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Die Ergebnisse der Regierungskonferenz 2007
Die Änderungen am Reformvertrag von Lissabon - Ergebnisse
der Regierungskonferenz am 18./19. Oktober 2007 (dieser Text wurde uns
freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom SPD-Europaabgeordneten Klaus
Hänsch (www.klaus-haensch.de).
Institutionelle
Veränderungen
Doppelte Mehrheit im Rat und "Ioannina"
- Bis
1. November 2014 bleibt es bei der Regelung wie im derzeit geltenden Vertrag
von Nizza und der so genannten "Ioannina Klausel" (wie seit 1994);
- Ab 1.
November 2014 gilt die so genannte "doppelte Mehrheit". Bis 1. April
2017 besteht aber weiterhin im Einzelfall die Möglichkeit, nach den
"Nizza"-Regeln abzustimmen, wenn ein Mitgliedstaat dies fordert.
Außerdem tritt die neue Vereinbarung im Sinne von Ioannina in Kraft: lehnen 3/4
der für eine Blockade notwendigen Mitgliedstaaten (Sperrminorität) eine
Mehrheitsabstimmung ab, können sie den Ratsbeschluß verzögern, d.h. es wird für
eine "angemessene Zeit" weiter nach einer Konsenslösung gesucht. Als
"angemessen" werden drei Monate angesehen.
- Ab 1.
April 2017 gilt immer doppelte Mehrheit. Die "Ioannina"- Vereinbarung
gilt dann in erweiterter Form: dann genügt der Anteil von 55% der
Mitgliedstaaten, um einen Ratsbeschluß zu verzögern.
- Die
neue "Ioannina"-Vereinbarung ist fester verankert als bisher. Sie
kann nur durch einstimmigen Beschluß des Europäischen Rates aufgehoben werden.
Eine Ratifizierung dieses Aufhebungsbeschlusses durch die Mitgliedstaaten ist
aber nicht erforderlich.
Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Es bleibt formal bei 750 Abgeordneten, aber "zuzüglich
des Präsidenten". Italien erhält einen Sitz mehr als vom EP vorgeschlagen.
Bei der Wahl des Präsidenten und der Wahrnehmung der normalen Rechte und
Pflichten eines Abgeordneten gibt es aber 751 Abgeordnete - egal wie man das
Stimmrecht des Präsidenten löst. Eine kuriose und rechtlich fragwürdige
Regelung, die zu Rechtsstreit geradezu einlädt
Weitere Veränderungen
- Erhöhung
der Zahl der Generalanwälte beim EuGH um drei auf insgesamt 11. Darunter statt fünf künftig
sechs ständige: Für Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, UK und nun auch
Polen.
- Die
Charta der Grundrechte
wird rechtsverbindlich und im Amtsblatt unter Rechtsakten veröffentlicht (Teil
L). Der Vertrag beschränkt sich auf einen Verweis. Die Charta wird im
Europäischen Parlament (erneut) feierlich verkündet.
- Opt-outs
und opt-ins bei
der Charta der Grundrechte und im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und
des Strafrechts sowie den Politiken zu Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung
(SCHENGEN acquis) für Großbritannien, Polen und zum Teil Irland.
- Ziele
der EU: Aus dem Ziel-Katalog wird der "freie
und unverfälschte Wettbewerb" auf Wunsch von Frankreich als Ziel
gestrichen. Er bleibt aber an allen bisherigen Stellen der Verträge wie bisher
erwähnt, so dass die Kompetenz der Kommission für eine allgemeine
Wettbewerbspolitik nicht in Frage steht.
- Rückübertragung
von Kompetenzen.
Eine Erklärung legt fest, dass der Rat die Kommission auffordern kann, einen
Rechtsakt aufzuheben, so dass die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für diesen Bereich
wieder auflebt.
- Transparenz
und Symbolik: Die
EU-Verträge bleiben als getrennte Verträge erhalten. Der EGV wird umbenannt in
"Vertrag über die Arbeitsweise der Union". Es bleibt bei den alten
Bezeichnungen "Verordnung" und "Richtlinie" (statt
"Gesetz" und "Rahmengesetz"); Der Bezug auf Symbole wie
Fahne, Hymne, Motto der Union ist gestrichen.
Was wurde aus dem
Verfassungsvertrag?
Der Reformvertrag wird die wesentlichen institutionellen
und politischen Reformen des Verfassungsvertrages enthalten. Diese sind:
- volles
Mitentscheidungsrecht in fast 100 % der EU-Gesetzgebung (auch im Agrarbereich
und im heutigen dritten Pfeiler).
- Im
Haushaltsrecht keine Unterscheidung mehr zwischen obligatorischen und
nicht-obligatorischen Ausgaben.
- Wahl
des Kommissionspräsidenten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Europawahl.
- Einsetzung
der gesamten Kommission durch Vertrauensvotum einschließlich des "Hohen
Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik", der zugleich Vizepräsident
der Kommission sein wird.
- Mehrheitsentscheidungen
in fast der gesamten EU-Gesetzgebung (Ausnahme u.a. Steuern). Dafür doppelte
Mehrheit ab 2014 mit den bekannten Einschränkungen.
- Verkleinerung
der Kommission von 27 auf 15 Mitglieder und gleichberechtigte Vertretung der
Mitgliedstaaten durch Rotationssystem
- Wahl
eines Präsidenten des Europäischen Rates für zweieinhalb Jahre mit Möglichkeit
der Wiederwahl.
- Die
EU erhält Rechtspersönlichkeit und wird damit international voll
handlungsfähig.
- Stärkung
des außenpolitischen Profils und der Handlungsfähigkeit der EU durch
Konzentration der Vertretung nach außen in einer Person: Hoher Vertreter der
GASP ist gleichzeitig Vizepräsident der Kommission. Schaffung eines
europäischen diplomatischen Dienstes. Stärkung der Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Solidaritäts- und Beistandsklausel.
- Stärkung
des Prinzips der Subsidiarität und seiner Kontrolle unter Beteiligung der
nationalen Parlamente: Sie erhalten Klagerecht und das Frühwarnsystem wird
ausgeweitet. Erhebt eine Mehrheit der nationalen Parlamente Einwände wegen
Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip, können Rat oder EP die
Gesetzesinitiative der Kommission stoppen.
- Kommunale
Selbstverwaltung erstmalig vertraglich verankert.
- Europäisches
Bürgerbegehren für Gesetzesinitiativen.
- Recht
auf Austritt aus der EU vertraglich geregelt.
- Politische
Querschnittsklauseln für Soziales, Umwelt und Verbraucherschutz,
Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung.
- Einbeziehung
des Klimaschutzes und der Energiesolidarität in die Kompetenzen der EU.
- Die
EU erhält eine Rahmenkompetenz für die Dienste von allgemeinem Interesse
(Daseinsvorsorge) unter Achtung der inhaltlichen und finanziellen
Regelungsbefugnisse der Mitgliedstaaten.
Fazit zu den drei
grundsätzlichen Reformziele
Handlungsfähigkeit:
Sowohl die Handlungsfähigkeit der EU insgesamt als auch
ihrer Organe wird nach innen und außen gestärkt (wenngleich mit Abstrichen
gegenüber dem Verfassungsvertrag).
Demokratische Legitimation:
Über die Stärkung des Europäischen Parlaments und die
nationalen Parlamente wird die demokratische Legitimation verbessert und
verbreitert.
Transparenz der Verträge und der Entscheidungsprozesse:
Dieses Ziel wurde weitgehend verfehlt.
Informatuion zur Ioannina-Klausel:
http://www.tagesschau.de/ausland/hintergrundioannina2.html
Mitentscheidungsverfahren im Vertrag von Nizza:
http://www.europa.eu/scadplus/glossary/codecision_procedure_de.htm
Was ist der Europäischen Gerichtshof?
http://www.europa.eu/scadplus/glossary/eu_court_justice_de.htm
Website des Europäischen Gerichtshofs:
www.curia.europa.eu
Was ist die Grundrechtecharta?
http://www.europa.eu/scadplus/glossary/charter_fundamental_rights_de.htm
http://erikamann.com/themen/europaszukunftsthe/Vertragsreform/ErgebnisseRegierungskonferenz2007
25. Mai 2012 11:16
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