Erleichterungen für Einreise und Aufenthalt Hochqualifizierter in EU

Der Entwurf der so genannten Blue Card-Richtlinie fand im Wesentlichen die Unterstützung aller EU-Innenminister bei deren Treffen am 25.September 2008. Der Rat beauftragte den Ausschuss der Ständigen Vertreter, die Arbeiten am Richtlinienentwurf abzuschließen. Vorgesehen ist im bisherigen Entwurf, dass ein hochqualifizierter Ausländer mindestens das Anderthalbfache des durchschnittlichen nationalen Bruttolohns verdienen muss. Von einer Berufsliste wie im deutschen Aufenthaltsgesetzt ist nicht mehr die Rede. Fest steht, dass jeder Staat weiterhin den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt selbst regeln kann. Blue-Card-Inhaber können aber in der EU frei reisen und Beschäftigungszeiten in mehreren Staaten kumulieren und auch so nach fünf Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.

Quelle: Ekkehard Rohrer

Weitere Informationen:

  • Pressemitteilung der Sitzung der Justiz- und Innenminister, Rat der Europäischen Union, 25.September 2008
  • Einen Überblick zu den Entwicklungen der Blue Card erhalten Sie hier.
31. Oktober 2008 11:32