Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Lissabon-Vertrag

Am 10. und 11. Februar 2009 findet vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 statt.

Was beinhaltet der Vertrag von Lissabon?
Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der Europäischen Union, dehnt die Möglichkeiten aus, im Rat mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen, verstärkt die Beteiligung des Europäischen Parlaments im Rechtsetzungsverfahren und löst die bisherige Säulenstruktur der Europäischen Union auf. Gleichzeitig wird der Europäischen Union eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen. Außerdem übernimmt das Vertragswerk Regelungen des gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa (2007), wobei er auf das Verfassungskonzept und eine entsprechende Bezeichnung verzichtet. Daneben sieht der Vertrag von Lissabon eine Reihe von Reformen der Institutionen und Verfahren der Europäischen Union vor.


Ratifizierungsprozess auf Europäischer Ebene
Völkerrechtlich ist der Lissabon-Vertrag bisher noch nicht wirksam. Erst wenn alle Mitgliedstaaten der EU den Vertrag ratifiziert haben, tritt der Vertrag in Kraft. 23 der 27 Mitgliedstaaten haben bereits ihre Ratifikationsurkunden in Rom hinterlegt. Es fehlen die von Irland, Polen, der Tschechischen Republik und Deutschland.


Ratifizierungsprozess in Deutschland

Im Vorfeld des Ratifizierungsprozesses wurden Beschwerden, die die Konformität des Verfassungsvertrags mit dem deutschen Grundgesetz anzweifeln, von verschiedenen Seiten eingereicht. Die Beschwerdeführer haben einen Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt.
Damit der Lissabon-Vertrag von Deutschland ratifiziert werden kann, muss das Bundesverfassungsgericht nun am 10. und 11. Februar 2009 verhandeln, ob der Vertrag mit dem deutschen Grundgesetz konform ist. Ein Urteil wird frühestens im Sommer 2009 erwartet. Der Bundespräsident hat deshalb die deutsche Ratifikationsurkunde bisher noch nicht ausgefertigt.

13. Februar 2009 16:13