Beteiligunsgsregeln für das 7. FRP
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2005 ihren Vorschlag für die Beteiligungsregeln für das 7. FRP vorgelegt. Diese legen fest, wer unter welchen Bedingungen an Projekten des 7. FRP teilnehmen kann. Haftungsfragen (was passiert, wenn ein Projektpartner seinen Beitrag zum Projekt nicht liefert?) sowie Fragen zu den geistigen Eigentumsrechten (wer hat die Rechte an den im Projekt entstandenen Kenntnissen?) sind dabei von besonderer Wichtigkeit.
Im Vergleich zu den Beteiligungsregeln für das laufende 6. FRP sieht der Vorschlag der Kommission u.a. folgende Änderungen vor:
- die Möglichkeit, den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft nicht nur in Form der Erstattung zulässiger Kosten, sondern auch über Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierungen oder in Kombination zu erhalten,
- keine Weiterführung der gesamtschuldnerischen Haftung wie im 6. FRP; stattdessen soll abhängig von der Höhe des finanziellen Risikos der Nichtrückzahlung geschuldeter Beträge durch ausfallende Projektteilnehmer ein Prozentsatz des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft an die einzelnen Teilnehmer von der Kommission einbehalten werden, um ihr Risiko im Falle von säumigen Teilnehmern abzudecken,
- die Aufstockung der Höchstfördergrenze für Forschungs- und Technologieentwicklungstätigkeiten für KMU von 50% auf 75% der gesamten erstattungsfähigen Kosten.
zum nächsten Kapitel meines FRP-Beitrags
11. September 2006 05:35

