Seite druckenDie Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen in der Europäischen Union betreiben exzellente Grundlagenforschung. Allerdings bestehen noch erhebliche Defizite beim Schutz geistigen Eigentums. Zum einen mangelt es in den Forschungseinrichtungen am Bewusstsein für den Schutz ihres geistigen Eigentums, zum anderen am Bewusstsein für dessen Vermarktungsmöglichkeiten. Schützen Forschungseinrichtungen die Ergebnisse ihrer Arbeit nicht oder nur unzureichend, können diese auch von Dritten genutzt werden. Auf diese Weise droht ein unkontrollierter Know-How-Abfluss aus Deutschland und dem Europäischen Forschungsraum. Eine unzureichende Vermarktung der Forschungsergebnisse und deren Anwendung durch die Industrie bedeutet ebenfalls eine Schwächung für Europa, denn auf diese Weise bleiben Innovationen ungenutzt.
Auf Aufforderung des Rates wird die Kommission eine Europäische Charta zum Umgang mit geistigem Eigentum aus öffentlichen Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die so genannte "IP-Charta", entwerfen, deren Veröffentlichung für den Herbst erwartet wird. Sie wird eine Reihe von nicht rechtsverbindlichen Grundsätzen und Leitlinien umfassen, die Forschungseinrichtungen dabei helfen soll, ihr geistiges Eigentum besser zu schützen und zu vermarkten. Der Rat schlägt hierbei folgende Eckpunkte vor: Die Festlegung der Grundprinzipien im Umgang mit Forschungsergebnissen, die Umsetzung dieser Grundprinzipien, die Errichtung eines Verhaltenskodex sowie die Einrichtung einer IP-Beratungsstelle. Erika Mann begrüßt die Initiative zum besseren Schutz und Vermarktung geistigen Eigentums aus öffentlicher Forschung. In Niedersachsen beispielsweise wird auf vielen Gebieten Spitzenforschung betrieben. Diese weist ein enormes Innovationspotenzial auf und kann maßgeblich zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beitragen, wenn sie intelligent in neue Produkte einfließt.
Auf nationaler und regionaler Ebene bestehen bereits Stellen, die Forschungseinrichtungen beim Vermarkten ihres geistigen Eigentums unterstützen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet auf seinem Internetportal eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten zum Wissenstransfer an. In Niedersachsen gibt es an den Hochschulen die so genannten Transferstellen. Hierbei handelt es sich um zentrale Dienstleistungseinrichtungen der jeweiligen Hochschulen für Wissenschaftler/-innen und Unternehmen.
Der Schutz geistigen Eigentums ist selbstverständlich nur eine Methode von vielen zur Sicherung von Wissen. Darüber hinaus ist es immer wichtiger, zügig und mit hohem Investitionsaufwand Forschungsergebnisse in innovative Produkte umzusetzen. Hier müssen ein größeres Vertrauen sowie eine größere Bereitschaft der Banken, der privaten Investoren und der öffentlichen Hand für Investitionen entstehen. Zudem ist auch die Bereitschaft zu Risiko und Einsatz notwendig.
Quellen:
Das Eckpunktepapier der abgelaufenen deutschen Ratspräsidentschaft zum Umgang mit geistigem Eigentum, Dok. 8434/07 kann unter http://www.bmbf.de/pub/Eckpunkte_IP_de(3).pdf abgerufen werden.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Wissenstransfer sind unter
http://ec.europa.eu/invest-in-research/pdf/com2007182_en.pdf zu finden.
Die Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema Wissenstransfer finden Sie unter
http://www.foerderinfo.bmbf.de/de/32.php
Eine Übersicht über die Transferstellen in Niedersachsen finden Sie unter
http://www.forschung-in-niedersachsen.de/transferstellen/
Informationen der Europäischen Kommission zum Thema Patente sind unter
http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm
einzusehen.