Spezifische Programme des 7. FRP
Das 7. FRP ist in vier spezifische Programme unterteilt, welche die vier übergreifenden Ziele der EU-Forschungspolitik widerspiegeln:
Kooperation: "Zusammenarbeit"
Die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Unternehmen,
Forschungszentren und öffentlichen Einrichtungen in der EU und
über die Grenzen der EU hinaus soll stärker gefördert werden. Das
Programm wird sich auf neun Schwerpunktbereiche, die so genannten
"thematischen Bereiche", konzentrieren. Die bereits bestehenden
Schwerpunktbereiche des 6. FRP sollen im Rahmen des 7. FRP
fortgeführt werden, lediglich ein Bereich ist hinzugefügt worden:
Sicherheit und Weltraum. Themenübergreifende Forschungsansätze zu
Bereichen die im allgemeinen Interesse sind, sollen erlaubt sein.
Grundlagenforschung: "Ideen"
Dieses Programm soll die Dynamik, die Kreativität und die
herausragenden Leistungen der europäischen Forschung in den
Grenzbereichen des Wissens verbessern. Dies soll durch ei-nen
europaweiten Wettbewerb geschehen. Ein eigenständiger
Europäischer Forschungsrat (EFR) soll gewährleisten, dass die
Forschung, die von der EU finanziell unterstützt wird,
tatsächlich internationalen Exzellenzkriterien entspricht.
Eine Vorstufe des EFR in Form eines Wissenschaftsrates ist bereits im Jahr 2005 eingerichtet worden. Er besteht aus 22 hochrangigen Vertretern der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft; zwei Mitglieder kommen aus Deutschland. Dieser Wissenschaftsrat soll zusammen mit einer spezifischen Durchführungsstruktur den EFR bilden. Der EFR wird für die Grundlagenforschung (Pionierforschung) zuständig sein. Er wird u.a. die Entscheidung über die Art der zu fördernden Forschung überwachen und soll ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahmen sein. Das Pro-gramm verfolgt einen 'forschergetriebenen' Ansatz, der es den Forschern erlaubt, eigene Themen vorzuschlagen.
Von Seiten der europäischen Forschungsgemeinschaft wird die schnellstmögliche Einrichtung eines EFR ausdrücklich gewünscht.
Mobilität: "Menschen"
Unter dieser Überschrift sollen die so genannten
„Marie-Curie-Maßnahmen“, die die Karriereaussichten und Mobilität
von Wissenschaftlern verbessern sollen, ausgebaut werden. Die
Ent-wicklung bestimmter Fertigkeiten von Forschern und die
Laufbahnentwicklung sollen in der Zukunft stärker in den
Vordergrund gerückt werden. Eine größere sektorübergreifende
Mobilität, vor allem zwischen Forschungseinrichtungen und
Unternehmen, und eine stärkere grenzüberschreitende
Zusammenarbeit sollen hierzu beitragen.
"Kapazitäten"
Zentrale Aspekte europäischer Forschungs- und
Innovationskapazitäten sollen verbessert werden. Dazu gehört z.
B. der Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die Förderung von
mittelständischen Unternehmen, die Schaffung regionaler
forschungsorientierter Cluster (Wissensregion), die Freisetzung
des gesamten Forschungspotenzials in den Konvergenzregionen der
EU, Einbindung der Forschungspolitik in das europäische
Sozialgefüge und horizontale Maßnahmen der internationalen
Zusammenarbeit. Auf diese Weise soll die optimale Nutzung der
Forschungspotenziale in der EU erreicht werden.
Gemeinsame Forschungsstellen
Zusätzlich zu den vier spezifischen Programmen umfasst das 7. FRP
ein „Programm für die nicht-nuklearen Aktivitäten der Gemeinsamen
Forschungsstelle" und ein "Programm für die Gemeinsame
Forschungsstelle im Bereich nuklearer Aktivitäten."
Aufgabe der Gemeinsamen Forschungsstellen ist es, eine auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Gestaltung der EU-Politik zu leisten, sowohl durch Unterstützung bei der Durchführung und Überwachung bestehender politischer Maßnahmen als auch durch Reaktion auf neue politische Erfordernisse. Ziel der Programme ist ein integ-riertes Konzept zur wissenschaftlichen und technischen Unterstützung der EU-Politik.
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