Seite druckenMit der Ankündigung der Bundesregierung in Deutschland Eliteuniversitäten einrichten zu wollen, ist die Diskussion um Reformen der Hochschullandschaft in Deutschland erneut voll entbrannt. Zuvor hatten schon die Mittelkürzungen für die Universitäten durch einzelne Bundesländer eine Diskussion um die Einführung von allgemeinen Studiengeführen entfacht.
Parallel zu dieser deutschen Diskussion steht das Thema Bildung auch weit oben auf der EU-Agenda. Die Förderung von Bildung und Forschung in den Mitgliedsstaaten ist ein wichtiger Bestandteil der Wirtschafts- und Innovatonspolitik der Europäischen Union. Das Ziel von Lissabon bis zum Jahr 2010 die weltweit führende Wissensgesellschaft zu werden, wird sich nur verwirklichen lassen, wenn die EU und die Mitgliedstaaten in beträchtlichem Maße in Bildung und Forschung investieren.
Rechtsgrundlagen
Die EU verfügt in der Bildungspolitik über keine eigene
Gesetzgebungskompetenz. Diese liegt ausschließlich bei den
Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik liegt die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz, von Ausnahmen wie dem Hochschulbau
abgesehen, bei den Bundesländern. Nach
Artikel 149 und 150 EG-Vertrag
trägt die EU zu einer
intensiven Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei und
unterstützt oder ergänzt diese erforderlichenfalls. Ziel dabei
ist es, das Bildungswesen zu europäisieren und die Mobilität von
Lernenden und Lehrenden zu verbessern.
Maßnahmen der EU
Dazu hat die Union im Besonderen die gemeinschaftlichen
Aktionsprogramme Sokrates und Leonardo da Vinci aufgelegt.
Sokrates
fördert die Schul-, Hochschul- und Erwachsenenbildung. Prominente
Beispiele sind das Erasmus-Programm für Studiensemester an einer
europäischen Universität und das Lingua-Programm für den Erwerb
von Fremdsprachenkenntnissen. Im Rahmen von
Leonardo
da Vinci
wird dagegen die berufliche Bildung innerhalb der EU
gezielt gefördert.
Neben den Aktionsprogrammen ist die EU zuständig für die Klärung
bereichsübergreifender Fragestellungen wie der Anerkennung
schulischer und beruflicher Qualifikationen. Auch haben sich die
Mitgliedstaaten 1999 in
Bologna
geeinigt, zur Schaffung eines einheitlichen
europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 flächendeckend
Bachelor- und Master-Studiengänge einzuführen. Eine automatische
Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist dadurch jedoch nicht
gegeben.
Ferner regelt das
European Credit Transfer System
die Anerkennung im Ausland
erbrachter Studienleistungen. Die Union hat ferner die
Möglichkeit durch Vergleichsstudien die Qualität der Schul- und
Hochschulbildung zu bewerten und Vorschläge für deren
Verbesserung zu unterbreiten.
Persönlicher Kommentar
Die Bundesrepublik hat wirtschaftlich und gesellschaftlich nur
dann eine Zukunft, wenn das Land einen Spitzenplatz in Forschung
und Bildung einnimmt. Dazu bedarf es sicherlich auch höherer
Investitionen von Bund und Ländern. Wichtiger noch als die
finanzielle Ausstattung der Hochschulen ist es jedoch, ein Klima
zu schaffen, in dem sich alle Beteiligten aktiv in den
Reformprozess einbringen und diesen vorantreiben.
Erst durch eine weitgehende Autonomie haben die Universitäten die Möglichkeit, ein eigenes starkes Profil in Lehre und Forschung aufzubauen. Nur im Wettbewerb um die besten Forscher und Studenten werden sich langfristig dann auch in Deutschland Eliteuniversitäten bilden können. Von dem zu schaffenden Klima des Wandels aber werden alle Studenten profitieren, nicht nur diejenigen, die der Elite zugerechnet werden. Auch bleibt zu wünschen, dass sich das Verhältnis zum Begriff der Elite in Deutschland entspannt.