.On hat angekündigt, sich von seinem Energienetz trennen zu wollen. Wenngleich diese Entscheidung nur teilweise durch die Pläne der Kommission beeinflusst zu sein scheint, so spaltet das Vorhaben der eigentumsrechtlichen Entflechtung dennoch Politik und Wirtschaft: Die deutsche Bundesregierung hat, unterstützt von Frankreich, Österreich und sechs weiteren Mitgliedstaaten sowie den vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, massiven Widerstand gegen eine Zerschlagung der Versorger angekündigt. Dagegen befürworten elf andere EU-Länder, angeführt von Großbritannien, eine Aufspaltung der Energiekonzerne in Produktions- und Netzunternehmen.
Hintergrund
Eine wichtige Maßnahme zur
Schaffung eines funktionierenden und wettbewerbsorientierten
Energiebinnenmarktes in der EU ist das 3.
Strom- und Gasbinnenmarktpaket, das die Kommission am 19. September 2007
verabschiedet hat.
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Stand der Rechtsetzung im Europäischen Parlament
Das EP
hat am 26. Juni 2007 einen so genannten Initiativbericht
verabschiedet, in dem es seine Position zu dem Vorhaben festgelegt hat. Darin
hat sich die Mehrheit der Abgeordneten für das "Full Ownership
Unbundling" ausgesprochen. Dieser Bericht hatte weiter>>>
Die wichtigsten Positionen in der Übersicht
Der Vorschlag der Kommission
Die Kommission sieht die
eigentumsrechtliche Entflechtung zwischen Energieunternehmen (Strom- und
Gasanbieter) und Netzbetreiber vor. Dabei sind zwei Modelle denkbar:
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Die Bedeutung des Pakets für die Stadtwerke
Die Kommission bezieht sich in
ihrem Vorschlag stets auf die Betreiber der Übertragungsnetze (Transmission
System Operators (TSO), also auf Fernleitungs-/Hochspannungsnetze. Entscheidend
ist, dass konkret darauf hingewiesen wird, dass die eigentumsrechtliche weiter>>>