DruckversionSeite drucken
< Homepage < Themen < Telekommunikation < Stärkung der Verbraucherrechte

Stärkung der Verbraucherrechte

Die Kommission hat in dem so genannten „Telecom-Paket“ eine neue Richtlinie zum Schutz von Privatsphäre und Verbraucherrechten in der elektronischen Kommunikation vorgelegt. Sie enthält spezielle Regelungen zum Schutz der Verbraucherrechte vor.

Hintergrund

Immerhin 34 Prozent der Verbraucher geben laut EU-Kommission zu, dass sie Schwierigkeiten damit haben, die Angebote der verschiedenen Betreiber miteinander zu vergleichen. Von portugiesischen Verbrauchern ist bekannt, dass sie jährlich 700 Millionen Euro mehr im Vergleich zum günstigsten Tarif zahlen. Die Kommission will daher die Unternehmen dazu verpflichten, alle relevanten Preisinformationen und Konditionen zu veröffentlichen, damit ein Vergleich einfacher wird.

Auch der Unternehmenswechsel soll einfacher werden. Künftig soll der Wechsel eines Telekommunikationsunternehmens bei Beibehaltung der alten Telefonnummer binnen eines Tages möglich sein. Hintergrund: Im Jahr 2006 wechselten in der EU lediglich 31,4 Millionen Mobilfunkkunden den Betreiber. Am wechselfreudigsten waren die Finnen, gefolgt von den Dänen und Schweden. Im Durchschnitt dauert ein Wechsel heute acht Tage im Festnetz und 5 Tage im Mobilfunknetz. Allein in Malta ist derzeit ein Wechsel binnen eines Tages möglich, drei Tage dauert es in Deutschland, Österreich und Finnland, in Estland müssen sich Kunden sogar 30 Tage lang gedulden.

Der Zugang zu Notrufdiensten über den Notruf „112“ soll ebenfalls einfacher werden. Die Notrufdienste sollen künftig erkennen können, wo man sich beim Absetzen des Notrufs befindet, um so schneller Hilfe organisieren zu können. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass dies innerhalb der EU von jedem beliebigen Telefongerät möglich ist.

Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen soll der Zugang zu elektronischen Kommunikationsmitteln vereinfacht werden. Notdienste sollen leichter über die „112“ erreichbar und bestehende TV-Sender müssen ihr Angebot mit Untertiteln, Audio-Beschreibungen oder Zeichensprache ergänzen.

Der Zugang zu kostenlosen Telefonservices soll ebenfalls einfacher werden. Heute ist es kaum möglich, innerhalb der EU eine kostenlosen Rufnummer in einem anderen Mitgliedsstaat zu erreichen. Falls Kosten anfallen sollten, muss der Verbraucher bereits im Vorfeld deutlich darauf hingewiesen werden.

In Sachen Datenschutz will die Richtlinie den Bürgern ein passives Informationsrecht gewähren: Stoßen Telekommunikationsunternehmen auf ein Sicherheitsproblem, müssen sie ihre Kunden darüber informieren, wenn deren Daten kompromittiert wurden.

Die neue europäische Regulierungsbehörde, die „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA), soll nach der geplanten Integration der europäischen Sicherheitsbehörde ENISA dazu befähigt werden, Spam-, Viren- und anderen Attacken besser entgegnen zu können. Die EU-Kommission geht davon aus, dass Spam bereits heute 40 bis 90 Prozent des gesamten E-Mail-Aufkommens betrifft. Malware soll global einen Schaden von jährlich 13 Milliarden Dollar verursachen. Der Kampf gegen Spam und Malware soll deutlich verstärkt werden.

Die EU-Kommission will außerdem klarstellen, dass die gültigen Datenschutzregeln auch für Telekommunikationsunternehmen gelten, die RFID-Technologien einsetzen.

Weitere Informationen: EECMA - die europäische Regulierungs-Superbehörde

Was macht das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen und Monaten vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgiebig mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Erste Anhörungen finden am 27. Februar 2008 statt. Am 6. März 2008 wird ein weiteres Treffen stattfinden. Erika Mann hat die Funktion der Schattenberichterstatterin zum Thema „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) übernommen.

Haltung von Erika Mann

Ich begrüße die getroffenen Regelungen. Sie stärken die Verbraucherrechte und damit das Vertrauen in die angebotenen Dienste. Das Spam-Aufkommen belastet nicht nur den Internetverkehr in erheblichem Maße, sondern entwertet zunehmend das Kommunikationsmittel E-Mail. Deshalb sollte ENISA, unabhängig von einer Entscheidung über die Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde, schnellstmöglich koordinierende Aufgaben bei der Bekämpfung von Spam-, Viren- und anderen Attacken übernehmen.

Wir müssen diskutieren, ob wir den Universaldienst auf den Breitbandbereich erweitern sollen. Mit Triple-Play-Angeboten verschwimmen die Grenzen zwischen Festnetz, Mobilfunk und Internet bereits. Insofern ist es wichtig, den Universaldienst technologieneutral bereit zu stellen. Dies ist auch hinsichtlich der Überwindung der Breitbandkluft zwischen Stadt und Land wichtig.

Weitere Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex finden Sie auch hier:

Dokumente

11. April 2008 12:46

http://erikamann.com/themen/telekommunikation/Verbraucherrechte
21. November 2008 13:21
Copyright © 2007 PONTON-Lab