Seite druckenRechtsgrundlagen:
Begriff und Grundlagen
Der Begriff "Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse" bzw. auch "Daseinsvorsorge"
bezeichnet alle Leistungen, die mit Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind.
Darunter fallen viele unterschiedliche Leistungen unter anderem im Energie-, weiter>>>
Allgemeine Diskussion und Entwicklung seit 2003
In den letzten Jahren wurde
vielfach die Forderung nach einer einheitlichen EU-Rahmenrichtlinie für
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse laut. Die Debatte über die
Zuständigkeit der EU auf diesem Gebiet und die Notwendigkeit eines
übergeordneten weiter>>>
Änderungen durch den Vertrag von Lissabon und ihre Bedeutung für die kommunale Ebene
(voraussichtlich ab 2009 in Kraft)
Erstmalig ausdrückliche Erwähnung
des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 4 II EU n.F.): Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und
ihre jeweilige weiter>>>
Zukunft der Daseinsvorsorge in den Kommunen
Die Daseinsvorsorge als Teil der
kommunalen Aufgaben ist im Sozialstaatsprinzip (Art. 20 I GG) verankert und
findet sich jeweils in den Gemeindeordnungen der Länder (vgl. § 2
Niedersächsische Gemeindeordnung). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit weiter>>>