Einführende Informationen zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für TelekommunikationDie EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur Reform des „EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste“, dem so genannten „Telekom-Paket“, umfangreiche neue Vorgaben für den Telekommunikationssektor erarbeitet. Ziel ist es, mit dem Maßnahmenpaket den Wettbewerb zu stärken sowie Datenschutz und Verbraucherrechte zu stärken. Außerdem strebt die Kommission eine verbesserte Regulierung im Sinne einer weiteren Vereinheitlichung des Binnenmarkts an.
Das Telekom-Paket enthält unter anderem Vorschläge für zwei neue Richtlinien:
- Die Richtlinie zum „EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste“ ergänzt die bisherigen Richtlinien zur Regulierung des Telekommarkts.
- Die Richtlinie zum Daten- und Verbraucherschutz erweitert die bestehenden Richtlinien zum Universaldienst, den Nutzerrechten, der Datenverarbeitung und dem Datenschutz.
Zu den weiteren Vorschlägen gehören:
- ein Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Regulierungsbehörde bzw. einer „Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation“,
- ein Bericht über das Review der EU-Regulierung sowie eine Zusammenfassung der im Jahr 2007 erarbeiteten Reformvorschläge,
- eine Kommissionsempfehlung zur Ex-Ante-Regulierung wichtiger Märkte sowie
- eine Mitteilung über den möglichen Umgang mit der zu erwartenden digitalen Dividende.
EECMA –
die europäische Regulierungs-Superbehörde
Die Kommission schlägt in der Richtlinie zum „EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste“ vor, eine neue europäische Regulierungsbehörde namens „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) zu gründen. Ihre vornehmliche Aufgabe soll darin bestehen, die Telekommunikationsnetze und -dienste voneinander zu trennen.
Die Kommission beschäftigt sich außerdem in einer
Evaluierung mit der künftigen Rolle der europäischen Sicherheitsagentur ENISA.
Sie verfügt derzeit über einen Haushalt von 8 Millionen Euro und 50 Mitarbeiter.
Die derzeitige ENISA-Regulierung führe dazu, so die Kommission, dass die
Agentur nur unzureichend ausgestattet sei und den künftigen Herausforderungen
nicht angemessen begegnen könne. Deshalb will sie die ENISA künftig unter dem
Dach der EECMA ansiedeln. mehr >>>
Reduzierung der Ex-Ante-Regulierung
Die Kommission hat ihre Märkteempfehlung
vorgestellt, die bereits in Kraft getreten ist. So fallen nicht mehr wie bisher
18 Märkte, sondern nur noch sieben Märkte unter die Ex-Ante-Regulierung. Die
Richtlinie zum „EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und
–dienste“ sieht außerdem vor, dass die nationalen Regulierer künftig die
Kommission nicht mehr über die Ergebnisse der einzelnen Marktanalysen
unterrichten. Das Verfahren zur Marktüberprüfung soll insofern vereinfacht
werden, als dass „on demand“-Benachrichtigungen für definierte Schlüsselmärkte
erstellt werden. mehr >>>
Das Regulierungsinstrument der „Funktionalen Trennung“
Um hartnäckige Wettbewerbsprobleme zu lösen, dürfen nationale Regulierer
im Rahmen einer „funktionalen Trennung“ die Trennung von Aktivitäten verlangen,
ohne dass Unternehmen dafür Anlagevermögen entflechten müssen. Zudem sollen
innerhalb der EU Regeln konsistenter umgesetzt werden, um einen Binnenmarkt für
elektronische Kommunikation zu ermöglichen. Vorbild hierfür ist eine entsprechende Regelung in Großbritannien. mehr >>>
Die Digitale Dividende
Eine Mitteilung über den möglichen Umgang mit der zu erwartenden digitalen Dividende will neue Regeln für das Frequenzspektrum-Management vorbereiten. Hintergrund: Angesichts des Umstiegs von Analog- auf Digitaltechnik werden wertvolle Frequenz frei, die so genannte digitale Dividende.
Die Kommission will den Zugang für Betreiber
erleichtern und eine marktorientiertere Belegung der Frequenzbänder ermöglichen.
Insbesondere für Unternehmen, die ihre Dienste europaweit anbieten wollen,
sollen die Vergaberegeln effizienter gestaltet werden. Bislang müssen diese
sich nämlich jeweils mit den nationalen Regulierungsbehörden und Vergaberegeln
auseinander setzen. mehr >>>
Stärkung der Verbraucherrechte
Die Richtlinie zum Daten- und Verbraucherschutz in der elektronischen Kommunikation sieht spezielle Regelungen zum Schutz der Verbraucherrechte vor. Die Kommission will die Unternehmen dazu verpflichten, alle relevanten Preisinformationen und Konditionen zu veröffentlichen, damit ein Vergleich einfacher wird. Auch der Unternehmenswechsel soll einfacher werden. Außerdem soll der Zugang zu Notrufdiensten über den Notruf „112“ einfacher werden, ebenso der Zugang zu kostenlosen Telefondiensten.
Stoßen
Telekommunikationsunternehmen auf ein Sicherheitsproblem, müssen sie ihre
Kunden dann darüber informieren, wenn deren Daten kompromittiert wurden. Die EU-Kommission will außerdem klarstellen,
dass die gültigen Datenschutzregeln auch für Telekommunikationsunternehmen
gelten, die RFID-Technologien einsetzen. mehr >>>
Was macht das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen und Monaten vor allem im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ausgiebig mit den Kommissionsvorschlägen beschäftigen. Erste Anhörungen finden am 27. Februar 2008 statt. Am 6. März 2008 wird ein weiteres Treffen stattfinden. Erika Mann hat die Funktion der Schattenberichterstatterin zum Thema „European Electronic Communications Market Authority“ (EECMA) übernommen.
Haltung von Erika Mann
Meiner Ansicht gibt der Vorschlag zur Neuordnung des Frequenzspektrum-Managements einen dringend notwendigen Marktimpuls, gleichwohl müssen die Interessen des öffentlichen Rundfunks angemessen berücksichtigt werden. Die geplante Stärkung des Datenschutzes und der Verbraucherrechte ist eine notwendige Anpassung. Den Plan, elf Märkte aus der Ex-Ante-Regulierung herauszunehmen, halte ich sogar für überfällig. Das Vorhaben, eine europäische Superregulierungsbehörde mit weitgehenden Regulierungsvollmachten zu installieren, halte ich allerdings potenziell für die Entwicklung des Binnenmarkts gefährlich.
Die Reformvorschläge der EU-Kommission müssen einer gründlichen Analyse und differenzierten Bewertung unterzogen werden. Es ist wichtig, dass zu diesen komplexen Vorhaben eine breite Debatte geführt wird.
Frequenzreform - Mein
Vorschlag: ein Gipfel zur Frequenzreform 2010
Ich schlage einen Gipfel zur Frequenzreform für 2010 vor, der während der belgischen oder der spanischen EU-Ratspräsidentschaft durchgeführt werden sollte. Daran sollen sich zusätzlich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und alle Interessensgruppen beteiligen. Die Federführung muss allerdings der Rat übernehmen.
Die Handhabung des Frequenzspektrums ist eine der wichtigsten strategischen Fragen des Telekommunikationssektors in den nächsten Jahren. Mit der Umstellung von analoger auf digitale Rundfunkübertragung wird 2012 ein Teil des Frequenzspektrums frei. Ziel des Gipfels muss es sein, eine größere Konsistenz der europäischen Spektrumpolitik zu erreichen.
Die Regional Radiocommunication Conference RRC06 hat bereits die Möglichkeit eröffnet, Teile des UHF-Spektrums für weitere Dienste zu nutzen. Nun gilt es in der Europäischen Union das Spektrum mit der Umstellung von der analogen auf die digitale Rundfunkübertragung für neue Informations- und Kommunikationsdienste zu öffnen. Die mit der Umstellung anfallende digitale Dividende soll nicht automatisch den Rundfunkanstalten zugeschrieben werden, auch Unternehmen sollen sich um die Vergabe bewerben können. Notwendig hierfür ist jedoch in zahlreichen Mitgliedstaaten eine Reform des oftmals noch starren Vergabesystems.
Ein erster Reformschritt könnte darin bestehen, dass die für die Vergabe zuständigen nationalen Behörden begründen, wenn sie die Vergabe von Frequenzen an bestimmte Frequenzkunden wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschränken. Ein weiterer Schritt könnte darin bestehen, dass für die Frequenzzuweisungen Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt und Frequenzbänder ermittelt werden, die für europaweite oder interoperable Dienste harmonisiert werden können. Bei einer ineffizienten Nutzung sollten Mitgliedstaaten über Einschränkungen, Aufhebung oder Verkauf verfügen können. Außerdem soll ein größerer Teil des Spektrums für lizenzfreie Frequenz verwendet können – Voraussetzung hierfür soll die Störungsfreiheit sein.
Angesichts der technischen Entwicklung sind „technologie- und serviceneutrale" Regelungen mindestens im kommerziellen Bereich notwendig. Im Mobilfunk etwa ist die Sprach- und Datenübertragung längst vereint. Ein derart flexibles Frequenzmanagement hätte den Vorteil, dass jeder Frequenznehmer innerhalb seines Spektrums machen kann, was er will.
Geklärt werden müssen schließlich eventuelle Schwierigkeiten, die sich für spezielle Anwendungsbereiche und Frequenzspektren während der Umstellung ergeben können. Grundsätzlich sollten in Angelegenheiten der Dienst- und Technologieneutralität die europäischen und mitgliedsstaatlichen Definitionen den ITU-Definitionen entsprechen. ITU ist die Internationale Fernmeldeunion. Sie veranstaltet die World Radiocommunication Conference (WRC), die über die Zuweisung von Frequenzbändern entscheidet.

