Seite druckenAktuelles Urteil des EuGH - Ein weiteres Beispiel warum wir Mindestlöhne brauchen
Am 3.
April 2008 hat der Europäische Gerichtshof das Urteil
in der Rechtssache Dirk Rüffert (als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
Objekt und Bauregie GmbH & Co. KG) gegen das Land Niedersachsen erlassen,
mit dem er die Übertragung von vor Ort weiter>>>
Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern
Grundsätzlich
fällt die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer in
den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Das deutsche Arbeits- bzw.
Mitbestimmungsrecht wird daher vom deutschen Gesetzgeber erlassen und
weiterentwickelt. weiter>>>
Arbeitsbedingungen, insbesondere Gesundheitsschutz
Bereits im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
und Stahl (EGKS, 1952) gab es Bestrebungen, gemeinsam auf europäischer Ebene
den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu verbessern. Im Bereich
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weiter>>>
Beschäftigungspolitik
Die EU
verfügt seit dem Vertrag von Amsterdam auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik
über eine eigene Kompetenz (Art.125 ff EG). Auch hier wird aber nicht
unmittelbar mitgliedstaatliches Recht ersetzt, sondern eine koordinierte
Strategie zur Reaktion weiter>>>
Mindestlöhne
In 20
von 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits gesetzlich vorgeschriebene
Mindestlöhne. Mindestlöhne gehören in den meisten Ländern Europas zu den
grundlegenden Instrumenten der Arbeitsmarktregulierung. Sie stabilisieren das
Einkommen von Geringverdienern weiter>>>
Chancengleichheit
Die Förderung der Chancengleichheit und die damit
einhergehende Beseitigung von Diskriminierung werden auf europäischer Ebene
durch verschiedene Initiativen vorangetrieben. Um dieses Thema mehr als bisher
in den Fokus gesellschaftlicher Aufmerksamkeit weiter>>>
Gleichstellung von Männern und Frauen
Die Gleichstellungspolitik der EU verfolgt das Ziel der
Beseitigung von geschlechtsbezogener Diskriminierung, vor allem in den
Bereichen Beschäftigung, soziale Sicherheit, Waren und Dienstleistungen.
Für das Diskriminierungsverbot weiter>>>