Menschen mit Behinderung

In der EU leben mehr als 45 Millionen Menschen mit Behinderung. Hauptsächlich sind für die Rechtsetzung auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung von behinderten Menschen und der Verfolgung der Chancengleichheit und Barrierefreiheit die Mitgliedstaaten zuständig. Dies ist unter anderem Folge des sog. Subsidiaritätsprinzips, nach dem die EU nur tätig werden darf, wenn das betreffende Ziel nicht effizient auf mitgliedstaatlicher Ebene erreicht werden kann. Dennoch hat sich in den letzten Jahren auch auf europäischer Ebene etwas in Richtung offene und barrierefreie Gesellschaft bewegt.

Die Strategie der Europäischen Union im Bereich Behinderung ("European Union Disability Strategy") hat sich zum Ziel gesetzt, Barrieren aufzuspüren und abzubauen. 2003 war das Europäische Jahr für Menschen mit Behinderung, 2007 wurde vom Rat zum Jahr der "Chancengleichheit" ernannt.

In diesem Rahmen wurden bereits einige Rechtsakte zur Verbesserung der Situation unter anderem in den Bereichen Mobilität und Verkehr, Arbeitsmarkt und Informationstechnologien erlassen. Darüber hinaus werden beispielsweise Forschungsprogramme zur Überwindung von Barrieren im Verkehrswesen finanziell gefördert. Eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2001 schreibt obligatorische Regeln für Busse im öffentlichen Personennahverkehr in allen Mitgliedstaaten vor, um Sicherheit und ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer zu gewährleisten.

Allerdings bestehen auch noch erhebliche Missstände. So sind im deutschen ICE-Fernverkehr lediglich zwei Rollstuhlfahrerplätze pro Zug vorhanden, im französischen Schnellzug TGV gar keine. Dies erschwert das Reisen von mobilitätseingeschränkten Europäern sehr und ist nur schwer verständlich. Diese Beispiele machen deutlich, dass ein Anfang gemacht, aber auch noch einiges zu tun bleibt.

Hauptbestandteile des Aktionsplans (Disability Action Plan, DAP) der Kommission:

  • Analyse der Situation von Menschen mit Behinderung in den MS Maßnahmen auf EU-Ebene zur Verbesserung; Förderung der Erwerbstätigkeit,
  • Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen, Zugänglichkeit des Arbeitsmarktes
  • Kriterium der Barrierefreiheit bei Auftragsvergabe
  • Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Kommission hat Anfang Juli 2008 einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die für den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung außerhalb des Arbeitsmarktes sorgen soll. Bisher gibt es außerhalb des Arbeitsrechts lediglich eine Antidiskriminierungsrichtlinie bezüglich der Merkmale „Rasse“ und ethnischer Herkunft (2000/43/EG). Die neue Richtlinie gewährleistet Gleichbehandlung in den Bereichen Sozialschutz (einschl. soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste), Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die von allen Bürgern erworben werden können, einschließlich Wohnraum, insbesondere für behinderte Menschen. Voraussichtlich wird die Richtlinie aber nicht vor Ende des Jahres verabschiedet werden.

weitere Informationen:

18. Juli 2008 10:51