Die Erweiterung der EU

Zum 1. Mai 2004 hat die Europäische Union zehn neue Mitglieder bekommen: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern. Mit Bulgarien und Rumänien sind die Verhandlungen über einen Beitritt bereits weit fortgeschritten. Für diese beiden Länder wird das Jahr 2007 für einen Beitritt anvisiert.

Fünfzehn Jahre nach dem Fall der Mauer hat die EU die größte Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in ihrer Geschichte vollzogen. Zwar waren viele von uns in dieser Zeit schon zu Besuch in dem einen oder anderen der ehemalig kommunistischen Länder gewesen und auch wirtschaftlich hat sich der Handel zwischen Westeuropa und den mittel- und südosteuropäischen Ländern gut entwickelt, aber der konkrete Beitritt im Mai 2004 und die sich anschließenden gemeinsamen Europawahlen haben auf breiter Basis für eine neue Nähe gesorgt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der EU-Erweiterung bilden die Assoziationsabkommen der EU mit den Beitrittsländern, eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Rates, sowie der Vertrag über die Europäische Union in seiner durch den Vertrag von Nizza geänderten Fassung.

Über die Erweiterung wird von den Mitgliedsstaaten auf Grundlage der Empfehlung der Europäischen Kommission einstimmig entschieden. Die nationalen Parlamente müssen die Beitrittsakte ratifizieren. Die Stellungnahme des Europäischen Parlamentes hat juristisch keine verpflichtende Bedeutung. In der Vergangenheit haben jedoch einzelne nationale Parlamente ihre Zustimmung vom positiven Votums des EP abhängig gemacht.

Den Grundstein hat der Europäische Rat von Kopenhagen im Juni 1993 mit seiner Entscheidung für die Erweiterung und die Festlegung der zu erfüllenden Beitrittskriterien gelegt.

Die politischen Kriterien beinhalten die institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte, sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.

Die wirtschaftlichen Kriterien setzen eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit voraus, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU- Binnenmarktes standzuhalten. Desweiteren muss der EU-Besitzstand erfüllt werden, d.h. die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, was die Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Regelwerkes voraussetzt. Dieser Prozeß der Übernahme der bestehenden Standards im wirtschaflichen, sozialen und im Umweltbereich ist schon weit fortgeschritten, wird aber noch Jahre andauern.

Auf der Grundlage der gemachten Fortschritte bei der Erreichung der Beitrittskriterien sind auf Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg die ersten Beitrittsverhandlungen am 30. März 1998 mit Estland, Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowenien und Zypern (Luxemburger Gruppe) aufgenommen worden. Der Rat von Helsinki hat dann die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakei (Helsinki-Gruppe) für Februar 2000 beschlossen.

Im Dezember 2000 hat der Europäische Rat von Nizza mit dem Vertrag von Nizza die Entscheidungsstrukturen der Union mit zukünftig 27 Mitgliedern gelegt. Dazu gehören die Aufteilung der Sitze im EP, die Stimmgewichtung im Rat sowie die Zusammensetzung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und der Ausschusses der Regionen.

Da sich der in Nizza gefundene Kompromiss für die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der EU als unzureichend herausgestellt hat, hat der Europäische Rat von Laeken den Europäischen Verfassungskonvent einberufen, der einen weitgehenden Vorschlag für eine Europäische Verfassung ausgearbeitet hat. Bis zu deren Verabschiedung, die derzeit in Zweifel steht, bleibt der Vertrag von Nizza die Grundlage für die Funktionsweise der erweiterten EU. Dies ist als sehr problematisch zu bewerten, da sowohl die unsinnigen Abstimmungsregeln im Rat beibehalten werden, als auch das EP in einigen Bereichen nicht umfassend in den Mitentscheidungsprozeß zwischen Kommission und Rat einbezogen wird.

Zwei besonders kritische Themen im Rahmen der Erweiterung sind "Arbeitnehmerfreizügigkeit" und "Landwirtschaft".

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Eine der Befürchtungen ist, dass durch die Erweiterung eine große Menge von Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten auf unseren angespannten Arbeitsmarkt strömen. Dem wurde insofern entgegengewirkt, als es eine gestaffelte siebenjährige Übergangsfrist gibt, in der der Arbeitsmarkt den Arbeitnehmern der neuen Mitgliedstaaten noch nicht offen steht. Der Beitritt wird außerdem zu einer Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Beitrittsländern führen, so dass das Interesse von Arbeitskräften, im Ausland zu arbeiten sich erheblich reduzieren wird. Diese Erfahrung hat die Europäische Union bereits im Zuge von früheren Erweiterungen mit den damaligen Billiglohnländern Spanien und Portugal gemacht.

Landwirtschaft

Die Landwirtschaftspolitik, die mit 45 % den Löwenanteil der EU-Haushaltsausgaben ausmacht, ist eine besonders große Herausforderung der Erweiterung. Am Beispiel des größten Beitrittslandes, Polen, sieht man, dass in der Landwirtschaft der Neuen noch erheblicher Reformbedarf besteht.

Auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, die nur etwas größer ist als die Deutschlands, gibt es in Polen 12.264.000 Betriebe im Vergleich zu 472.000 Betrieben in Deutschland. Hinzu kommt, dass in den polnischen Betrieben erheblich mehr Arbeitskräfte beschäftigt sind, die aber wesentlich weniger Ertrag produzieren. Eine Modernisierung tut Not. Das gilt aber ebenso für das System der EU-Exportsubventionen für landwirtschaftliche Produkte, das in der aktuellen Form weder finanziell noch moralisch Sinn macht. Da es die Enwicklungsländer benachteiligt, steht das System zudem im Rahmen der WTO-Verhandlungen auf dem Prüfstand.

Vorteile der Erweiterung

Politisch wird die Erweiterung für mehr Stabilität, Frieden und Sicherheit im Süden und Osten der EU sorgen, die nicht zuletzt uns zugute kommt. Durch die Erweiterung wird die EU in der internationalen Politik an Einfluß gewinnen, natürlich vorausgesetzt es spricht mit einer Stimme.

Neben den politischen Vorteilen bietet die Erweiterung große wirtschaftliche Chancen. Mit dem Beitritt der mitteleuropäischen Kandidatenländer rückt Deutschland in die geografische Mitte Europas und bildet das ökonomische Zentrum des Europäischen Binnenmarktes. Deutschland und insbesondere Niedersachsen ist wegen der Nähe zu den neuen Absatzmärkten besonders begünstigt. Auf Deutschland entfällt bereits jetzt etwa die Hälfte des gesamten EU-Handels mit mittel-und osteuropäischen Staaten. Durch die Erweiterung entsteht, mit über 500 Millionen Einwohnern, der weltweit größte einheitliche Markt.

Ausblick auf mögliche zukünftige Erweiterungen

Ob und wann konkrete Verhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden ist noch offen. In ihrem Fortschrittsbericht hat die Europäische Kommission zwar die in der Türkei gemachten Fortschritte begrüßt, aber auch deutlich gemacht, dass noch weitere Anstrengungen notwendig sind, um das politische Beitrittskriterium zu erfüllen. Im Dezember 2004 wollen die europäischen Staats-und Regierungschefs entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden. Eine Lösung der « Zypern-Frage » wäre sicherlich politisch hilfreich für eine positive Beurteilung durch Kommission und Europäischen Rat. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass die Türkei übermorgen beitreten würde. Ein langer Verhandlungsprozess würde sich anschließen, der bis weit in das nächste Jahrzehnt andauern dürfte.

Einen Antrag auf Beitritt hat u.a. auch Kroatien gestellt. Auch anderen Balkanländern wie Albanien und Mazedonien wurde der Beitritt im Rahmen des EU-Stabilitätspaktes langfristig in Aussicht gestellt.

Persönlicher Kommentar

Die Internationale Politik der EU wird nach der Erweiterung eine andere sein als vor der Erweiterung. So tritt z.B. mit Polen ein selbstbewusster Staat an die Seite der großen Mitgliedsstaaten.

Auch die Frage nach den Grenzen der EU ist eine virulente, mit der besonders die CSU kokettiert. Sie versucht damit zu suggerieren, dass eine abschließende räumliche oder kulturelle Definition des Raumes Europa möglich ist. Ich bezweifle die Notwendigkeit, Europa auf diese Weise zu definieren. Wichtiger scheint mir zu sein, wie viele Mitgliedstaaten die EU sowohl finanziell als auch technisch verkraften kann.

Eines der Hauptprobleme der EU ist nach wie vor das Spannungsverhältnis zwischen denjenigen Staaten, die schneller voranschreiten wollen als dies z.Zt. geschieht, und denen, die dies derzeit nicht können oder wollen. Durch den Beitritt der zehn neuen Mitglieder wird sich die Situation eher verschärfen denn entspannen.

Nichtsdestotrotz zeigt die sich abzeichnende Lösung des Zypern-Konfliktes wieder einmal die Fähigkeit der EU, Konfliktherde durch die Beitrittsperspektive zu stabilisieren. Daher blicke ich optimistisch in Zukunft, obwohl ich mir bewußt bin, dass noch ein großes Stück Arbeit auf die EU zukommt.

Informationen über die Erweiterung 2004 finden Sie auf folgenden Seiten:

Europäisches Parlament - Die Website zur Erweiterung

Europäische Kommission - Die Website zur Erweiterung

Auswärtiges Amt - Die Website zur Erweiterung

Europa-Informationszentrum Niedersachsen - Die Website 'Europa wird bunter'

9. Oktober 2008 14:23