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Beteiligunsgsregeln für das 7. FRP

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2005 ihren Vorschlag für die Beteiligungsregeln für das 7. FRP vorgelegt. Diese legen fest, wer unter welchen Bedingungen an Projekten des 7. FRP teilnehmen kann. Haftungsfragen (was passiert, wenn ein Projektpartner seinen Beitrag zum Projekt nicht liefert?) sowie Fragen zu den geistigen Eigentumsrechten (wer hat die Rechte an den im Projekt entstandenen Kenntnissen?) sind dabei von besonderer Wichtigkeit.

Im Vergleich zu den Beteiligungsregeln für das laufende 6. FRP sieht der Vorschlag der Kommission u.a. folgende Änderungen vor:

zum nächsten Kapitel meines FRP-Beitrags

11. September 2006 05:35

http://erikamann.com/themen/forschungspolitik/das7forschungsrahm/beteiligunsgsregel
21. November 2008 14:52
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