Die Ergebnisse der Regierungskonferenz 2007

Die Änderungen am Reformvertrag von Lissabon - Ergebnisse der Regierungskonferenz am 18./19. Oktober 2007 (dieser Text wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom SPD-Europaabgeordneten Klaus Hänsch (www.klaus-haensch.de).

Institutionelle Veränderungen

Doppelte Mehrheit im Rat und "Ioannina"

  • Bis 1. November 2014 bleibt es bei der Regelung wie im derzeit geltenden Vertrag von Nizza und der so genannten "Ioannina Klausel" (wie seit 1994);
  • Ab 1. November 2014 gilt die so genannte "doppelte Mehrheit". Bis 1. April 2017 besteht aber weiterhin im Einzelfall die Möglichkeit, nach den "Nizza"-Regeln abzustimmen, wenn ein Mitgliedstaat dies fordert. Außerdem tritt die neue Vereinbarung im Sinne von Ioannina in Kraft: lehnen 3/4 der für eine Blockade notwendigen Mitgliedstaaten (Sperrminorität) eine Mehrheitsabstimmung ab, können sie den Ratsbeschluß verzögern, d.h. es wird für eine "angemessene Zeit" weiter nach einer Konsenslösung gesucht. Als "angemessen" werden drei Monate angesehen.
  • Ab 1. April 2017 gilt immer doppelte Mehrheit. Die "Ioannina"- Vereinbarung gilt dann in erweiterter Form: dann genügt der Anteil von 55% der Mitgliedstaaten, um einen Ratsbeschluß zu verzögern.
  • Die neue "Ioannina"-Vereinbarung ist fester verankert als bisher. Sie kann nur durch einstimmigen Beschluß des Europäischen Rates aufgehoben werden. Eine Ratifizierung dieses Aufhebungsbeschlusses durch die Mitgliedstaaten ist aber nicht erforderlich.


Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Es bleibt formal bei 750 Abgeordneten, aber "zuzüglich des Präsidenten". Italien erhält einen Sitz mehr als vom EP vorgeschlagen. Bei der Wahl des Präsidenten und der Wahrnehmung der normalen Rechte und Pflichten eines Abgeordneten gibt es aber 751 Abgeordnete - egal wie man das Stimmrecht des Präsidenten löst. Eine kuriose und rechtlich fragwürdige Regelung, die zu Rechtsstreit geradezu einlädt

Weitere Veränderungen

  • Erhöhung der Zahl der Generalanwälte beim EuGH um drei auf insgesamt 11. Darunter statt fünf künftig sechs ständige: Für Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, UK und nun auch Polen.
  • Die Charta der Grundrechte wird rechtsverbindlich und im Amtsblatt unter Rechtsakten veröffentlicht (Teil L). Der Vertrag beschränkt sich auf einen Verweis. Die Charta wird im Europäischen Parlament (erneut) feierlich verkündet.
  • Opt-outs und opt-ins bei der Charta der Grundrechte und im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und des Strafrechts sowie den Politiken zu Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (SCHENGEN acquis) für Großbritannien, Polen und zum Teil Irland.
  • Ziele der EU: Aus dem Ziel-Katalog wird der "freie und unverfälschte Wettbewerb" auf Wunsch von Frankreich als Ziel gestrichen. Er bleibt aber an allen bisherigen Stellen der Verträge wie bisher erwähnt, so dass die Kompetenz der Kommission für eine allgemeine Wettbewerbspolitik nicht in Frage steht.
  • Rückübertragung von Kompetenzen. Eine Erklärung legt fest, dass der Rat die Kommission auffordern kann, einen Rechtsakt aufzuheben, so dass die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für diesen Bereich wieder auflebt.
  • Transparenz und Symbolik: Die EU-Verträge bleiben als getrennte Verträge erhalten. Der EGV wird umbenannt in "Vertrag über die Arbeitsweise der Union". Es bleibt bei den alten Bezeichnungen "Verordnung" und "Richtlinie" (statt "Gesetz" und "Rahmengesetz"); Der Bezug auf Symbole wie Fahne, Hymne, Motto der Union ist gestrichen.

Was wurde aus dem Verfassungsvertrag?

Der Reformvertrag wird die wesentlichen institutionellen und politischen Reformen des Verfassungsvertrages enthalten. Diese sind:

  • Stärkung des Parlaments:
    • volles Mitentscheidungsrecht in fast 100 % der EU-Gesetzgebung (auch im Agrarbereich und im heutigen dritten Pfeiler).
    • Im Haushaltsrecht keine Unterscheidung mehr zwischen obligatorischen und nicht-obligatorischen Ausgaben.
    • Wahl des Kommissionspräsidenten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl.
    • Einsetzung der gesamten Kommission durch Vertrauensvotum einschließlich des "Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik", der zugleich Vizepräsident der Kommission sein wird.
  • Mehrheitsentscheidungen in fast der gesamten EU-Gesetzgebung (Ausnahme u.a. Steuern). Dafür doppelte Mehrheit ab 2014 mit den bekannten Einschränkungen.
  • Verkleinerung der Kommission von 27 auf 15 Mitglieder und gleichberechtigte Vertretung der Mitgliedstaaten durch Rotationssystem
  • Wahl eines Präsidenten des Europäischen Rates für zweieinhalb Jahre mit Möglichkeit der Wiederwahl.
  • Die EU erhält Rechtspersönlichkeit und wird damit international voll handlungsfähig.
  • Stärkung des außenpolitischen Profils und der Handlungsfähigkeit der EU durch Konzentration der Vertretung nach außen in einer Person: Hoher Vertreter der GASP ist gleichzeitig Vizepräsident der Kommission. Schaffung eines europäischen diplomatischen Dienstes. Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Solidaritäts- und Beistandsklausel.
  • Stärkung des Prinzips der Subsidiarität und seiner Kontrolle unter Beteiligung der nationalen Parlamente: Sie erhalten Klagerecht und das Frühwarnsystem wird ausgeweitet. Erhebt eine Mehrheit der nationalen Parlamente Einwände wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip, können Rat oder EP die Gesetzesinitiative der Kommission stoppen.
  • Kommunale Selbstverwaltung erstmalig vertraglich verankert.
  • Europäisches Bürgerbegehren für Gesetzesinitiativen.
  • Recht auf Austritt aus der EU vertraglich geregelt.
  • Politische Querschnittsklauseln für Soziales, Umwelt und Verbraucherschutz, Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung.
  • Einbeziehung des Klimaschutzes und der Energiesolidarität in die Kompetenzen der EU.
  • Die EU erhält eine Rahmenkompetenz für die Dienste von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge) unter Achtung der inhaltlichen und finanziellen Regelungsbefugnisse der Mitgliedstaaten.

Fazit zu den drei grundsätzlichen Reformziele

Handlungsfähigkeit:
Sowohl die Handlungsfähigkeit der EU insgesamt als auch ihrer Organe wird nach innen und außen gestärkt (wenngleich mit Abstrichen gegenüber dem Verfassungsvertrag).

Demokratische Legitimation:
Über die Stärkung des Europäischen Parlaments und die nationalen Parlamente wird die demokratische Legitimation verbessert und verbreitert.

Transparenz der Verträge und der Entscheidungsprozesse:
Dieses Ziel wurde weitgehend verfehlt.

Informatuion zur Ioannina-Klausel:

http://www.tagesschau.de/ausland/hintergrundioannina2.html

Mitentscheidungsverfahren im Vertrag von Nizza:

http://www.europa.eu/scadplus/glossary/codecision_procedure_de.htm

Was ist der Europäischen Gerichtshof?

http://www.europa.eu/scadplus/glossary/eu_court_justice_de.htm

Website des Europäischen Gerichtshofs:

www.curia.europa.eu

Was ist die Grundrechtecharta?

http://www.europa.eu/scadplus/glossary/charter_fundamental_rights_de.htm

12. November 2007 18:19