Freihandelsabkommen zwischen der EU und Bosnien-Herzegowina in Kraft getretenDas Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und Bosnien-Herzegowina ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Dieses war am 16. Juni von beiden Parteien unterzeichnet worden. Bis zu seiner vollständigen Ratifizierung, wird der Handel über ein so genanntes Interimsabkommen regelt.
Das Abkommen erlaubt den freien Import von nahezu allen Gütern aus Bosnien und Herzegowina zum europäischen Markt. Im Gegenzug wird der bosnisch-herzegowinische Markt allmählich für europäische Waren und Dienstleistungen geöffnet.
Eine weitere Annäherung (Rechtsangleichung) soll nach und nach auch in den Bereichen Wettbewerb, geistiges Eigentum, Investitionen, Ausschreibungen und Schutz personenbezogener Daten erfolgen.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommmission
- Informationsblatt der Europäischen Kommission über das Abkommen
- "Bosniens Wirtschaft kann von EU Annäherung profitieren", Deutsche Welle, 19. Juni 2008
- "EU und Bosnien beschließen Annäherungsabkommen", Ria Novosti, 16. Juni 2008
- "Bosnien: eine Chance für den europäischen Weg", Heinrich-Böll-Stiftung

