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Die EU und die Türkei

Die Tür nach Europa hat sich für die Türkei ein gutes Stück geöffnet: Am 6. Oktober hat die EU-Kommission ihren Bericht vorgelegt, in der sie empfiehlt, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu beginnen. Der Europäische Rat wird am 17.12. darüber befinden. Lesen Sie dazu meine Pressemitteilung vom 6.10.2004.

Wenige Tage vor der Europawahl 2004 wurden in der Türkei nach zehn Jahren Haft vier kurdische Politiker auf Weisung des türkischen Kassationsgerichtes in Freiheit entlassen, darunter auch die prominente Bürgerrechtlerin Leyla Zana. Zana ist Trägerin des Sacharow-Preises, den ihr das Europäische Parlament im Jahr 1995 für ihren Kampf für die Menschenrechte und Grundfreiheiten verliehen hat.

Vor zehn Jahren waren Zana und drei Parlamentskollegen wegen Unterstützung der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im In- und Ausland (u.a. vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) waren die Verfahren wegen rechtsstaatlicher Mängel heftig kritisiert worden. Die Strafen aber waren zuletzt im April 2004 von einem türkischen Staatssicherheitsgericht bestätigt worden. Doch mittlerweile ist diese Art von Gerichten abgeschafft worden.

In Brüssel und Berlin wurde die Nachricht über die Freilassung Zanas und ihrer Parlamentskollegen sehr positiv aufgenommen, kann sie doch als Zeichen der Anerkennung "kurdischer Realität" in der Türkei verstanden werden und beweist sie auch, dass die politischen Reformen der vergangenen zwei Jahre Früchte tragen.

Diese Entwicklung kann als jüngstes Indiz für die rasante Demokratisierung der Türkei besonders seit Antritt der Regierung Erdogan gewertet werden. Diese Anstrengungen sind im Zusammenhang mit der bevorstehenden, im Konsens zu treffenden Entscheidung der EU-Staats- und Regierungschefs über die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der EU zu sehen.

Historischer Abriss

Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei reichen bis in das Jahr 1963 zurück, als ein Assoziationsabkommen, das sog. "Abkommen von Ankara" geschlossen wurde, welches die grundsätzlichen Ziele, wie die Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und die schrittweise Einführung der Zollunion umfasst. Darüber hinaus ist in diesem Abkommen bereits eine Beitrittsperspektive formuliert. In Art. 28 heißt es, "sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, dass die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen".

Auf der Grundlage von Artikel 237 des (damaligen) EWG-Vertrages, wonach jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der Gemeinschaft zu werden, bewarb sich die Türkei 1987 um eine volle Mitgliedschaft in der Gemeinschaft. Im Jahre 1990 lehnte der EG-Ministerrat den Antrag mit dem Hinweis ab, dass die EU aufgrund der bevorstehenden Realisierung des Binnenmarktes zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Beitrittsverhandlungen aufnehme.

Der Assoziationsrat hat im Dezember 1995 beschlossen, auf der Grundlage des Abkommens von Ankara die Zollunion mit der Türkei zu begünden. Die Aufnahme in die Zollunion bedeutet zum einen die Einrichtung einer Freihandelszone und zum anderen, dass gleiche Einfuhrzölle für die Produkte aus Drittländern erhoben werden.

Im Dezember 1997 bekräftigte der Europäische Rat von Luxemburg, dass die Türkei für einen Beitritt zur Europäischen Union grundsätzlich in Frage komme. Er forderte die Kommission zur Erstellung einer Mitteilung über eine "Europäische Strategie für die Türkei" auf, die am 4. März 1998 verabschiedet wurde. Darin sind sowohl die wichtigsten Elemente zur Heranführung, wie beispielsweise die Rechtsangleichung aufgeführt als auch erste operationelle Vorschläge für diese Strategie.

Der Europäische Rat von Helsinki 1999 hob hervor, dass die Türkei für einen Beitritt in Betracht komme, wenn sie die Kriterien von Kopenhagen erfüllen würde.

Das Europäische Parlament hat sich wiederholt zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und den Stand der Reformen geäußert. Die Debatte wurde und wird sehr kontrovers geführt. Teile der konservativen Kräfte haben sich generell gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen. Diese radikale Linie konnte sich jedoch im Parlament nicht durchsetzen. Die vom Parlament am 5. Juni 2003 angenommene Entschließung stellt fest, dass die Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben sind; das Parlament vertraue jedoch darauf, dass die Bedingungen erfüllt werden, wenn die türkische Regierung die notwendigen eingeleiteten Reformen mit festem Willen und Entschlossenheit fortsetze.

In einer weiteren Entschließung vom 1. April begrüßt das Parlament die starke Motivation und den politischen Willen der Regierung sowie der großen Mehrheit der türkischen Volksvertreter, "die für die Türkei revolutionäre Reformen" durchzusetzen, weist jedoch darauf hin, dass diesen wichtigen Schritten noch viele weitere Schritte folgen müssen und die Reformen an ihrer konkreten Umsetzung zu bewerten sind.

Kopenhagener Beitrittskriterien

Die Beitrittskriterien zur EU wurden im Juni 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegt. Demnach ist ein Land beitrittsfähig wenn es eine instituionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz der Minderheiten aufweist, eine funktionierende Marktwirtschaft aufgebaut hat und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen gemacht hat.

Im regelmäßigen Bericht der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt werden die Fortschritte der Erfüllung der Kriterien festgehalten. Die strikte Erfüllung der Kriterien ist Vorbedingung für den Beginn der Beitrittsverhandlungen.

Im Dezember 2004 wird der Europäische Rat darüber entscheiden, ob die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen werden oder nicht. Sollte sich die EU dafür entscheiden, stehen in jedem Fall sehr lange und harte Verhandlungen an. Einem Beitritt zur EU müssten nicht nur die Regierungen, sondern auch alle nationalen Parlamente der 25 Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament zustimmen. Denn Voraussetzung für die Aufnahme ist die Übernahme und Umsetzung des "Acquis communautaire", des gesamten Gemeinschaftsrechts. Dies würde eine große Herausforderung darstellen.

Rechtsstaatliche Reformen in der Türkei

Dreh- und Angelpunkt für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien ist ein funktionierender Rechtsstaat sowie die vollständige Wahrung der Menschenrechte. Sehr erfreulich ist der politische Wille, der von der großen Mehrheit des türkischen Parlaments mit der Reformpolitik zum Ausdruck gebracht wird. Die Umsetzung der beschlossenen Reformen auf allen Ebenen des Staates gestaltet sich teilweise allerdings noch als schwierig.

Im Oktober 2001 trat das türkische Parlament zusammen, um über das umfassende Paket von Änderungen abzustimmen, mit dem mehr als ein Fünftel der 177 Artikel der Verfassung geändert wurden.

In diesem Zusammenhang trat im Januar 2002 das neue Zivilgesetzbuch in Kraft, welches bedeutende Änderungen insbesondere hinsichtlich der Gleichbereichtigung der Geschlechter einführte. Bald darauf wurden in regelmäßigen Abständen insgesamt sieben Harmonisierungspakete verabschiedet. Diese veränderten die bestehende Gesetzgebung maßgeblich, mit dem Ziel, die Menschenrechte zu verbessern, den Schutz vor Folter und Misshandlungen zu stärken, die Presse- und Meinungsfreiheit auszuweiten, die Vereinigungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu stärken, die kulturellen Rechte (u.a. für die kurdische Minorität) zu erweitern

Seit den Wahlen am 3. November 2002 wird die "laizistisch" verfasste Türkei, in der die Verfassung die Trennung von Staat und Religion vorschreibt, durch eine gemäßigt islamistische Partei, der " Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung" (AKP) regiert. Mit seinem Regierungsantritt verstärkte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan die Reformbemühungen energisch. Insbesondere verfolgte er das Zurückdrängen der Rolle des Militärs als "Garant" der Staatsordnung, die auf Staatsgründer Attatürk zurückgeht. Die neue Rolle des Staatspräsidenten, der sich zu einem Kontrollorgan im Verfassungssystem entwickelt hat, ist als positiv zu bewerten. Die (militärisch kontrollierten) Staatssicherheitsgerichte wurden vor kurzem abgeschafft.

Ferner brachte die Regierung Erdogan auch Bewegung in den Zypernkonflikt, indem er die türkischen Zyprioten ermutigte, mit den griechischen Nachbarn an einer vertraglichen Lösung unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu arbeiten. Es ist eine Ironie der Geschichte, dass das am 25. April 2004 auf Zypern abgehaltene Referendum über die Annahme des Friedensplans des UN-Generalsekretärs Kofi Annan von den griechischen Zyprioten abgelehnt, jedoch von 65% der türkischen Zyprioten angenommen wurde.

Herausforderungen bei der Umsetzung der Reformen

Ein großes Problem hingegen ist noch immer die Korruption, auch wenn die Anzahl der Verfahren gegen Beamte in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Trotz der verschärften Gesetze wird von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International weiterhin über Folterungen berichtet. Schwierig ist auch, dass die Gesetze von den Gerichten sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Gerichte und Behörden neigen dazu, die Reformen sehr restriktiv auszulegen, insbesondere was die Versammlungs- und Meinungsfreiheit betrifft. Ein weiteres Problem besteht dadurch, dass trotz der formalen Begrenzung der militärischen Macht (mit Ausnahme des Nationalen Sicherheitsrats!) noch Teile des Budgets der türkischen Streitkräfte nicht der Budgethoheit des Parlaments in Ankara unterliegen.

Wirtschaftliche Beitrittskriterien

Der Grundkonsens über die Marktwirtschaft als Voraussetzung für ein kohärentes, wirkungsvolles Wirtschaftsprogramm hat in der Türkei zugenommen. Entbürokratisierung und Öffnung der zentralen Märkte sowie die Einführung einer Arbeitslosenversicherung und die Reform der Sozialversicherung sind weitere positive Schritte. Der anhaltend hohe Inflationsdruck, der der Stabilisierung des Wirtschaftssystems sehr im Wege stand, konnte durch die Stärkung der Zentralbank gemindert werden. Ferner wurden Maßnahmen ergriffen, um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu steigern und die Transparenz der öffentlichen Haushalte zu erhöhen. Ebenfalls als positiv zu bewerten ist die beschleunigte Umstrukturierung des Wirtschaftssystems und die sektorale Verschiebung vom Agrar- zum Dienstleistungssektor.

Problematisch ist nach wie vor, dass noch immer ein goßer Teil der Menschen in der Türkei unterhalb der Armutsgrenze leben. Es ist ein drastischer Unterschied zwischen Stadt und Land erkennbar. Das Investitionsklima des Landes hat sich zwar verbessert, wirkt sich jedoch immer noch hemmend auf die wirtschaftliche Entwicklung aus. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung und in das Gesundheitsystem sind unzureichend.

Der Beitrittsstatus würde der Türkei vermutlich mehr Direktinvestitionen bringen. Derzeit empfängt beispielsweise Bulgarien, das der EU vermutlich 2007 beitreten wird, mehr ausländische Investitionen als die Türkei.

Bezüglich der Fähigkeit zur Übernahme des Gemeinschaftsrechts sind in den Sektoren Banken, Landwirtschaft, Energie und Telekommunikation positive Veränderungen erkennbar. Im Gegensatz dazu sind im Bereich der Verwaltung, die zur effektiven Umsetzung des Gemeinschaftsrechts notwendig ist, kaum Verbesserungen erkennbar.

Persönlicher Kommentar

Die EU steht vor einer außenpolitischen Richtungsentscheidung. In geostrategischer, sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Hinsicht ist die Türkei für die EU und die NATO bereits seit langem ein sehr wichtiger und zuverlässiger Partner. Sie ist eine regionale Stabilisierungsmacht. Als Mitgliedstaat der EU mit partnerschaftlichem Verhältnis zu Griechenland würde dem seit langem krisenbehafteten Mittelmeerraum die Chance einer wirklichen Stabilität eröffnet. In wirtschaftsgeografischer Hinsicht ist die Türkei für die EU wichtig, da ein Großteil unseres Öls durch die Türkei geleitet wird.

Außerdem bildet die Türkei als ein demokratisches und muslimisches Land eine Brücke zu den Völkern des Nahen Osten. Eine engere Einbindung der Türkei bietet die Chance, eine Stärkung der Demokratie in der Region und auch in der islamischen Welt zu bewirken. Die weitere Europäisierung der Türkei würde zudem verdeutlichen, dass Demokratie und muslimischer Glauben sich keinesfalls ausschließen (siehe auch mein Interview mit dem MdEP und Reiseunternehmer Vural Öger).

Wenn die Türkei langfristig willens und in der Lage ist, die Kriterien für einen EU-Beitritt zu erfüllen, wäre es meiner Meinung nach politisch fahrlässig, der Türkei eine EU-Beitrittsperspektive aus religiösen oder geographischen Gründen heraus zu verweigern. Europa ist weder ein "Christenclub" noch ein geografisch oder historisch eindeutig begrenzter Raum.

In jedem Fall würden sehr lange und harte Detailverhandlungen mit der Türkei anstehen. Niemand rechnet mit einem Abschluss dieser Verhandlungen vor 2015. Der Türkei würden zweifelsohne große Anstrengungen bevorstehen, die die derzeitigen Reformen in den Schatten stellen dürften.

Ich gehe davon aus, dass die EU nach der in diesem Jahr erfolgten Erweiterung um zehn Staaten sowie der noch anstehende Aufnahme von Bulgarien, Rumänien und eventuell Kroatien eine andere Gestalt annehmen wird. Zum einen würde die EU mit einer Aufnahme der Türkei außenpolitisch zu einer wirklichen globalen Macht. Zum anderen werden die kommenden Jahre zeigen, dass das derzeitige Haushaltssystem wie auch die z.T. unnötigen Regulierungen angepasst werden müssen. Veränderungen des Einnahme- und Ausgabensystems sind notwendig. Wir müssen die Herausforderungen gerechter auf alle Schultern verteilen. Zudem bezweifle ich, dass sich die EU ihre kostspielige Agrar- und Strukturpolitik in diesem Umfang wird langfristig leisten können.  

28. Februar 2007 11:26

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20. August 2008 05:34
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