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Regionalpolitik: Der 3. Kohäsionsbericht

Am 18. Februar 2004 nahm die Europäische Kommission den 3. Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt unter dem Titel "Eine neue Partnerschaft für die Kohäsion: Konvergenz, Wettbewerb, Zusammenarbeit" an. Er zieht Bilanz und schlägt Reformen in der EU-Strukturpolitik vor. Dies ist in engem Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Finanzplanung 2007-2013 zu sehen.

Die Kommission hatte ihre Haushaltsvorstellungen im Februar bekannt gemacht. Das Parlament wird zum Kohäsionsbericht einen Bericht unter der Leitung des Griechen Konstantinos Hatzidakis (EVP) ausarbeiten.

Die EU-Kommission ist verpflichtet, alle drei Jahre über die Fortschritte bei der Verwirklichung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts der EU-Staaten und die Verwendung der hierfür bereitgestellten Finanzmittel Auskunft geben. Der Kohäsionsbericht dient dem Messen des Voranschreitens der europäischen Integration. Ende 1996 wurde der erste Kohäsionsbericht von der Kommission vorgestellt, der zweite Bericht wurde Anfang 2001 angenommen.

Der dritte Bericht stellt dar, dass sich die Unterschiede zwischen den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten um ein Drittel, die zwischen den einzelnen Regionen um ein Fünftel verringert haben, d.h. die unterschiedlichen Niveaus der Länder auf kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Ebene erheblich angeglichen wurden. Die Fortschritte hinsichtlich des sozialen Zusammenhalts und der Arbeitsmarktsituation seien jedoch in den letzten Jahren am geringsten ausgefallen.

Um diese Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verkleinern, wird derzeit etwa ein Drittel des EU-Haushalts (ca. 36 Mrd. Euro im Jahr 2004) für Struktur- und Kohäsionsfonds eingesetzt. Diese Mittel werden für mehrjährige Entwicklungsprogramme ausgegeben und von den Regionen, den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission gemeinsam verwaltet.

Für die kommende Finanzplanungsperiode 2007-2013 werden in dem Kommissionsbericht drei Gemeinschaftsprioritäten genannt, für die ein vereinfachter und transparenter Prioritätsrahmen vorgesehen ist: Konvergenz, regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, sowie territoriale Zusammenarbeit. Für den Zeitraum 2007-2013 hat die Kommission vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 0,41% des Bruttonationaleinkommens der EU-27 (336,3 Mrd. Euro für den gesamten Zeitraum gegenüber 213 Mrd. für die Jahre 2000-2006) bereitzustellen.

Die Konvergenzverbesserung soll wie bisher vor allem über die Förderung der sogenannten "Ziel 1-Gebiete." erfolgen. Dies sind Regionen in äußerster Randlage sowie mit Entwicklungsrückstand (weniger als 75% des durchschnittlichen Pro-Kopf Einkommens in der EU). Hierzu zählen in Deutschland derzeit noch die neuen Bundesländer. Für die erste Priorität werden 78% der Gesamtmittel veranschlagt.

Als neues Element wird ein "Ziel 1a" für die rund 20 Regionen eingeführt, die durch die Erweiterung die Grenze von 75% übersteigen, deren Pro-Kopf-BIP jedoch unterhalb der 75%-Grenze in der EU-15 bleibt. Eine Bestandsaufnahme erfolgt im Jahr 2005 auf der Basis des BIP der vorangegangenen Jahre. Diese Regionen erhalten zu Beginn der Periode 85% der Beihilfen, die sie zuvor erhielten, und am Ende der Periode 60% der Beihilfen. Diese Übergangsregel wird als "Phasing-out" bezeichnet.

Das neue Ziel 2 "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" faßt die bisherigen Ziele 2 und 3 zusammen. Ziel 2-Gebiete sind derzeit Gebiete in wirtschaftlicher und sozialer Umstellung. Das derzeitige Ziel 3 fokussiert auf die Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und -systeme. Für die neue zweite Priorität werden von der Kommission 18% der Gesamtmittel veranschlagt.

Für die neu eingeführte Priorität 3 "Territoriale Zusammenarbeit in Europa" sollen 4% der Mittel zur Förderung der grenzübergreifenden und transnationalen Förderung eingesetzt werden.

Der Kohäsionsfonds, der derzeit vier Staaten (Spanien, Griechenland, Irland und Portugal) zugute kommt, deren Pro-Kopf-BIP unter 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt, soll kein Phasing-out Verfahren bekommen. Regionen, die mit der neuen Regelung den Anspruch auf Mittel aus dem Kohäsionsfonds verlieren, sollen kein Anrecht auf einen schrittweisen Rückgang der Zahlungen.

Zusätzlich wird es weiterhin Gemeinschaftsinitiativen geben. Die Kommission schlägt ein neues transversales Programm für Städte "Urban+" vor. Dieses Programm, bei dem die städtische Dimension in alle Ziele integriert wird, soll das derzeitige Urban-Programm von den 70 Städten, die derzeit davon profitieren, auf weitere Städte ausweiten. Die derzeitige Gemeinschaftsinitiative für ländliche Regionen "LEADER+" soll künftig in die Agrarstrukturpolitik integriert werden.

Es ist noch zu früh, die endgültige Mittelverteilung abzusehen. Eine genauere Bestandsaufnahme wird im Jahr 2005 erfolgen. Dann wird auch klarer, ob beispielsweise die Neuen Bundesländer (oder Teile hiervon) aus der Ziel-1-Förderung herausfallen würden. Mit einer Entscheidung ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen. "Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass der von der Kommission vorgeschlagene Ausgabenanstieg angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschlands in dieser Höhe akzeptiert werden wird," kommentiert Erika Mann.

11. September 2006 05:34

http://erikamann.com/themen/europaszukunftsthe/zwischenbrsselundb/regionalpolitikder
21. November 2008 12:04
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