Der Europäische Betriebsrat

Während die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit in den lezten Jahren auf Unternehmenszusammenschlüsse gerichtet war, hat sich die Entwicklung des Europäischen Betriebsrates fast unbemerkt vollzogen. Die Europäische Union hat damit das notwendige Gegengewicht auf Arbeitnehmerseite geschaffen. Mittlerweile existieren mehr als 650 europäische Betriebsräte.

Rechtsgrundlagen
Seit 1996 gilt in Deutschland, in Ergänzung des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes, die 1994 verabschiedete Richtlinie 94/45/EG über Europäische Betriebsräte, die durch die Richtlinie 97/74/EG von 1997 geändert wurde. Die Richtlinie enthält keine starren Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der Euro-Betriebsräte, sondern regelt die Vorraussetzungen sowie das Prozedere für deren Einrichtung. Allerdings enthält die Richtlinie die Mindestvorschriften, die automatisch gelten, wenn sich die Unternehmensleitung weigert einen europäischen Betriebsrat zu installieren.

Die Richtlinie bestimmt, dass Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter insgesamt und jeweils mehr als 150 Mitarbeiter in mindestens zwei Mitgliedsländern beschäftigen, einen europäischen Betiebsrat oder aber ein Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung einrichten müssen.

Die Unternehmensleitung hat gleichsam dafür Sorge zu tragen, dass die Vorraussetzungen geschaffen und die Mittel bereitgestellt werden, damit der europäische Betriebsrat eingerichtet werden kann. Sofern nicht die Unternehmensleitung die Verhandlungen über einen solchen aufnimmt, hat sie diese auf schriftlichen Antrag von jeweils 100 Arbeitnehmern aus mindestens zwei Betrieben und zwei Mitgliedsländern aufzunehmen. Die dem europäischen Betriebsrat zugrunde liegende Betriebsvereinbarung muss die Tätigkeitsbereiche, die Zusammensetzung, die Befugnisse sowie die Mandatsdauer festlegen.

Reform der Richtlinie
Die Europäische Kommission plant für die zweite Jahreshälfte 2004 eine Reform der europäischen Betriebsratsrichtlinie. Dabei wird es insbesondere auch darum gehen müssen, die bislang gemachten praktischen Erfahrungen der Eurobetriebsräte in den Reformprozess mit einzubeziehen. Eine Ausdehnung der Konsultationsrechte aber auch angemessene Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie sowie die Herabsetzung der Schwellenwerte für die Einführung des europäischen Betriebsrates sind nur einige Punkte, die dabei diskutiert werden werden.

Persönlicher Kommentar
Um die Herausforderung der Globalisierung und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Strukturwandel erfolgreich zu bewältigen, müssen Unternehmensvertreter und Arbeitnehmervertreter auch in Zukunft konstruktiv zusammenarbeiten, wie das Interview mit meinem Kollegen Wilfried Kuckelkorn , dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden bei Ford, zeigt. Die Einrichtung von europäischen Betriebsräten und der damit verbundene Austausch von Ideen zwischen verschiedenen Systemen der Mitbestimmung innnerhalb der EU, bietet die Möglichkeit voneinander zulernen und kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten.

Im Rahmen der transatlantischen Beziehungen gibt es eine Reihe von institutionalisierten Dialogen, mit dem Ziel die spezifischen beziehungen auf bestimmten Gebieten zu verbessern. Dazu gehört auch der Dialog der europäischen mit den US-amerikanischen Gewerkschaften. Der ist aufgrund kultureller Unterschiede was die Rolle der Gewerkschaften betrifft zwar ein wenig mühselig, aber dennoch notwendig.

11. September 2006 05:34