Seite drucken15.04.2009
Mit dem Umstieg von Rundfunk und Fernsehen von analoger zu digitaler Übertragung wird ein Teil des bislang verwendeten Frequenzspektrums frei. Diese so genannte „digitale Dividende" bezieht sich auf den Bereich 470 bis 872 MHz im UHF-Band. Kommissarin Viviane Reding warnte diese Woche erneut davor, dass eine nicht koordinierte Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Vergabe der Nutzungsrechte und Frequenzzuordnungen „katastrophale Folgen" haben könnte; allerdings ist ihr Einsatz für eine bessere Frequenzpolitik auch nicht immer frei von europäischer Machtpolitik!
Erst im November 2008 hatte der EU-Ministerrat eine zentrale Frequenzvergabe abgelehnt. Bislang vertreten die meisten Mitgliedstaaten die Ansicht, dass das Frequenzmanagement eine nationale Angelegenheit sei. Die Kommission arbeitet mit der „Radio Spectrum Policy Group" zusammen, die aus mehreren nationalen Regulierungsbehörden besteht, um Empfehlungen für eine öffentliche Anhörung im Juli zu erarbeiten. Unterschiede gibt es schon heute – so sind nur sieben Mitgliedstaaten im Moment bereit, das obere Ende der digitalen Dividende, nämlich den Bereich von 790 bis 862 MHz für breitbandige Wireless-Dienste zur Verfügung zu stellen. Weitere Bereiche der digitalen Dividende sollen nach Ansicht der Kommission für digitalen terrestrischen Rundfunk sowie mobile Multimedia-Dienste zur Verfügung gestellt werden.
Erika Mann schlägt einen Gipfel zur Frequenzreform für 2010 vor, an dem sich unter Federführung des Rats das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und alle Interessensgruppen beteiligen sollen. Ziel des Gipfels muss es sein, eine größere Konsistenz der europäischen Frequenzspektrumspolitik zu erreichen.
Im Telekom-Paket ist zurzeit die Frage umstritten, wie das Frequenzspektrum genutzt werden soll. In Artikel 9a der Richtlinie zum „EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste" (Rahmenrichtlinie) geht es um Nutzungsrechte und Frequenzzuordnungen. Sowohl der ITRE-Ausschuss als auch der Rat sind sich darin einig, dass diejenigen, die über die Frequenzrechte verfügen, sich darum bewerben können, dass binnen fünf Jahre nach in Krafttreten der Richtlinie eine technologie- und dienstespezifische Beschränkung ihrer Rechte erneut geprüft wird. Nach weiteren fünf Jahren sollen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die Beschränkungen für alle Frequenzspektrumsrechte zu überprüfen, damit eine Technologie- und Diensteneutralität in allen Frequenzbändern erreicht werden kann. Gleichwohl möchte der ITRE-Ausschuss für den Rundfunk die Frequenzzuweisungen erhalten, falls dies im allgemeinen Interesse ist. Der Rat wiederum will keine Ausnahmen zulassen. Italien, derzeit noch unterstützt von Spanien, Portugal und Rumänien wendet sich noch gegen eine Formulierung bezüglich der Verwendung der digitalen Dividende für Wireless-Dienste.
Fahrpläne:
Die zweite Lesung des Telekom-Pakets ist für den 5. Mai 2009
vorgesehen. Am 12. Juni 2009 soll der Rat das Telekom-Paket annehmen. Im Herbst
können etwaige Unstimmigkeiten in dritter Lesung behandelt werden. Ende 2010
sollen die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden, falls eine
Einigung zur zweiten Lesung stattfand. Falls eine Einigung erst mit der dritten
Lesung erreicht werden konnte, verschiebt sich dies vermutlich auf Mitte 2011.
Link