Soziales Europa

Die Europäische Union besteht mittlerweile aus 27 Mitgliedstaaten. Das bedeutet auch aus 27 verschiedenen Sozialstaaten mit teilweise extremen Unterschieden in Aufbau und Qualität der Versorgung. Das "Europäische Sozialmodell" ist keine Entscheidung für einen einheitlichen Sozialstaat, sondern Ausdruck der gemeinsamen Werte, welche die Mitgliedstaaten mit ihren verschiedenen Sozialmodellen einen. Ein soziales Europa ist ein Ziel, dessen Erreichbarkeit Bereitschaft zu Erneuerung und Anpassung an Herausforderungen der zunehmend globalisierten Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen erfordert.

Getragen von den gemeinsamen Werten der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung kann im Zuge der fortschreitenden Integration auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Sozialpolitik koordiniert werden. Dies ist eine der großen Herausforderungen, der sich die immer größere Europäische Union aktuell und zukünftig stellen muss.

Eine "erneuerte Sozialagenda" - umfassende Initiative gestartet
Sozialpolitik ist ein so genannter Querschnittsbereich. Sie greift in mehrere andere Politikbereiche wie Arbeitspolitik, Gesundheitspolitik aber auch in die Wirtschaftspolitik ein. Daher ist ein umfassender Ansatz notwendig, der bei der Gestaltung von weiter>>>


Aktuelle Entwicklungen
In der Bevölkerung der EU herrscht in weiten Teilen der Eindruck vor, dass der Fortentwicklung des Binnenmarkts und den Interessen von Unternehmen ein höherer Stellenwert zukommt als den sozialen Schutzrechten der Bürger, insbesondere den Arbeitnehmerrechten. weiter>>>


Sozialschutz und soziale Eingliederung
Gegründet wurde die Europäische Gemeinschaft als Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Ziel der Errichtung eines gemeinsamen Marktes. Anfangs standen daher Kompetenzen und Ziele auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik und nicht im Bereich der sozialen Sicherung weiter>>>


Soziale Elemente im geltenden Recht und im Reformvertrag
Art. 2 EG definiert auch ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz und die Gleichstellung von Männern und Frauen als Aufgaben der Gemeinschaft. Im Reformvertrag von Lissabon wird der soziale Charakter der Unionsziele noch deutlicher weiter>>>


Sozialschutz
Die Sozialschutzsysteme, deren Aufgabe der Schutz der Menschen vor Verarmung durch Arbeitslosigkeit, Gesundheitsprobleme, Alter, Elternpflichten u.v.m. ist, werden von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung organisiert und finanziert. weiter>>>


Portabilität von Renten
Nach der geltenden Rechtslage in vielen Mitgliedstaaten führt der Wechsel eines Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitgeber oder ein Umzug ins Ausland zum Verlust von bereits erworbenen Betriebsrentenansprüchen. Dies soll in Zukunft geändert werden. weiter>>>


Menschen mit Behinderung
In der EU leben mehr als 45 Millionen Menschen mit Behinderung. Hauptsächlich sind für die Rechtsetzung auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung von behinderten Menschen und der Verfolgung der Chancengleichheit und Barrierefreiheit die Mitgliedstaaten weiter>>>


1. April 2008 17:29