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Das institutionelle Dreieck der EU

Seit seiner ersten Direktwahl im Juni 1979 hat das Europäische Parlament bei allen Revisionen der europäischen Verträge mehr Rechte gegenüber seinen Mitstreitern im institutionellen Dreieck, Rat und Europäische Kommission, erhalten. Obendrein haben sich die Abgeordneten immer mehr Einfluss erkämpft. In diesem Kontext ist auch der Erfolg am 27. Oktober 2004 zu sehen, als das Parlament den designierten Kommissionspräsidenten José Barroso zu Zugeständnissen bei der personellen Besetzung der neuen Kommission gezwungen hat.

Formal hat das Parlament nur die Möglichkeit, die gesamte Kommission abzulehnen, keine einzelnen Kommissare. Doch obwohl es die Verträge nicht ausdrücklich vorsehen, organisiert das Parlament in seinen Fachausschüssen seit 1995 Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder. Bisher hieß es, dass dabei kein Kandidat ernsthaft befürchten müsse zu scheitern. Das erstmalige - wenn auch knappe - Negativvotum eines Ausschusses im Falle des designierten Justizkommissars Rocco Buttiglione und die darauf folgende Entwicklung in der Straßburger Plenarwoche sind ein deutlicher Ausdruck der zunehmenden Parlamentarisierung der EU-Politik im "institutionellen Dreieck".

Die Zeit wird zeigen, ob der Ausgang des Konflikts neben der Stärkung des Parlaments zugleich eine Schwächung der Kommission zu Gunsten des Rates bedeutet. Die den Kommissionen unter der Leitung von Jacques Delors nachfolgenden Exekutiven wurden allgemein zumindest als schwächer empfunden.

Das System der "Checks and Balances"

Die zentralen politischen Organe der Europäischen Union mit Gesetzgebungskompetenz sind das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat. Weitere Organe, wie der Europäische Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss spielen ebenfalls eine Rolle. Im Mittelpunkt aber steht das o.a. Dreieck aus Rat, Kommission und Parlament.

Jede der Institutionen im institutionellen Dreieck hat bestimmte Aufgabenbereiche, die von der klassischen, aus dem nationalen Rahmen bekannten Aufgabenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative abweicht.

Das Europäische Parlament teilt sich die Legislativfunktion mit dem Rat. Vereinfachend gesagt, sieht die Aufgabenteilung so aus, dass die Kommission Gesetze vorschlägt und Europäisches Parlament und Rat zustimmen müssen. Darüber hinaus nehmen Kommission und Rat Exekutivfunktionen wahr; das Parlament hat im Rahmen der sogenannten Komitologie jedoch auch hier ein "Rückholrecht". Aufgrund dieser Verschränkung von Kompetenzen haben wir es in der EU mit einem System der "Checks and Balances" zu tun. Im Folgenden werden die Organe des "institutionellen Dreiecks" mit ihren Kompetenzen vorgestellt.

Das Europäische Parlament

Seit Juni 1979 gehen die Bürger Europas regelmäßig alle fünf Jahre zu den Wahlurnen, um die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Seine mittlerweile 732 Volksvertreter repräsentieren die 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 25 EU-Mitgliedsstaaten.

Legitimiert durch die allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament in der Folgezeit durch eine Reihe von Verträgen an Befugnissen und Einfluss auf die europäische Politik gewonnen. Insbesondere die Verträge von Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament schrittweise von einer beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene Aufgaben wahrnimmt, die mit denen der nationalen Parlamente der Mitgliedsländer vergleichbar sind. Die am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom unterzeichnete Europäische Verfassung setzt diese Entwicklung konsequent fort.

Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach nationaler Zugehörigkeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP), sondern nach Fraktionen. Die Fraktionen sind Ausdruck der politischen Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitglieder jeweils angehören.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen:

Die Europäische Verfassung stärkt das Europäische Parlament erneut entscheidend:

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Rat der Europäischen Union - auch als Ministerrat bekannt - ist neben dem Parlament das zweite gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. In ihm kommen die Vertreter der Regierungen der 25 Mitgliedstaaten zusammen.

Die Zusammensetzung des Rates ändert sich je nach Beratungsgegenstand. Die Außenminister tagen als Rat für "Allgemeine Angelegenheiten", um Fragen der Außenbeziehungen oder allgemeine politische Fragen zu behandeln. Die Wirtschafts- und Finanzminister treten als Rat "Wirtschaft und Finanzen" zusammen. Weitere Zusammensetzungen sind die Räte für "Landwirtschaft", "Verkehr", "Umwelt" und "Industrie". Die Europäische Verfassung sieht vor, dass die Fachministerräte in ihrer Rolle als Teil des Gesetzgebers zukünftig öffentlich tagen müssen. Die Präsidentschaft des Rates rotiert alle sechs Monate zwischen den Staaten.

Der Ministerrat ist das Forum, in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Interessen vertreten und Kompromisse aushandeln. Die regelmäßigen Sitzungen finden auf Minister- oder Botschafterebene sowie in Form von Arbeitsgruppen statt.

Der Rat übt die legislative Gewalt im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament aus. Er sorgt weiterhin für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte.

Darüber hinaus besitzt der Rat die wesentliche Zuständigkeit für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen im Rahmen des so genannten zweiten und dritten Pfeilers, d.h. in den Bereichen gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres. Die Regierungen arbeiten in der EU z. B. bei der Bekämpfung von Terrorismus und Drogenhandel zusammen. Die Mitgliedstaaten vereinen ihre Kräfte und sprechen mit einer Stimme in auswärtigen Angelegenheiten, unterstützt vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana.

Nicht zu verwechseln mit dem Ministerrat sind der Europäische Rat sowie der Europarat .
Der Europäische Rat ist die Versammlung der EU-Staats- und Regierungschefs "oberhalb" der Gemeinschaft. Er tritt mindestens zweimal pro Jahr unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des Mitgliedstaates zusammen, der die Präsidentschaft im Rat innehat und gibt Impulse für die Entwicklung der Union und legt politische Leitlinien der Union fest. Formal wurde der Europäische Rat erst 1986 durch die "Einheitliche Europäische Akte" in die Verträge aufgenommen. Weder das Europäische Parlament noch der Europäische Gerichtshof kontrollieren den Europäischen Rat.
Der Europarat hingegen ist eine von der EU unabhängige internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, der derzeit 43 europäische Staaten angehören.

Die Europäische Verfassung sieht vor, dass der Europäische Rat zukünftig für 2 ½ Jahre einen hauptamtlichen Präsidenten (ohne exekutive Kompetenzen) zur effektiveren Koordination der intergouvernementalen Elemente der EU-Politik wählt.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist Hüterin der Verträge und Gemeinschaftsinteressen. Sie wacht darüber, dass die europäischen Verträge und die europäischen Rechtsvorschriften eingehalten werden und kann gegebenenfalls Mitgliedsstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Im Bereich der Europäischen Gemeinschaften verfügt die Kommission über das "Initiativmonopol." Nur sie erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt, und kann Gesetze auch wieder zurückziehen.

Die Kommission zeichnet verantwortlich für die praktische Umsetzung bestimmter EU-Gesetze. In bestimmten Politikfeldern z.B. im Kartellrecht hat sie weitgehende Exekutivbefugnisse. Zudem verwaltet sie eine Reihe von EU- Programmen und den EU-Haushalt.

Im Kern besteht die Kommission aus 25 Kommissaren, deren Funktion vergleichbar ist mit der der Fachminister innerhalb eines Kabinetts. Der Präsident der Kommission wird von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ausgewählt und muss vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Die weiteren Mitglieder der Kommission werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten in Absprache mit dem künftigen Präsidenten ernannt und bedürfen in ihrer Gesamtheit ebenfalls der Bestätigung durch das Parlament. Die Kommission wird auf fünf Jahre ernannt; sie kann jedoch vor Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden. Sie ist formal unabhängig von den Regierungen der Mitgliedstaaten und operiert als Kollegium.

Die Europäische Verfassung stärkt die Kommission und ihren Präsidenten in einzelnen Fragen. Der Präsident der EU-Kommission erhält die politische Richtlinienkompetenz für die Kommission. Die Verfassung schafft einen "Außenminister der Union", der zugleich Vorsitzender des Außenministerrates und Vizepräsident der Kommission ist.

Links

Die Europäische Union im Überblick - Institutionenkunde auf europa.eu.int
Die drei wichtigsten EU-Organe, erklärt bei europa-digital.de

Stand: 29. Oktober 2004

11. September 2006 05:34

http://erikamann.com/themen/europaszukunftsthe/dieverfasstheitder/dasinstitutionelle
24. Juli 2008 01:20
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