Situation der Menschenrechten in MexikoMexiko leidet immer noch an großen Defiziten hinsichtlich des Schutzes und der Verteidigung der Menschenechte. Das Recht auf Unverletzlichkeit des Lebens, auf Unversehrtheit und auf persönliche Freiheit, sowie Garantie und Schutz dieser Rechte beunruhigen die zivilen mexikanischen Organisationen. Der ständige Kampf ist bis heute noch nicht beendet. Der Süden von Mexiko, insbesondere die Staaten von Chiapas, Guerrero, Oaxaca und die Huastecas von Veracruz und Hidalgo sind hiervon am meisten betroffen.
Die Gründe sind nicht leicht auszumachen, aber mit Sicherheit handelt es sich hierbei um lokale, regionale oder nationale Konflikte politischer, religiöser oder wirtschaftlicher Art, wie z.B. Armut, Diskriminierung und die de facto Strafffreiheit für die Behörden.
Ein großer Teil der Bevölkerung haben keinen Zugriff auf ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte; insbesondere Frauen, Ureinwohner, ältere Menschen, Straßenkinder, Auswanderer, Behinderte und Tagelöhner leiden in vielen Gebieten unter unzumutbaren Armutsverhältnissen und haben kaum eine Chance auf sozialen und gesundheitlichen Beistand.
Die Diskriminierung in Mexiko hat eine große Anzahl von Menschrechtsverletzungen zur Folge, wie z.B. den freien Zugang zur Justiz für Eingeborene und Häftlinge, die Gewalttätigkeiten gegen Frauen, die Migration, den Menschenhandel, die Kinderarbeit, die freie Meinungsäußerung und die Behinderung der politischen Aktivitäten für bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Zum Schluss der Aufzählung sei erwähnt, dass die Behörden Strafffreiheit genießen, mit der Folge von systematischen Folterungen, Hinrichtungen, willkürlichen Verhaftungen und Attacken gegen die Zivilbevölkerung, und das mit Duldung der Gerichtsbarkeit und der föderalen und staatlichen Sicherheitsbehörden. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen subversive Kräfte und Drogenhandel führen die föderale Polizei und die mexikanische Armee diese Aktionen durch. Die besagte Unverletzlichkeit der Behörden verhindert ein Durchgreifen des Staates, und die Bevölkerung hat jegliches Vertrauen in die Institutionen und auf ein Recht der Menschenrechte verloren.
Es haben sich in Mexiko viele Organisationen gebildet, um dieses Übel anzugehen. Im Jahre 1990 wurde die Nationale Kommission für Menschenrechte (Comisión Nacional de Derechos Humanos) gegründet. Ziel ist die Beobachtung, Förderung, Verteidigung, Verbreitung und Verankerung der Menschenrechte in der mexikanischen Gerichtsbarkeit. Die staatlichen Kommissionen für Menschenrechte haben sich das gleiche Ziel gesetzt, allerdings ist die Durchsetzbarkeit jeder einzelnen Provinz überlassen. Insgesamt gibt es 32 staatliche Kommissionen. Die Organisationen für Menschenrechte haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Wohl die bedeutendste dieser Art ist das „Zentrum der Menschenrechte Fray Francisco de Victoria OP“ und die „Mexikanische Kommission zur Verteidigung und Verbreitung der Menschrechte AC“.
Der wirkliche politische Wille der mexikanischen Regierung, die Ineffizienz und die Parteilichkeit der beauftragten Institutionen für die Erteilung von juristischen Vollmachten erschweren jedoch das Bemühen dieser Organisationen, endlich den schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte ein Ende zu setzen.

