Gleichstellung von Männern und FrauenSCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3325/09
von Erika Mann (PSE) an die Kommission
Betrifft: Stärkere Präsenz von Frauen in Managementpositionen, am Arbeitsplatz, in der Forschung und der Politik
Im Zusammenhang mit dem am 8. März 2009 begangenen Internationalen Frauentag und den anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament wird lebhaft über die Gleichstellung von Frauen, insbesondere am Arbeitsplatz, diskutiert. Eine kürzlich vom Kommissionsreferat Analyse der öffentlichen Meinung veröffentlichte soziodemografische Studie ergab, dass die Frauenbeschäftigungsquote in der EU27 um 14 Prozent niedriger liegt als die der Männer. Trotz zahlreicher Initiativen wie der am 3. März 2009 gestarteten Informationskampagne zur Lohngleichheit hat sich das Lohngefälle vergrößert und beträgt in der EU inzwischen durchschnittlich 17 Prozent.
Derzeit sind 25 Prozent der Mitglieder nationaler Parlamente und 31 Prozent der Mitglieder des Europäischen Parlaments Frauen. In Großunternehmen nehmen Frauen dagegen nur 11 Prozent der führenden Managementpositionen ein. Um eine wirklich demokratische Europäische Union zu verwirklichen, ist jedoch eine gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in den Organen (in allen Positionen) zu gewährleisten. Derzeit wirken die politischen Parteien noch immer eher als Hemmnis und müssten deutlich mehr Kandidatinnen nominieren, damit auch mehr Frauen gewählt werden können.
Frauen machen 52 Prozent der EU-Bevölkerung aus. Dass sich dieser Anteil in den hochrangigen politischen Schlüsselfunktionen nicht widerspiegelt, ist nicht hinnehmbar.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Kommission im Vorfeld der Europawahlen und der Neubestellung der Kommission, um die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in den EU-Organen, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den nationalen und europäischen diplomatischen Diensten voranzutreiben?
2. Kann
die Kommission mit aktuellen Zahlen belegen, wie viele Frauen derzeit in
hochrangigen Positionen in den Institutions- und Verwaltungsstrukturen der
Europäischen Union (einschließlich der nationalen und europäischen
diplomatischen Dienste) tätig sind?
E-3325/09DE: Antwort von Herrn Špidla im Namen der Kommission (25.6.2009)
1. Die Kommission engagiert sich für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Führungspositionen und für die Sensibilisierung zur Problematik des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, indem sie insbesondere mithilfe ihrer Datenbank über Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen vergleichbare Daten auf EU-Ebene sammelt. In diesem Sinne hat sie im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006–2010) eine ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen als einen der Aktionsschwerpunkte festgelegt. Um die Debatte zu diesem Thema anzuregen, werden regelmäßig Berichte zu der Situation und den Trends in Bezug auf Frauen und Männer in Entscheidungspositionen erstellt und weit verbreitet. Ferner wurde 2008 ein Netz von Frauen in Entscheidungspositionen geschaffen, das als europäische Plattform für erfolgreiche Strategien in diesem Bereich dienen soll. Da 2009 ein wichtiges Jahr für die Politik und für die Frauen in Europa ist, veröffentlichte die Kommission im Januar 2009 einen Bericht mit dem Titel „Frauen in der Politik in Europa – Zeit zum Handeln“, der sich mit der Geschlechterbilanz auf allen politischen Ebenen befasst.
Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten nachdrücklich, entschiedener auf eine ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern in Führungspositionen hinzuarbeiten und u. a. mehr Frauen auf hochrangige Posten bei den EU-Organen zu benennen. Im Übrigen sind im Rahmen der Kommunikationspolitik der Kommission Maßnahmen ergriffen worden, die sich gezielt an weibliche Wähler richten. Dazu gehören eine Eurobarometer-Sondererhebung zur Wahrnehmung der EU durch Frauen, die Broschüre „Europa für Frauen“, in der EU‑Maßnahmen erläutert werden, die von besonderem Belang für Frauen sind, eine Pressemappe sowie sonstige Informations‑ und Kommunikationsmaßnahmen.
2. Daten über Frauen und Männer in hochrangigen Positionen im politischen, öffentlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich sind in der Datenbank der Kommission über Frauen und Männer in Entscheidungsprozessen und in den bereits genannten Berichten zu finden.
Die Kommission verfolgt seit 1988 im Rahmen ihrer Aktionsprogramme für Frauen eine Politik der Chancengleichheit für ihre Bediensteten. 2004 nahm sie das vierte Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (2004-2008) an, das vor allem auf die Verbesserung der Geschlechterverteilung im Personal auf allen Ebenen, den Abbau von Hemmnissen für die Laufbahnentwicklung von Frauen und die Förderung der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben abstellt. Dieses bis Ende 2009 verlängerte Aktionsprogramm wird derzeit bewertet und soll als Grundlage für ein fünftes Programm dienen.
Mit dem Ziel der Geschlechterparität auf allen Ebenen legt die Kommission seit 1995 jährliche Vorgaben für die Einstellung und Ernennung von Frauen auf Führungsposten und auf andere Planstellen der Funktionsgruppe AD (Führungskräfte ausgenommen) fest. Diese Vorgaben gelten für Ersternennungen und -einstellungen auf Führungsposten bei der Kommission, u. a. auf die Delegationsleitungsposten. Überdies werden gezielte Maßnahmen durchgeführt, um die Frauen zu ermutigen, sich um Führungspositionen zu bewerben, und ihr Managementpotenzial vor allem durch Schulungen zu fördern.
Bei den Delegationen ist die Situation etwas problematisch: trotz eines leichten Anstiegs in den vergangenen Jahren sind derzeit lediglich 8,3 % der Führungspositionen durch Frauen besetzt. Im vierten Aktionsprogramm sind ausdrücklich Maßnahmen für die Generaldirektionen (GDs) im Bereich der Außenbeziehungen vorgesehen (GD Außenbeziehungen (RELEX), GD Entwicklung (DEV), Amt für Zusammenarbeit EuropeAid (AIDCO), Amt der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (ECHO), GD Erweiterung (ELARG) und GD Handel (TRADE)), um eine ausgewogene Geschlechterverteilung zu erreichen. Im fünften Aktionsprogramm muss der besonderen Situation dieser GDs besonderes Augenmerk gelten.
Weitere Informationen über die Politik der Kommission zur Förderung der Chancengleichheit bei ihren Bediensteten können von folgender Website abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/civil_service/admin/equal_opp/index_de.htm.
Siehe auch weiterführende Hinweise zu "Mehr
Frauen in höhere Positionen"
Gleichstellungsrecht in der EU
Die Gleichstellungspolitik der EU verfolgt das Ziel der Beseitigung von geschlechtsbezogener Diskriminierung, vor allem in den Bereichen Beschäftigung, soziale Sicherheit, Waren und Dienstleistungen.
Für das Diskriminierungsverbot im Bereich des Arbeitsentgelts ist Art. 141 EG die zentrale Norm. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihren Rechtsordnungen den Grundsatz "gleiches Geld für Männer und Frauen bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit" sicherzustellen. Darüberhinaus bietet Art. 141 III EG die Rechtsgrundlage für Gemeinschaftsrechtsakte, welche die Anwendung und Durchsetzung nicht nur der Entgeltgleichheit gewährleisten sollen. So enthält die Richtlinie 2002/73 Bestimmungen über den gleichen Zugang zu Beschäftigung und Selbständigkeit, sowie der dazugehörenden Ausbildung und den Arbeitsbedingungen.
- Broschüre zum Gleichstellungsrecht in der EU: http://ec.europa.eu/employment_social/publications/2007/ke7807349_de.pdf
Internationaler
Frauentag / International Women's Day
90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland
Unmittelbar nach dem Ende des deutschen Kaiserreiches am 09. November 1918 erlangten die Frauen im Deutschen Reich das aktive und passive Wahlrecht. Am 12. November 1918 wurde es auf Erlass des Rates der Volksbeauftragten eingeführt. Erstmals am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland wählen gehen - ein wichtiger Schritt hin zur Gleichberechtigung der Geschlechter.
Mehr Informationen über die Entwicklung des Frauenwahlrechts auf der Seite der
SPD.

