Dienstleistungen der Daseinsvorsorge
Hinter der etwas sperrigen Bezeichnung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge verbergen sich eine Reihe elementarer Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. So gehören Telekommunikation- und Postdienste, Strom-, Gas- und Wasserversorgung genauso dazu wie die Abwasser- und Abfallentsorgung oder aber Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Neben den wirtschaftlichen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge existieren auch nicht-wirtschaftliche z.B. soziale, kulturelle und bildungspolitische. Zu diesen zählen u.a. der Rundfunk, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Museen, Theater oder auch Schwimmbäder.
Wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Dienstleistungen gemein ist ihre Gemeinwohlorientierung . Dies bedeutet, dass sie ohne Rücksicht auf ihre Wirtschaftlichkeit den Prinzipien der Versorgungssicherheit, der flächendeckenden Erbringung, des gleichberechtigten Zugangs aller Bürger, bestimmter Qualitätsanforderungen und erschwinglicher Preise genügen müssen. So darf z.B. die Deutsche Telekom AG keine unterschiedlich hohen Anschlußgebühren für einen Telefonapparat in Hannover und in einem Dorf im Hochschwarzwald berechnen, auch, wenn dies den tatsächlichen Kosten entspräche. Ein solches Vorgehen verstiesse gegen das Prinzip des gleichberechtigten Zugangs in Form eines Einheitspreises. Gleiches gilt für die Gestaltung des Briefportos durch die Deutsche Post AG.
Rechtsgrundlagen
Art. 16 EG-Vertrag weist den Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in der EU eine besondere Rolle bei der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu. In der Bundesrepublik Deutschland sind vor allem Länder und Kommunen für die Festlegung der Aufgaben der Daseinsvorsorge sowie die Art und Weise ihrer Erbringung zuständig.
Aufgrund ihrer enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung und mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes hat sich die EU-Kommission dem Thema in ihrer Mitteilung vom September 1996 erstmals angenommen. Aufbauend auf Art. 16 EG-Vertrag erläutert sie die Ziele und den Zweck der Daseinsvorsorge im EU-Binnenmarkt und nennt Prinzipien, die bei der Erbringung der Dienstleistungen zu beachten sind. Im Jahr 2001 ist dann eine zweite überarbeitete Mitteilung zur Daseinsvorsorge veröffentlicht worden.
Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse unterliegen in bestimmten Fällen wie andere Dienstleistungen auch den Wettbewerbsregeln nach Art. 86 II EG-Vertrag sowie dem Verbot unerlaubter Beihilfen nach Art. 87 I EG-Vertrag.
Damit innerhalb des Binnenmarktes faire Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Anbieter von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge bestehen, hat die EU mit den Richtlinien 93/38/EWG und 98/4/EG die Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe in den Bereichen der Telekommunikation, Verkehr, Energie und Wasser geregelt.
Stand der Marktöffnung
Im Rahmen der Liberalisierungsbemühungen zur Verwirklichung des EU-Binnenmarktes sind bereits die Bereiche Telekommunikation, Energie und Postdienste liberalisiert worden.
Telekommunikation: Mit der Richtlinie 90/388/EWG hat die EU 1990 mit der Liberalisierung der Telekommunikationsdienste in der EU begonnen. Das Ziel der Gemeinwohlorientierung findet seinen Niederschlag in der Definition eines sogenannten "Universaldienstes". Dieser umfasst den freien Zugang zur Festnetztelefonie ins In- und Ausland, die Bereitstellung von Notrufnummern und Telefonverzeichnissen, etc. Im Jahr 2002 ist der Rechtsrahmen dann durch die Verabschiedung des sogenannten "Telekom-Reformpakets", das aus der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG sowie vier weiteren Richtlinien besteht, von Grund auf reformiert und erweitert worden. Die Reform verfolgt das Ziel, den Wettbewerb weiter zu stärken und gleichzeitig dem technischen Fortschritt und den Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden. Auch erstreckt sich die Rahmenrichtlinie nun auf alle elektronischen Kommunikationsnetze ( Festnetz, Mobilfunknetz, Fernsehkabel- & Satellitennetz) im Gegensatz zur Richtlinie 90/388/EWG, die nur das Festnetz umfasste. Über die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten und die Entwicklung des Telekommunikationssektors hat die Kommission mittlerweile den 8. Bericht veröffentlicht. In Deutschland überwacht die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) die Einhaltung des Telekommunikationsdienste-Gesetzes (TKD). Bis zum Sommer 2004 wird die Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG in nationales Recht durch die Überarbeitung des TKD erfolgen.
Energie: Mit der Verabschiedung der Richtlinie 96/92/EG zur Schaffung eines Elektrizitätsbinnenmarktes hat 1996 die Liberalisierung des Strommarktes in der EU begonnen. 1998 folgte dann die Richtlinie 98/30/EG zur Schaffung des Erdgasbinnenmarktes. Beide Richtlinien regeln die Erzeugung von Strom sowie die Übertragung und Verteilung von Strom und Gas, den Marktzugang und den Betrieb der Strom- und Gasnetze. Vorreiter der Liberalisierung in der Union sind Großbritannien und Schweden, die ihre Strom- und Gasmärkte vollständig geöffnet und unabhängige Regulierungsbehörden aufgebaut haben. Auch Deutschland hat seinen Markt vollständig geöffnet, hat jedoch keine Trennung der Netzbetreiber von den Strom-/Gaslieferanten vorgenommen. Die Koalition hat jedoch beschlossen im Laufe dieses Jahres eine Regulierungsbehörde aufzubauen. Am wenigsten hat bisher Frankreich seinen Strom- und Gasmarkt liberalisiert, so dass es noch immer noch zu starken Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten kommt.
Postdienste: Die Liberalisierung der Postdienste hat 1997 mit der Verabschiedung der Richtlinie 97/67/EG begonnen. Zielsetzung war es, die Postdienste in der EU zu entwickeln und deren Qualität zu verbessern. Insbesondere wurden die Dienstleistungen definiert, die neben einem existierenden Universaldienstleister (z.B. Deutsche Post) in Zukunft von privaten Konkurrenten erbracht werden dürfen, ohne dabei den besonderen Gemeinwohlverpflichtungen zu unterliegen (z.B. Briefdienste ausschließlich innerhalb von Großstädten). Ferner sieht die Richtlinie 2002/39/EG eine Liberalisierung für Sendungen bis 100g bis 2003 und für Sendungen bis 50g bis 2006 vor.
Grünbuch zur Daseinsvorsorge
Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen mit der Liberalisierung in wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge hat die EU Kommission im Mai 2003 ein Diskussionspapier, auch Grünbuch genannt, zur zukünftigen Gestaltung und Regulierung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge vorgelegt. Einer der zentralen Diskussionspunkte war es, den bisher vorherrschenden Ansatz einer sektorspezifischen Regulierung aufzugeben und durch einen sektorübergreifenden zu ersetzen. In seiner Stellungnahme hat sich das Europäische Parlament ausdrücklich für die Beibehaltung des sektorspezifischen Regulierungsansatzes ausgesprochen, da eine sehr allgemeine sektorübergreifende Rahmenrichtlinie keine Vorteile zur jetzigen Vorgehensweise besitze. Die Diskussion um diesen Punkt wird jedoch weiter intensiv geführt werden. Im weiteren Verlauf ist die Kommission nun aufgefordert, basierend auf den Stellungnahmen von Parlament und Rat, ihre Vorstellungen und die Ergebnisse der Diskussion in einem Weißbuch zu konkretisieren.
Konfliktfelder
Trotz des überwiegenden Konsenses über die Notwendigkeit der Liberalisierung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gibt es jedoch nach wie vor einige Konfliktfelder. So ist die genaue Kompetenzabgrenzung zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Regelungstiefe noch nicht eindeutig geklärt. Im Falle der Bundesrepublik ist daher noch strittig, inwieweit die EU mit europaweiten Regelungen zur Daseinsvorsorge in das Recht der deutschen Kommunen auf Selbstverwaltung eingreifen darf.
Zusätzlich gibt es unter Wissenschaftlern und Praktikern unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Erbringung der Dienstleistungen in öffentlicher oder privatwirtschaftlicher Form erfolgen sollte. Während es in den Bereichen der Telekommunikation, der Energie und der Postdienste einen Konsens für die privatwirtschaftliche Erbringung gibt, sind die Bereiche der Wasserver- und -entsorgung sowie der Abfallentsorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs umstritten.
Im Gegensatz zur Behauptung vieler Kritiker gibt es im Rahmen des Allgemeinen Abkommens zum Handel mit Dienstleistungen (GATS) keine Liberalisierungsverpflichtungen. Die WTO-Mitgliedstaaten behalten das Recht, wirtschaftliche und soziale Aktivitäten zu regulieren, wenn Sie Ziele im öffentlichen Interesse verfolgen.
Ferner gibt es eine Auseinandersetzung darüber, ob die Regulierung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge speziell für jeden Sektor wie Telekommunikations-, Energie- und Postsektor oder in Form eines allgemeinen sektorübergreifenden Rahmens erfolgen sollte.
Persönlicher Kommentar
In der Summe lässt sich sagen, dass die Marktöffnung in den Bereichen Telekommunikation, Post und Energie deutlich positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der EU-Volkswirtschaft hatte. Es ist meiner Ansicht nach notwendig jeden Sektor der für den Wettbewerb geöffnet werden soll im einzelnen kritisch zu analysieren, da kein Markt wie der andere ist. Hinzukommt, dass eine Wettbewebsfähigkeit in Deutschland nicht in jedem Fall notwendig ist. So ist z.B. die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserversorgung durch die regional begrenzten Märkte deutlich geringer als z. B. die des Telekommunikationssektors mit seinen nationalen und globalen Netzen.
Aufgrund der hohen Dynamik in den Sektoren ist auch in Zukunft eine ständige Anpassung des Regulierungsrahmens und der damit verbundenen Instrumente erforderlich. Dazu gehört auch die Definition derjenigen Dienstleistungen, die der Bürger kostengünstig und in bewährter Qualität wie beim Universaldienst des Telekommunikationssektors erhalten soll. Dabei muss das Augenmerk insbesondere auf die Kontrolle der Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistungserbringung gerichtet sein. Im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs muss ebenfalls eine Re-Monopolisierung der Märkte durch die Verdrängung von Wettbewerbern sehr kritisch bewertet werden.
Vor dem Hintergrund der Europawahlen und den vorerst gescheiterten Verhandlungen zur EU-Verfassung wird es aus meiner Sicht keine wesentlichen Initiativen im Bereich der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge im Jahr 2004 geben.

