Das 7. FRP der Euratom

In Übereinstimmung mit dem im Euratom-Vertrag beschriebenen Verantwortungsbereich der EU umfasst das 7. FRP auch einen traditionellen Forschungsbereich über die nukleare Sicherheit.
Rechtsgrundlage für das Euratom-Rahmenprogramm ist Artikel 7 des Euroatom-Vertrages. Gemäß dieses Artikels soll die Laufzeit fünf Jahre (7. FRP: sieben Jahre) betragen. Ein weiterer Unterschied zum 7. FRP ist die Art der Beschlussfassung. Das Euratom-Programm wird nach einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom Rat allein beschlossen.

Es geht vor allem darum, alle Formen der Zusammenarbeit in der Forschung auf diesem Gebiet zu fördern, zu organisieren und auszuschöpfen. Die Maßnahmen des Euratom-Programms ergänzen die Forschungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Kern-energie. Grundsätzlich gelten alle Bestimmungen des 7. FRP auch für das Euratom-Programm, es sei denn, sie stützen sich auf Artikel im EG-Vertrag, für die es im Euroatom-Vertrag keine Entsprechung gibt.

Das Euratom-Programm besteht aus zwei spezifischen Programmen.

Das erste Programm umfasst die Bereiche Fusionsforschung, mit dem Ziel der Entwicklung der Technologie für eine sichere, nachhaltige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Energie-quelle sowie die Bereiche Kernspaltung und Strahlenschutz, mit dem Ziel der Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und anderer Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin.

Das zweite Programm beinhaltet die Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle im Bereich der Kernenergie. Hier ist das Ziel, die politische Entscheidungsfindung im nuklearen Bereich wissenschaftlich und technisch zu unterstützen, die Unterstützung der Umsetzung bereits vorhandener politischer Strategien fortzuführen und auf neue politische Anforderungen zu reagieren. Im Rahmen der Fusionsforschung soll eine Wissensgrundlage für den Bau von Prototypreaktoren und den Bau des ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor) geschaffen werden.

Der Bau des ITER ist der wichtigste Aspekt der Fusionsforschungsmaßnahmen. Die Kommission hat für diesen Teil des Rahmenprogramms eine Summe von 2,169 Mrd. € vorge-schlagen. Aufgrund internationaler Vereinbarungen und Verpflichtungen der EU über ITER ist davon auszugehen, dass es bei der Fusionsforschung trotz der drohenden Kürzungen im For-schungsbereich mit Blick auf die Finanzielle Vorausschau keine wesentlichen Veränderungen geben wird.

In dem Programmbereich Kernspaltung und Strahlenschutzes geht es um die Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Kernreaktoren, die Verringerung des Abfallaufkommen gegenüber heutigen Konzepten, die Entsorgung und Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Endlagerung abgebrannter Brennstoffe und langlebiger radioaktiver Abfälle. Für diesen Pro-grammbereich hat die Kommission 394 Mio. Euro vorgeschlagen.

Die Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle betreffen die Bereiche Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkung, Kerntechnische Sicherheit und Sicherheitsüberwachung. Die Kommission hat hierfür 539 Mio. Euro vorgeschlagen

Der Berichterstatter Buzek stimmt in den wesentlichen Punkten dem Kommissionsvorschlag zu. Die wenigen Änderungsanträge sind eher technischer Natur. Er schlägt allerdings auch eine EU-weite Informationskampagne durch die Gemeinsame Forschungsstelle vor, mit Hilfe derer eine breite Öffentlichkeit die Vorteile der sicheren Atomenergienutzung wahrnehmen soll.

28. Februar 2007 12:53