Thema EU-VerfassungNeben meinen Schwerpunktthemen treten immer
wieder europapolitische Diskussionen und Ereignisse in den
Vordergrund, die für Europa und das EP wichtig sind - und
die auch in der deutschen Öffentlichkeit beachtet
werden.
Kurzübersicht
(Durch einen Klick geht es direkt zum entpsrechenden Absatz)
- Die Vorgeschichte der EU-Verfassung
- Warum ein Konvent?
- Die Arbeitsweise des Konvents
- Das Thema GASP im Konvent
- Das Thema Handelspolitik im Konvent
- Das Thema Institutionelle Reform im Konvent
- Das vorläufige Scheitern der Regierungskonferenz
- Wie geht es mit der Verfassung weiter?
- Vom irischen Kompromiss zur Ratifizierung
- Links zum Thema
Die EU-Verfassung ist ein großes europäisches Projekt, das es eigentlich schon weit gebracht hat. Von einem neuen Gremium, dem Konvent, erarbeitet, wurde der Verfassungsentwurf von den Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 angenommen. Doch die sich anschließende Ratifizierung durch die 25 Nationalstaaten erwies sich als zu hohe Hürde. In Frankreich und den Niederlanden gelang es den Verfassungsbefürwortern nicht, eine Mehrheit in der Bevölkerung zu gewinnen; nun steht es in den Sternen, ob und, wenn ja, wann die EU-Verfassung in Kraft treten kann.
Mit dem vorläufigen Scheitern der Verfassung ist auch der Versuch gescheitert, die Europäische Union in ihren Strukturen und Entscheidungsverfahren erweiterungsfähig zu machen. Nun werden vermeintliche Auswege aus der Verfassungskrise diskutiert, wie beispielsweise die Idee eines "Kerneuropas".
Die Vorgeschichte der EU-Verfassung
Mit der Erweiterung steht die EU nicht nur vor finanziellen sondern auch vor großen institutionellen Herausforderungen. Die Institutionen und Entscheidungsmechanismen wurden vor 50 Jahren für eine Gemeinschaft von sechs Staaten konzipiert. Die Regierungskonferenzen bzw. Verträge von Amsterdam im Jahr 1997 und von Nizza im Jahr 2000 haben die institutionellen Herausforderungen nur unzureichend bewältigt.
Nach dem Gipfel von Nizza, der nicht zuletzt von den Regierungschefs als wenig produktiv betrachtet wurde, geriet die Methode der Regierungskonferenz in die Kritik. Auf dem Gipfeltreffen im belgischen Laeken im Dezember 2001 beauftragten die Staats- und Regierungschefs daher einen Konvent, die kommende Regierungskonferenz mit einem Vorschlag für einen Europäischen "Verfassungsvertrag" gründlich vorzubereiten. Diese Methode hatte sich bereits zuvor bei der Erarbeitung der Grundrechtecharta bewährt. Der Konvent wurde beauftragt, die EU noch demokratischer zu gestalten sowie die Transparenz, und Effizienz europäischen Handelns zu erhöhen.
Der 105-köpfige Konvent setzte sich aus Vertretern der Regierungen, der Parlamente aus den EU-Mitgliedsstaaten, den Beitrittsländern, dem Europaparlament sowie zwei Vertretern der EU-Kommission zusammen. Dem Konvent stand der ehemalige französische Präsident Valéry Giscard d'Estaing vor. Seine beiden Stellvertreter waren der ehemalige belgische Premierminister Jean Luc Dehaene und der frühere italienische Premier Giuliano Amato. Des weiteren gehörte auch der deutsche Sozialdemokrat Klaus Hänsch zum Präsidiums des Konvents (siehe mein Interview mit Klaus Hänsch)
Anders als die Regierungskonferenzen tagte der Konvent öffentlich und versuchte, eine breite Debatte um die Zukunft Europas in den europäischen Gesellschaften anzustoßen.
Die Mitglieder des Konvents nahmen an verschiedenen Arbeitsgruppen teil, in denen besonders wichtige Themen behandelt wurden, z.B. die Rechtsverbindlichkeit der europäischen Charta für Grundrechte, die bessere Umsetzung des Prinzips der Subsidiarität, die gemeinsame Aussen- und Verteidigungspolitik sowie die verstärkte Rolle der nationalen Parlamente.
Zwischen Februar 2002 und Juli 2003 hat der Konvent einen umfangreichen Entwurf für eine europäische Verfassung erarbeitet. Sie untergliedert sich in drei Teile: die wichtigsten Verfassungs- und Verfahrensbestimmungen, die Charta der Grundrechte der Union sowie die die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union. Die verschiedenen bestehenden Verträge werden in diesem Verfassungsentwurf zusammengefasst und neu geordnet.
An dieser Stelle können lediglich einige wichtige Punkte des mehr als 300 Seiten langen Verfassungsentwurfes angesprochen werden.
Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Die Reform der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) war stark umkämpft. Der Verfassungsentwurf sieht zur Enttäuschung der Föderalisten keinen Übergang von Einstimmigkeits- zu Mehrheitsentscheidungen vor. Allerdings wird es laut Entwurf einen europäischen Außenminister geben. Er würde die Funktionen des jetzigen Hohen Vertreters für die GASP und des für die Aussenbeziehungen zuständigen Kommissars in einer Person vereinen. Das dürfte ein Schritt zur Stärkung der GASP sein.
Handelspolitik effizienter und demokratischer gestalten
Neu im Bereich der Handelspolitik ist zweierlei. Zum einen wird die Zuständigkeit für die Handelspolitik nunmehr für alle Bereiche ausschließlich Europa zugeordnet. Zum anderen haben Europaparlament - ich hatte mich für diese Demokratisierung der Handelspolitik stark gemacht - Hand in Hand mit der Kommission durchgesetzt, dass das EU-Parlament die selben Rechte wie der Ministerrat bekommt. Die Verfassung verlangt die Zustimmung des Parlaments zu allen internationalen Handelsverträgen und sieht das Mitentscheidungsverfahren für die autonome Handelspolitik der EU vor.
Im Vordergrund standen zwei Themen. Zum einen musste die Zusammensetzung der Kommission reformiert werden. Derzeit besteht sie aus 20 Kommissaren, die unter bisherigem Recht mit der Erweiterung auf 25 steigen würden. Wenngleich klar war, dass 25 und mehr stimmberechtigte Kommissare zu Ineffizienz führen müssen, hatten die kleinen Länder doch erhebliche Vorbehalte gegen eine Reduzierung der Posten. Sie befürchteten sicher nicht zu Unrecht, dass sie gegenüber den großen Ländern eher verzichten müssten.
Der Konvent schlug vor, ab 2009 15 stimmberechtigte Kommissare (einschließlich des Präsidenten und des Außenministers) und weitere nicht-stimmberechtigte "Kommissare" zu benennen. Das "Kollegium" besteht aus dem Präsidenten, dem Außenminister als Vizepräsidenten und den 13 Europa-Kommissaren (gilt ab 2009).
Zweiter zentraler Streitpunkt war und ist die Stimmengewichtung im Ministerrat. Der Ministerrat, der sich in seinen verschiedenen Formationen aus den jeweiligen Fachministern der einzelnen Mitgliedsländer zusammensetzt, ist zusammen mit dem Europaparlament Gesetzgeber der EU.
Bisher verfügen die vier größten Länder - Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien - nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza über jeweils 29 Stimmen, die kleineren über entsprechend weniger, bis hinunter zu 4 Stimmen für Luxemburg.
Würde diese Stimmgewichtung beibehalten, könnten die großen Länder nach der Osterweiterung um hauptsächlich kleinere Staaten leicht von mehreren kleinen Ländern überstimmt werden.
Als akzeptable Lösung dieses Problems hat der Konvent in seinem Verfassungsentwurf vorgeschlagen, Entscheidungen zukünftig dann anzunehmen, wenn die Mehrheit der Staaten zustimmt und diese 60% der Bevölkerung repräsentieren.
Das vorläufige Scheitern der Regierungskonferenz am 12./13. Dezember 2003 in Brüssel
Leider hat die sich seit Oktober 2003 an den Konvent anschließende Regierungskonferenz das geschnürte Kompromisspaket wieder aufgeschnürt. Die neue Methode des Konvents sollte dies eigentlich verhindern. Durch das Aufschnüren sind die Differenzen zwischen den Regierungen erneut zu Tage getreten. Auf dem Brüsseler Gipfel vom 12./13. Dezember 2003 konnten sie nicht überbrückt werden.
Insbesondere Spanien und Polen standen einer Einigung entgegen, da sie an der bisherigen Stimmverteilung im Ministerrat festhalten wollten. Im Vergleich zur neuen Regelung der doppelten Mehrheit ist die Regelung des Vertrages von Nizza günstiger für diese Länder, da sie jeweils 27 Stimmen haben.
Wie geht es mit der Verfassung weiter? Brauchen wir ein Kerneuropa?
Lesen Sie dazu meinen Kommentar vom Januar 2004 , der damals in unserem Kalender 2004 Thema der Woche war.
Vom irischen Kompromiss zur Ratifizierung
Die irische Ratspräsidentschaft des ersten Halbjahrs 2004 stand vor der schwierigen Aufgabe, das Verfassungspaket neu zusammenzuschnüren. Erst kurz vor Ende ihrer Amtszeit gelang es ihr, die 25 EU-Länder auf eine Kompromissversion zu verständigen. Der so vereinbarte Verfassungsvertrag (PDF) soll am 20. Oktober in Rom unterzeichnet werden. Dann soll die Verfassung innerhalb von zwei Jahren den Ratifikationsprozess in allen 25 Ländern durchlaufen. Da jedes Land dafür seine eigenen Regeln hat und in mehreren Ländern Volksabstimmungen geplant sind, ist derzeit kaum überschaubar, ob dieser Zeitraum realistisch ist.
Besonders die Ankündigung des englischen Premierministers Tony Blair vom April 2004, die britische Bevölkerung im Rahmen eines Referendums über die Verfassung befinden zu lassen hat Dynamik in die Debatte der Ratifizierung gebracht, die zu ähnlichen Diskussionen in Frankreich und Deutschland geführt hat.
- Der fertige Verfassungstext
- Die Website der Irischen Ratspräsidentschaft
- Die Stiftung für Wissenschaft und Politik hat ein Dossier "EU-Konvent: Regierungskonferenz" aufbereitet, das eine Reihe von Analysen enthält
- Institut
für Europäische Politik
in Berlin: Debatte "Welche
Verfassung braucht Europa?"
Mit dem Thema Konvent verbunden ist auch ein früheres 'aktuelles Thema' auf dieser Website: Die Grundrechtscharta der EU

