Aktuelles Urteil des EuGH - Ein weiteres Beispiel warum wir Mindestlöhne brauchenAm 3.
April 2008 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil
in der Rechtssache Dirk Rüffert (als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
Objekt und Bauregie GmbH & Co. KG) gegen das Land Niedersachsen erlassen,
mit dem er die Übertragung von vor Ort geltenden Tariflöhnen bei
Auftragsvergaben auf die Dienstleistungserbringer aus dem europäischen Ausland
für unzulässig erklärt, wenn diese nicht allgemein verbindlich sind.
In diesem Fall wurde der EuGH angerufen, die Frage zu klären, ob es mit EG-Vorgaben in Einklang steht, die Vergabe der von öffentlichen Aufträgen an ortsübliche Tarifverträge zu binden. Das Niedersächsische Landesvergabegesetz (LVergabeG) schreibt vor, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung bestimmter sozialer Kriterien gekoppelt wird. Dazu zählen auch in Niedersachsen ortsübliche Tarifverträge. Aufgrund dieser Bestimmungen des Landesvergabegesetzes verpflichtete sich das Unternehmen Objekt und Bauregie, den beim Bau der Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf eingesetzten Arbeitnehmern die im entsprechenden Tarifvertrag für das Baugewerbe vorgesehenen Entgelte zu zahlen.
Für Erika Mann ist die logische Konsequenz aus diesem Urteil - einmal wieder - dass es für Deutschland an der Zeit ist, Mindestlöhne einzuführen. Abgesehen von anderen Argumenten, die für einen Mindestlohn sprechen, macht der gemeinsame europäische Arbeitsmarkt dies nötig. Öffentliche und private Aufträge in Deutschland werden nicht mehr ausschließlich von deutschen Firmen übernommen, ebenso wie deutsche Firmen Aufträge im europäischen Ausland annehmen. Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten mit niedrigerem Lohnniveau können ihre Arbeit auch in Deutschland günstiger anbieten. Dadurch werden die deutschen Anbieter weniger wettbewerbsfähig. Durch die Einführung von Mindestlöhnen könnte diese Problematik entschärft werden, wenn auch ausländische Unternehmen ihre Dienste zu den vor Ort geltenden Mindestlöhnen anbieten müssen.
Das Urteil des EuGH vom 3. April 2008 ist problematisch, da es bestimmte bestehende EU-Vorgaben ignoriert. Es ignoriert offensichtlich die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe aus dem Jahr 2004, in welcher die Anwendung von Sozialklauseln, darunter auch die Bindung an vor Ort geltende Tarifbestimmungen, ausdrücklich erlaubt ist. Darüber hinaus wird das Recht der Mitgliedstaaten und öffentlichen Einrichtungen ignoriert, Instrumente zur Vorbeugung von unfairem sozialem Lohnwettbewerb anzuwenden.
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Neuer Vorschlag zur Verbesserung der Bedingungen entsendeter Arbeitnehmer
In diesem Zusammenhang ist auch auf einen am 3. April 2008 veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission hinzuweisen, in der die Kommission vorschlägt, durch eine bessere rechtliche Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten eine Verbesserung für 1 Million entsendete Arbeitnehmer zu erreichen. Viele Mitgliedstaaten verlassen sich offensichtlich bei der Kontrolle der Dienstleister auf unzureichende Informationen und kommen damit ihrer Pflicht zur Kontrolle nicht ausreichend nach.
weitere Informationen:
- Am 8. April führte "Radio Aktiv" aus Hameln-Pyrmont ein Interview mit Erika Mann durch. Die Zusammenfassung des Interviews können hier nachgelesen werden.
- Pressemeldung von Erika Mann: EuGH Urteil zeigt - Deutschland braucht Mindestlöhne
- Pressemeldung zum Urteil: http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp08/aff/cp080020de.pdf
- Urteil des EuGH: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-346/06
- Schlussanträge: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-346/06
- Niedersächsisches Landevergabegesetz: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C13524712_L20.pdf
- Vorschlag der Kommission zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen: http://ec.europa.eu/employment_social/news/2008/apr/postingworkers_de.pdf
- Entsenderichtlinie (1996/71/EG): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31996L0071:DE:HTML

