Bildungspolitik in der EU

Mit der Ankündigung der Bundesregierung in Deutschland Eliteuniversitäten einrichten zu wollen, ist die Diskussion um Reformen der Hochschullandschaft in Deutschland erneut voll entbrannt. Zuvor hatten schon die Mittelkürzungen für die Universitäten durch einzelne Bundesländer eine Diskussion um die Einführung von allgemeinen Studiengeführen entfacht.

Parallel zu dieser deutschen Diskussion steht das Thema Bildung auch weit oben auf der EU-Agenda. Die Förderung von Bildung und Forschung in den Mitgliedsstaaten ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschafts- und Innovatonspolitik der Europäischen Union. Das Ziel von Lissabon bis zum Jahr 2010 die weltweit führende Wissensgesellschaft zu werden, wird sich nur verwirklichen lassen, wenn die EU und die Mitgliedstaaten in beträchtlichem Maße in Bildung und Forschung investieren.

Rechtsgrundlagen
Die EU verfügt in der Bildungspolitik über keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Diese liegt ausschließlich bei den Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, von Ausnahmen wie dem Hochschulbau abgesehen, bei den Bundesländern. Nach Artikel 149 und 150 EG-Vertrag trägt die EU zu einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei und unterstützt oder ergänzt diese erforderlichenfalls. Ziel dabei ist es, das Bildungswesen zu europäisieren und die Mobilität von Lernenden und Lehrenden zu verbessern.

Maßnahmen der EU
Dazu hat die Union im Besonderen die gemeinschaftlichen Aktionsprogramme Sokrates und Leonardo da Vinci aufgelegt. Sokrates fördert die Schul-, Hochschul- und Erwachsenenbildung. Prominente Beispiele sind das Erasmus-Programm für Studiensemester an einer europäischen Universität und das Lingua-Programm für den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen. Im Rahmen von Leonardo da Vinci wird dagegen die berufliche Bildung innerhalb der EU gezielt gefördert.

Neben den Aktionsprogrammen ist die EU zuständig für die Klärung bereichsübergreifender Fragestellungen wie der Anerkennung schulischer und beruflicher Qualifikationen. Auch haben sich die Mitgliedstaaten 1999 in Bologna geeinigt, zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 flächendeckend Bachelor- und Master-Studiengänge einzuführen. Eine automatische Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist dadurch jedoch nicht gegeben.
Ferner regelt das European Credit Transfer System die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Die Union hat ferner die Möglichkeit durch Vergleichsstudien die Qualität der Schul- und Hochschulbildung zu bewerten und Vorschläge für deren Verbesserung zu unterbreiten.

Persönlicher Kommentar
Die Bundesrepublik hat wirtschaftlich und gesellschaftlich nur dann eine Zukunft, wenn das Land einen Spitzenplatz in Forschung und Bildung einnimmt. Dazu bedarf es sicherlich auch höherer Investitionen von Bund und Ländern. Wichtiger noch als die finanzielle Ausstattung der Hochschulen ist es jedoch, ein Klima zu schaffen, in dem sich alle Beteiligten aktiv in den Reformprozess einbringen und diesen vorantreiben.

Erst durch eine weitgehende Autonomie haben die Universitäten die Möglichkeit, ein eigenes starkes Profil in Lehre und Forschung aufzubauen. Nur im Wettbewerb um die besten Forscher und Studenten werden sich langfristig dann auch in Deutschland Eliteuniversitäten bilden können. Von dem zu schaffenden Klima des Wandels aber werden alle Studenten profitieren, nicht nur diejenigen, die der Elite zugerechnet werden. Auch bleibt zu wünschen, dass sich das Verhältnis zum Begriff der Elite in Deutschland entspannt.

11. September 2006 05:34