Eine "erneuerte Sozialagenda" - umfassende Initiative gestartet

Sozialpolitik ist ein so genannter Querschnittsbereich. Sie greift in mehrere andere Politikbereiche wie Arbeitspolitik, Gesundheitspolitik aber auch in die Wirtschaftspolitik ein. Daher ist ein umfassender Ansatz notwendig, der bei der Gestaltung von Sozialpolitik diese angrenzenden Bereiche mit einbezieht.

Die so genannte "erneuerte Sozialagenda", die Anfang Juli 2008 vorgestellt wurde greift diesen Ansatz auf und führt verschiedene Politikfelder zusammen. Wichtig ist dies auch vor dem Hintergrund, dass die großen Beträge, die im Sozialbereich ausgegeben werden, gezielter und effizienter eingesetzt werden sollten.

Die "erneuerte Sozialagenda" umfasst 19 Initiativen aus den Bereichen Beschäftigung und Soziales, Bildung und Jugend, Gesundheit, Informationsgesellschaft und Wirtschaft.

Das Europäische Parlament wird sich während der Plenartagung im September 2008 mit dem "Sozialpaket" befassen. Hierzu werden Vertreter der Europäischen Kommission und der französischen Ratspräsidentschaft an einer zentralen Debatte teilnehmen.

Vorschläge zur Antidiskriminierung

Ein wichtiger Teil der Sozialagenda ist die Bekämpfung von Diskriminierung. Hier hat die Europäische Kommission bereits am 2. Juli 2008 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie vorgelegt, mit der auch die Diskriminierung außerhalb des Arbeitsmarktes (hierfür gibt es bereits eine Richtlinie) bekämpft werden soll.

In einer Umfrage des Eurobarometers im Frühjahr 2008 hatte sich eine große Mehrheit der Befragten für weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung ausgesprochen: 77% unterstützten Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung im Bildungsbereich, 68% unterstützten Maßnahmen zum Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Erika Mann hätte es begrüßt, wenn sich die Vorschläge auf die Integration von Behinderten beschränkt hätten. So wäre die geplante Richtlinie zwar deutlich eingeschränkter, dadurch aber auch weniger allgemein ausgefallen. Behinderte leiden besonders unter Diskriminierung im Alltag.

In Niedersachsen leben derzeit rund 649.000 Schwerbehinderte (Stand 2005), es gibt ca. 4.500 Behindertenbeauftragte in niedersächsischen Betrieben. Derzeit gibt es in 820 großen europäischen Unternehmen Europäische Betriebsräte und vertreten rund 14,5 Millionen Arbeitnehmer.

Im Gesundheitsbereich ist besonders ein Vorschlag zu erwähnen, der den Zugang bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung regeln wird. Demnach sollen Patienten künftig das Recht erhalten, Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür erstattet zu bekommen - in gleicher Höhe, wie dies bei einer Behandlung im eigenen Land der Fall wäre.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur geplanten Antidiskriminierungsrichtlinie

  • Pressemitteilung der Kommission "EU-Vorschlag zum Schutz vor Diskriminierung über den Arbeitsplatz hinaus"
  • Mitteilung „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement“
  • Ergebnis der Eurobarometerumfrage.
  • Auf dem Internetportal "abgeordnetenwatch.de" wurde Erika Mann kürzlich eine Frage zu ihrer Haltung bzgl. der Antidiskriminierungsrichtlinie gestellt. Frage und Antwort finden Sie hier.
  • Weitere Informationen zum Vorschlag der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen.
28. August 2008 16:04