Rat diskutiert Telekom-PaketDer Telekommunikationsrat hat am 27. November über das Telekommunikations-Paket abgestimmt und damit den Weg für die finalen Verhandlungen zwischen Parlament und Kommission noch in dieser Legislaturperiode frei gemacht.
Rat äußert sich zum Telekommunikations-Paket
Einige Mitgliedsstaaten hatten zu verschiedenen Themen des Telekom-Pakets Bedenken geäußert, aber außer nur in wenigen Punkten entweder dem Entwurf der französischen Ratspräsidentschaft zugestimmt oder sich enthalten. Damit machten sie den Weg frei für die finalen Verhandlungen, die nun noch in dieser Legislaturperiode zwischen Parlament und Kommission stattfinden können.
Sperrung von Internetanschlüssen
Der Rat fordert in der Universaldienstrichtlinie eine verstärkte „Kooperation“ von Internetprovidern mit der Unterhaltungsindustrie. Allerdings wurde der Zusatz gestrichen, dass damit „rechtmäßige Inhalte“ gefördert werden sollen. Es bleibt nun den Mitgliedsstaaten überlassen, eventuelle Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen zu regeln. Der Vorschlag des Parlaments, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen sollten, wurde in die Ratsfassung nicht aufgenommen.
Die Französische Nationalversammlung hatte Anfang November 2008 ein Gesetz verabschiedet, das die Sperrung von Internetanschlüssen bei Verstößen gegen das Urheberrecht regelt. Es sieht Zugangssperren für Wiederholungstäter auch ohne Einbeziehung der Justiz vor.
Europäische Regulierungsbehörde
Die geplante europäische Aufsichtsbehörde für die Telekommunikation soll nach Willen des Rates noch kleiner als das vom Parlament vorgesehene Gremium namens BERT werden. Die europäischen nationalen Regulierungsbehörden sollen sich in einer Gruppe namens GERT (Group of European Regulators in Telecoms) koordinieren. Ein Veto-Recht lehnte der Rat, wie zuvor bereits das Parlament, ab.
Erika Mann hatte sich maßgeblich für ein schlankes Behördenkonzept eingesetzt: “Wir haben uns klar dagegen ausgesprochen, eine weitere Super-Agentur zu schaffen, die den Einflussbereich der EU-Kommission verstärkt hätte.”
Investitionen in New Generation Networks
Der Empfehlung des Europäischen Parlaments, bei Investitionen in Neue Schnelle Netze (New Generation Networks) mit einem vereinfachten Rechtsrahmen zu arbeiten, der Investitionen in neue Netze erheblich unterstützen würde (IP/08/1370), folgte der Rat teilweise. So verabschiedete er einen Änderungsantrag, der mit regulatorischen Anreizen den Investitionsrisiken begegnen will. Die Idee der regulatorischen Investitionsanreize geht auf einen Antrag von Erika Mann zurück.
Roaming
Der Rat hat dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Revision der Roaming-Verordnung zugestimmt. Künftig soll nicht nur das Roaming von Telefongesprächen, sondern auch von SMS und möglicherweise von Datenübertragungen reguliert werden. Die Geltungsdauer der erweiterten Verordnung soll um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die Kommission will für das Sprach-Roaming die Gebühren bis 2012 auf einen maximalen Minutenpreis von 34 Cent für getätigte Anrufe und von 10 Cent für angenommene Anrufe senken - derzeit gelten 46 bzw 22 Cent. Hierfür soll eine Vorleistungspreisobergrenze von 17 Cent erreicht werden. Sowohl auf Vorleistungs-, als auch auf Endkundenebene sollen die Betreiber sekundengenau abrechnen.
Im SMS-Roaming sollen, wie auch im Sprach-Roaming, die Groß- wie auch die Endkundenpreise gedeckelt werden. Die Kommission hatte die Anbieter aufgefordert bis Ende Juli 2008 eine freiwillige Preisreduzierung im SMS vorzunehmen. Die Unternehmen waren allerdings dieser Aufforderung nicht nachgekommen, die Kommission konnte daher keine Angaben über das tatsächliche Preisniveau machen. Im europaweiten Durchschnitt liegt der Preis für eine im Ausland versandte SMS derzeit schätzungsweise bei 29 Cent, deutschlandweit soll sie bei 16 Cent liegen. Der Kommissionsvorschlag sieht jetzt Preisobergrenzen von 4 Cent auf der Vorleistungsebene sowie 11 Cent auf der Endkundenebene vor.
Im Daten-Roaming will die Kommission mit mehreren Maßnahmen für mehr Transparenz sorgen. Außerdem schlägt sie eine Vorleistungspreisobergrenze von 1 Euro pro Megabyte vor. Die grenzüberschreitende Mobilübertragung von einem Megabyte kostet laut Kommission derzeit zwischen fünf und zehn Euro, im nationalen Netz hingegen liegen die Kosten teilweise bei weniger als einen Cent. Diverse Angebote für das tage- oder monatsweise Datenroaming sollen im Schnitt unter 24 Cent je Megabyte liegen. Dabei soll die Nachfrage nach mobilen Datendiensten innerhalb der Mitgliedstaaten erheblich schneller steigen als über die Grenzen hinweg.
Zeitrahmen
Eine Verabschiedung wird nun noch in dieser Legislaturperiode möglich. Der Rat kündigte an, die weiteren Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in zweiter Lesung unmittelbar aufzunehmen.
Am 13. November 2007 hatte die EU-Kommission eine Reform der EU-Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich vorgeschlagen. Das Europäische Parlament beschloss am 24. September 2008 seine Änderungsvorschläge. Bis 2010 soll der neue Rechtsrahmen in allen 27 EU-Staaten rechtlich verbindlich werden.

