Kommission legt Kompromissvorschläge zum Telekommunikations-Paket vor

Das Europäische Parlament und der Rat können sich nicht auf einen Kompromiss zum so genannten “Telekommunikations-Paket” einigen. Die EU-Kommission hat daher am 7. November 2008 neue Vorschläge unterbreitet, die zu einer Einigung führen sollen:

Sperrung von Internetanschlüssen

Die EU-Kommission unterstützt den Änderungsvorschlag des EU-Parlaments ausdrücklich, der eine Einschränkung der Grundrechte und Freiheiten von Internetnutzern nur bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ohne eine vorherige richterliche Entscheidung erlaubt.

Die für Telekommunikation und Informationsgesellschaft zuständige Arbeitsgruppe des EU-Rates hat hingegen in einem eigenen Kompromisspapier eine Änderung des Parlaments ignoriert, der zufolge “Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen” nur aufgrund geeigneter Maßnahmen im Einklang mit den “Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung” erfolgen dürfen.

Die Französische Nationalversammlung hat Anfang November 2008 ein Gesetz verabschiedet, das die Sperrung von Internetanschlüssen bei Verstößen gegen das Urheberrecht regelt. Es sieht Zugangssperren für Wiederholungstäter auch ohne Einbeziehung der Justiz vor. Es ist zu erwarten, dass sich die französische Ratspräsidentschaft deshalb weiter verstärkt für eine Regelung auf europäischer Ebene einsetzen wird und ein Kompromiss zwischen Rat und Parlament schnell zu erreichen sein wird.

Europäische Regulierungsbehörde

Die geplante europäische Aufsichtsbehörde für die Telekommunikation soll kleiner und mit weniger Kompetenzen ausgestattet werden. Die europäischen Regulierungsbehörden sollen ein kleines und unabhängiges Büro für Koordinierungszwecke namens „Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für die Telekommunikation“ betreiben, das die EU-Kommission hinsichtlich Europa-relevanter einheitlicher Regulierungsmaßnahmen unterstützen soll. Es wird für Themen der Netzsicherheit und Frequenzregulierung nicht zuständig sein. Das Europäische Parlament hatte die von der Kommission vorgesehene große Telekommunikations-Behörde bereits erheblich verschlankt; der Rat geht jetzt noch erheblich über dessen Vorstellungen hinaus und will eine “Europäisierung” im Telekommunikationsbereich insgesamt auf das absolut Notwendige beschränken.

Erika Mann hatte sich maßgeblich für ein schlankes Behördenkonzept eingesetzt: “Wir haben uns klar dagegen ausgesprochen, eine weitere Super-Agentur zu schaffen, die den Einflussbereich der EU-Kommission verstärkt hätte. Allerdings müssen wir jetzt schauen, ob wir den neuen Vorschlag akzeptieren können. Ich persönlich wäre dazu bereit, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob meine Kollegen bereit sein werden, dies zu unterstützen."

Funkfrequenzpolitik

Die Funkfrequenzpolitik soll stärker in Europa verankert werden. So soll die strategische Koordinierung auf politischer Ebene dadurch gestärkt werden, dass die Kommission ein Mehrjahresprogramm für “europaweite Dienste” dem Parlament und dem Rat zur gemeinsamen Verabschiedung vorlegt.   Erika Mann hält jedoch den Vorschlag der Kommission für unpräzise, da “es keine klare Rechtsdefinition europaweiter Dienste gibt, die der Kommission eine bestimmte Kompetenz zuweisen. Echte europaweite Dienste sind ohnehin kaum vorzufinden bzw. werden von nationalen Anbietern europaweit angeboten”.

Leider gab es weder im Europäischen Parlament noch im Rat eine klare Strategie zur Freigabe von Frequenzen für Telekommunikationsdienste beim Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk. Deshalb hatte Erika Mann sich dafür ausgesprochen, dass ein Rats-Frequenzgipfel im Jahr 2010 eine klare Strategie definieren soll. Dieser Vorschlag wurde vom Parlament, von der Kommission und vom Rat akzeptiert.

Verbraucherpolitik

Im Verbraucherrat gibt es eine große Übereinstimmung zwischen dem Parlament und der Kommission. “Eine Kompromissfindung wird hier einfach werden”, zeigt sich Erika Mann überzeugt.

Hierzu gehören folgende Bereiche:

- Transparenz und bessere Information;

- ein verbesserter Zugang für Behinderte;

- das Recht, den Festnetz- oder Mobilfunkbetreiber unter Beibehaltung der

Rufnummer innerhalb eines Tages zu wechseln;

- ein effizienterer europaweiter Notruf unter der „112 Nummer” und unter der

“116 Nummer”;

- ein harmonisierter Zugang zu sozialen Diensten (z.B. für vermisste Kinder).

Investitionen in Next Generation Networks

Zögerlich zeigt sich die Kommission angesichts der Empfehlung des Europäischen Parlaments, bei Investitionen in Neue Schnelle Netze (New Generation Networks) mit einem vereinfachten Rechtsrahmen zu arbeiten, der Investitionen in neue Netze erheblich unterstützen würde (IP/08/1370).

Erika Mann, die hierzu die wesentlichen Anträge eingereicht hatte, zeigt sich sehr skeptisch, dass die Vorschläge der Kommission wirkliche Investitionsanreize bieten werden. Erika Mann: “Um Investitionsanreize zu schaffen, hatte das Europäische Parlament empfohlen, mit einem vereinfachten Rechtsrahmen zu arbeiten. Die EU-Kommission kommt dem nur sehr begrenzt entgegen. Leider ist auch im Rat noch nicht angekommen, dass Investitionen in neue Netze nur mit einem stabilen und einfachen Rechtsrahmen passieren werden".

Zeitrahmen

Am 13. November 2007 schlug die EU-Kommission eine Reform der EU-Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich vor. Das Europäische Parlament hatte am 24. September 2008 seine Änderungsvorschläge beschlossen, die im Rat jedoch derzeit keine Akzeptanz finden. Mit den Vorschlägen der Kommission vom 7. November 2008 wird sich das Parlament jetzt zügig befassen, sodass der Telekommunikations-Rat sich hiermit bereits am 27. November 2008 noch unter französischer Ratspräsidentschaft befassen kann.

Damit kann jedoch die 1. Lesung nicht wie vorgesehen bis Ende des Jahres erfolgen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Rat noch unter der französischen Ratspräsidentschaft zu einem “Gemeinsamen Standpunkt” finden wird. Deshalb haben die beteiligten Berichterstatter und die Ausschussvorsitzen den Rat aufgefordert, die Arbeit zu beschleunigen. Gleichwohl ist es unwahrscheinlich, die 2. Lesung wie geplant im März 2009 unter der tschechischen Präsidentschaft verabschiedet werden kann. Bis 2010 soll der neue Rechtsrahmen in allen 27 EU-Staaten rechtlich verbindlich werden.

Weiterführende Links

Pressemitteilung der EU-Kommission, Telekommunikationsreform: Kommission legt neue Textvorschläge für Kompromiss zwischen Parlament und Rat vor.

Pressemitteilung der EU-Kommission, Stellungnahme der Kommission zur vom Europäischen Parlament am 24. September beschlossenen Änderung 138.

Deutscher Anwaltsverein

13. November 2008 20:17