Freihandelsabkommen und MigrationIm Rahmen der laufenden Verhandlungen zu den neuen bilateralen Freihandelsabkommen der Europäischen Union, vor allem mit Korea, Indien und den ASEAN Staaten, wird es auch um die Freizügigkeit qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten in die EU (so genannter Mode-4 Bereich* gehen.
Dieses Thema ist nicht neu, bereits im Rahmen der laufenden WTO Runde forderten einige Entwicklungsländer, besonders Indien, eine verstärkte Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Für einige europäische Mitgliedsstaaten ist diese Forderung nicht einfach zu akzeptieren.
Die zahlreichen bilateralen Freihandelsabkommen, die zurzeit verhandelt werden, sind eine politische Herausforderung aus vielen Gründen. Der verständliche Wunsch nach einer größeren Öffnung des Arbeitsmarktes für qualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten sollte ausreichend früh mit allen beteiligten Akteuren beraten werden, um rechtzeitig Chancen und Probleme zu erkennen. Nur unter diesen Bedingungen kann es gelingen, realistische und pragmatische Konditionen für diese Marktöffnung zu entwickeln und gleichzeitig den Arbeitsmarkt in Deutschland und Europa in eine vernünftige Balance zu bringen.
*Das so genannte GATS-Abkommen (General Agreement on Trade in Services), wurde im Rahmen der WTO verhandelt; es regelt im multilateralen Kontext die Erbringung von Dienstleistungen auf vier verschiedene Arten ("modes"). Im Abkommen wird die zeitlich begrenzte Entsendung von Arbeitskräften in ein anderes Land als die vierte Art der Dienstleistungserbringung bezeichnet ("Mode-4").

