Europa und die KulturEuropa und die Kultur „Einheit in Vielfalt“ ist die Devise europäischer Kulturpolitik. Sie reicht von der Schaffung des Binnenmarktes im Fernsehbereich, über die Förderung der Kulturindustrie bis hin zur außenwirtschaftlichen Dimension.
Die EU-Kulturpolitik fördert die Zusammenarbeit zwischen Kulturveranstaltern verschiedener Mitgliedstaaten oder rundet deren Initiativen ab. Sie verlangt jedoch nicht von seinen Mitgliedern, ihre Kulturpolitik zu harmonisieren.
Facetten einer europäischen Kulturpolitik: Instrumente und Rechtsgrundlagen
Die EU verfügt deshalb nur über eine "ergänzende" und "unterstützende" Kompetenz . Artikel 151 des Vertrags der Europäischen Union gestattet Instrumente zur Unterstützung kultureller Initiativen einzusetzen, wie zum Beispiel das Programm Kultur 2000 und die Aktion Europäische Kulturstadt. Hierbei geht es nicht nur um einen Beitrag zur kulturellen Entfaltung der Mitgliedstaaten, der Wahrung ihrer nationalen oder regionalen Verschiedenartigkeit. Es geht auch darum, das gemeinsame Kulturerbe aufzuzeigen.
Die kulturellen Maßnahmen werden im Mitentscheidungsverfahren mit der Beteiligung des Europäischen Parlamentes verabschiedet. Derzeit ist allerdings im Ministerrat noch Einstimmigkeit erforderlich. Der Verfassungsentwurf des Konvents sieht vor, dass im Bereich der kulturellen Dienstleistungen künftig mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird. Das würde die Kulturpolitik in einer Union der 25 vereinfachen.
Ein wichtiges Instrument der Kulturpolitik ist die Unterstützung der Kulturindustrie. Die Europäische Kommission führt das Programm MEDIA Plus (2001 - 2005) durch, das auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie abzielt, und zwar durch Maßnahmen der Fortbildung in den Bereichen der europäischen audiovisuellen Programmindustrie und in Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit.
Zudem sind Beihilfen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes für die wirtschaftlichen Entscheidungsträger gestattet. Voraussetzung ist, dass sie mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind.
Ein Instrument zur Schaffung eines audiovisuellen Binnenmarktes ist die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" aus dem Jahr 1989. Sie schafft einen Rechtsrahmen für den freien Verkehr von Fernsehdiensten in der Union, wodurch die Entwicklung eines europäischen Rundfunkmarktes begünstigt werden soll.
Die globale Dimension: Kulturelle Vielfalt und das
GATS
Im Rahmen der zur Zeit laufenden (seit Cancùn stockenden)
Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO finden auch
Verhandlungen zum Dienstleistungsabkommen
GATS
(General Agreement on
Trade in Services) statt. Die Verhandlungen zu den
Kulturdienstleistungen sind für die EU im Prinzip nicht relevant.
Im Bereich der kulturellen Güter besteht seit der
WTO-Verhandlungsrunde von Uruguay (die von 1986 bis 1994
stattfand) eine Ausnahmeklausel für die EU: Brüssel kann nicht
automatisch zu einer Öffnung im Bereich kulturelle
Dienstleistungen gezwungen werden, es sei denn die
Mitgliedsstaaten würden von sich aus auf diese Ausnahme
verzichten.
Dennoch besteht in einem Teil der Öffentlichkeit die Sorge, dass ein Liberalisierungsdruck entstehen könnte, der die EU zwingt, den Markt für kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen (wie z.B. Unterhaltungsdienstleistungen, Nachrichtenagenturen, Büchereien, Archive und Museen) im Rahmen der neuen WTO-Verhandlungsrunde von Doha liberalisiert werden soll.
Das Parlament hat sich in einem im Januar angenommenem Bericht, der von meiner österreichischen Kollegin Christa Prets vorbereitet wurde (siehe mein Interview mit ihr ), dafür ausgesprochen, diese Ausnahme weiterhin zu unterstützen. Dies entspricht der eindeutigen Position der EU-Kommission, die die derzeit stattfindenenden Verhandlungen im Namen der EU führt.
Persönlicher Kommentar
In den vergangenen zehn Jahren, die ich als Parlamentarierin in
Brüssel und Straßburg verbracht habe, konnte ich einen guten
Eindruck der ganz unterschiedlichen Kulturen in der EU und
darüber hinaus gewinnen. Hier hat sich bestätigt, dass es keine
einheitliche europäische Kultur - selbst im so genannten
Europamilieu Brüssels - gibt und geben wird; und das ist auch gut
so. Wir sind und werden auf absehbare Zeit kulturell von unseren
regionalen und nationalen Einflüssen geprägt. Gleichzeitig
überlagern in zunehmendem Maße europäische bzw. internationale
Trends unsere Identitätsbildung.
Die Frage nach der Vision einer einheitlichen europäischen Identität, die oft in Diskussionen um die Grenzen Europas mitschwingt, ist meiner Meinung nach wenig hilfreich. Sie birgt darüber hinaus die Gefahr in sich, sich künstlich von anderen Nationen, Kulturen, Religionen usw. abzugrenzen. Die Tür zum europäischen Haus sollte jedoch offen stehen. Abgrenzung würde bestehende Ängste aufnehmen und verstärken. Die aktuelle Debatte um den Status der Türkei als Beitrittskandidat, in der teilweise religiöse Ressentiments genährt werden, ist ein Beispiel dafür.
Weiterführende Links:
- Die mit Kulturfragen beauftragte Generaldirektion der Europäischen Kommission: Generaldirektion Bildung, Audivisuelle Medien und Kultur
- Ausschuss für die Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport des Europäischen Parlaments
- Das "europäische Kulturportal" hat eine Fülle von Informationen rund um die europäische Kulturpolitik mit vielen weiterführenden Links
- Das Kulturportal Deutschland" ist das nationale Gegenstück

