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Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

Rechtsgrundlagen:

Begriff und Grundlagen
Der Begriff "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" bzw. auch "Daseinsvorsorge" bezeichnet alle Leistungen, die mit Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind. Darunter fallen viele unterschiedliche Leistungen unter anderem im Energie-, weiter>>>


Allgemeine Diskussion und Entwicklung seit 2003
In den letzten Jahren wurde vielfach die Forderung nach einer einheitlichen EU-Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse laut. Die Debatte über die Zuständigkeit der EU auf diesem Gebiet und die Notwendigkeit eines übergeordneten weiter>>>


Änderungen durch den Vertrag von Lissabon und ihre Bedeutung für die kommunale Ebene
(voraussichtlich ab 2009 in Kraft) Erstmalig ausdrückliche Erwähnung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 4 II EU n.F.): Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige weiter>>>


Zukunft der Daseinsvorsorge in den Kommunen
Die Daseinsvorsorge als Teil der kommunalen Aufgaben ist im Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I GG) verankert und findet sich jeweils in den Gemeindeordnungen der Länder (vgl. § 2 Niedersächsische Gemeindeordnung). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit weiter>>>


23. April 2008 08:13

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6. Juli 2008 02:26
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