Seite druckenWährend die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit in den lezten Jahren auf Unternehmenszusammenschlüsse gerichtet war, hat sich die Entwicklung des Europäischen Betriebsrates fast unbemerkt vollzogen. Die Europäische Union hat damit das notwendige Gegengewicht auf Arbeitnehmerseite geschaffen. Mittlerweile existieren mehr als 650 europäische Betriebsräte.
Rechtsgrundlagen
Seit 1996 gilt in Deutschland, in Ergänzung des deutschen
Betriebsverfassungsgesetzes, die 1994 verabschiedete
Richtlinie 94/45/EG
über Europäische Betriebsräte, die durch
die
Richtlinie 97/74/EG
von 1997 geändert wurde. Die Richtlinie
enthält keine starren Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der
Euro-Betriebsräte, sondern regelt die Vorraussetzungen sowie das
Prozedere für deren Einrichtung. Allerdings enthält die
Richtlinie die Mindestvorschriften, die automatisch gelten, wenn
sich die Unternehmensleitung weigert einen europäischen
Betriebsrat zu installieren.
Die Richtlinie bestimmt, dass Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeiter insgesamt und jeweils mehr als 150 Mitarbeiter in mindestens zwei Mitgliedsländern beschäftigen, einen europäischen Betiebsrat oder aber ein Verfahren zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung einrichten müssen.
Die Unternehmensleitung hat gleichsam dafür Sorge zu tragen, dass die Vorraussetzungen geschaffen und die Mittel bereitgestellt werden, damit der europäische Betriebsrat eingerichtet werden kann. Sofern nicht die Unternehmensleitung die Verhandlungen über einen solchen aufnimmt, hat sie diese auf schriftlichen Antrag von jeweils 100 Arbeitnehmern aus mindestens zwei Betrieben und zwei Mitgliedsländern aufzunehmen. Die dem europäischen Betriebsrat zugrunde liegende Betriebsvereinbarung muss die Tätigkeitsbereiche, die Zusammensetzung, die Befugnisse sowie die Mandatsdauer festlegen.
Reform der Richtlinie
Die Europäische Kommission plant für die zweite Jahreshälfte 2004
eine Reform der europäischen Betriebsratsrichtlinie. Dabei wird
es insbesondere auch darum gehen müssen, die bislang gemachten
praktischen Erfahrungen der Eurobetriebsräte in den Reformprozess
mit einzubeziehen. Eine Ausdehnung der Konsultationsrechte aber
auch angemessene Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie
sowie die Herabsetzung der Schwellenwerte für die Einführung des
europäischen Betriebsrates sind nur einige Punkte, die dabei
diskutiert werden werden.
Persönlicher Kommentar
Um die Herausforderung der Globalisierung und den damit
einhergehenden wirtschaftlichen Strukturwandel erfolgreich zu
bewältigen, müssen Unternehmensvertreter und
Arbeitnehmervertreter auch in Zukunft konstruktiv
zusammenarbeiten, wie das Interview mit meinem Kollegen
Wilfried Kuckelkorn
, dem langjährigen
Betriebsratsvorsitzenden bei Ford, zeigt. Die Einrichtung von
europäischen Betriebsräten und der damit verbundene Austausch von
Ideen zwischen verschiedenen Systemen der Mitbestimmung
innnerhalb der EU, bietet die Möglichkeit voneinander zulernen
und kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit leisten.
Im Rahmen der transatlantischen Beziehungen gibt es eine Reihe von institutionalisierten Dialogen, mit dem Ziel die spezifischen beziehungen auf bestimmten Gebieten zu verbessern. Dazu gehört auch der Dialog der europäischen mit den US-amerikanischen Gewerkschaften. Der ist aufgrund kultureller Unterschiede was die Rolle der Gewerkschaften betrifft zwar ein wenig mühselig, aber dennoch notwendig.