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Beteiligunsgsregeln für das 7. FRP
Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2005 ihren
Vorschlag für die Beteiligungsregeln für das 7. FRP
vorgelegt.
Diese legen fest, wer unter welchen
Bedingungen an Projekten des 7. FRP teilnehmen kann.
Haftungsfragen (was passiert, wenn ein Projektpartner seinen
Beitrag zum Projekt nicht liefert?) sowie Fragen zu den geistigen
Eigentumsrechten (wer hat die Rechte an den im Projekt
entstandenen Kenntnissen?) sind dabei von besonderer Wichtigkeit.
Im Vergleich zu den Beteiligungsregeln für das laufende 6. FRP
sieht der Vorschlag der Kommission u.a. folgende Änderungen vor:
- die Möglichkeit, den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft
nicht nur in Form der Erstattung zulässiger Kosten, sondern auch
über Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierungen oder in
Kombination zu erhalten,
- keine Weiterführung der gesamtschuldnerischen Haftung wie im
6. FRP; stattdessen soll abhängig von der Höhe des finanziellen
Risikos der Nichtrückzahlung geschuldeter Beträge durch
ausfallende Projektteilnehmer ein Prozentsatz des finanziellen
Beitrags der Gemeinschaft an die einzelnen Teilnehmer von der
Kommission einbehalten werden, um ihr Risiko im Falle von
säumigen Teilnehmern abzudecken,
- die Aufstockung der Höchstfördergrenze für Forschungs- und
Technologieentwicklungstätigkeiten für KMU von 50% auf 75% der
gesamten erstattungsfähigen Kosten.
zum nächsten Kapitel meines FRP-Beitrags
http://erikamann.com/themen/forschungspolitik/das7forschungsrahm/beteiligunsgsregel
21. November 2008 14:52
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