Soziales EuropaDie Europäische Union besteht mittlerweile aus 27 Mitgliedstaaten. Das bedeutet auch aus 27 verschiedenen Sozialstaaten mit teilweise extremen Unterschieden in Aufbau und Qualität der Versorgung. Das "Europäische Sozialmodell" ist keine Entscheidung für einen einheitlichen Sozialstaat, sondern Ausdruck der gemeinsamen Werte, welche die Mitgliedstaaten mit ihren verschiedenen Sozialmodellen einen. Ein soziales Europa ist ein Ziel, dessen Erreichbarkeit Bereitschaft zu Erneuerung und Anpassung an Herausforderungen der zunehmend globalisierten Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen erfordert.
Getragen von den gemeinsamen Werten der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung kann im Zuge der fortschreitenden Integration auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Sozialpolitik koordiniert werden. Dies ist eine der großen Herausforderungen, der sich die immer größere Europäische Union aktuell und zukünftig stellen muss.
Eine "erneuerte Sozialagenda" - umfassende Initiative gestartet
Sozialpolitik ist ein so genannter Querschnittsbereich. Sie
greift in mehrere andere Politikbereiche wie Arbeitspolitik, Gesundheitspolitik
aber auch in die Wirtschaftspolitik ein. Daher ist ein umfassender Ansatz
notwendig, der bei der Gestaltung von weiter>>>
Aktuelle Entwicklungen
In der Bevölkerung der
EU herrscht in weiten Teilen der Eindruck vor, dass der Fortentwicklung des
Binnenmarkts und den Interessen von Unternehmen ein höherer Stellenwert zukommt
als den sozialen Schutzrechten der Bürger, insbesondere den
Arbeitnehmerrechten. weiter>>>
Sozialschutz und soziale Eingliederung
Gegründet wurde die Europäische Gemeinschaft als
Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Ziel der Errichtung eines gemeinsamen Marktes.
Anfangs standen daher Kompetenzen und Ziele auf dem Gebiet der
Wirtschaftspolitik und nicht im Bereich der sozialen Sicherung weiter>>>
Soziale Elemente im geltenden Recht und im Reformvertrag
Art. 2
EG definiert auch ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem
Schutz und die Gleichstellung von Männern und Frauen als Aufgaben der
Gemeinschaft. Im Reformvertrag von Lissabon wird der soziale Charakter der
Unionsziele noch deutlicher weiter>>>
Sozialschutz
Die Sozialschutzsysteme, deren Aufgabe der Schutz der
Menschen vor Verarmung durch Arbeitslosigkeit, Gesundheitsprobleme, Alter,
Elternpflichten u.v.m. ist, werden von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener
Verantwortung organisiert und finanziert. weiter>>>
Portabilität von Renten
Nach der geltenden Rechtslage in vielen Mitgliedstaaten
führt der Wechsel eines Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitgeber oder ein
Umzug ins Ausland zum Verlust von bereits erworbenen Betriebsrentenansprüchen.
Dies soll in Zukunft geändert werden. weiter>>>
Menschen mit Behinderung
In der EU leben mehr als 45 Millionen Menschen mit
Behinderung. Hauptsächlich sind für die Rechtsetzung auf dem Gebiet der
sozialen Eingliederung von behinderten Menschen und der Verfolgung der
Chancengleichheit und Barrierefreiheit die Mitgliedstaaten weiter>>>

